Scheidungskosten sparen

Sie können bei Ihrer Scheidung sparen, indem Sie von Anfang an Kosten vermeiden helfen.Die besten Kosten sind nämlich die, welche erst gar nicht entstehen.

  • Zum Scheidungskosten-Rechner
  • So kann gespart werden: (Scheidung kostenlos mit Verfahrenskostenhilfe, hier klicken!
  • Eine Einigung mit dem Ehepartner (er-)spart den zweiten Rechtsanwalt

Nur der Ehepartner braucht einen Anwalt, der die Scheidung einreicht. Der andere Ehepartner muss sich keinen Anwalt nehmen.

  • Das Ziel: Niedriger Verfahrenswert

Was die Scheidung kostet, hängt von dem Verfahrenswert ab. Der richtet sich nach Ihrem Nettoeinkommen.  Um einen geringen Verfahrenswert zu erreichen, wird die Kanzlei-Twitting bei Gericht den Antrag stellen, den Verfahrenswert um bis zu 30% zu reduzieren. Leider spielen da nicht alle Gerichte mit. Die Absenkung ist aber die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf bei einer Scheidung ohne Streit.

  • Vermeiden Sie Streit über Unterhalt, Vermögensausgleich oder Sorgerecht

Stellen Sie einen Scheidungsantrag, macht das Gericht auch nur die Scheidung und den Rentenausgleich (Versorgungsausgleich). Alle Zusätzliche bläht die Kosten der Scheidung auf. Verzichten Sie besser darauf und einigen Sie sich mit Ihrem Partner. Die Kanzlei-Twitting hilf Ihnen dabei, sich mit Ihrem Partnet zu einigen.

  •  Halten Sie Ihre Kosten im Rahmen

Weil Sie keinen Termin beim Anwalt brauchen (es sei den, Sie wollen), gibt es keine Fahrtkosten und Sie verschwenden keinen halben Urlaubstag. Wohnen Sie sehr weit weg vom Gericht (im Ausland?!), dann bitten wir das Gericht darum, dass Sie nicht zum Termin reisen müssen.

  • Keine Portokosten.

Senden Sie alles per Email!

  •  Komfortable Ratenzahlung

Sie können die Anwaltskosten in Raten zahlen. Das ist bei der Kanzlei Twitting kein Problem. Ausnahme: Gerichtskosten. Diese will das Gericht als Vorschuss komplett haben.  Startseite

Scheidung ohne Anwalt

Eine Scheidung ohne einen Anwalt ist in Deutschland nicht möglich.

Wollen Sie selbst den Antrag auf Ehescheidung bei Gericht stellen, müssen Sie einen Anwalt haben.Das sieht das in Deutschland geltende Verfahrensrecht zwingend vor.

Einen Antrag auf Ehescheidung, den Sie ohne einen Anwalt stellen, ist wirkungslos.Sie können sich aber den zweiten Anwalt sparen, wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner einig sind.

Der Ehepartner, der selbst keinen Antrag auf Scheidung stellt, der also der Scheidung nur zustimmen will, braucht keinen Anwalt.

Das ist aber nur eine von vielen Möglichkeiten, bares Geld zu sparen. Alle Details, wie Sie bei Ihrer Scheidung sparen können, sind von der Online-Kanzlei Twitting unter Scheidungskosten sparen zusammengestellt.Die Online-Kanzlei Twitting bietet Ihnen darüber hinaus:

♦ Scheidung-günstig-wie-möglich-Garantie! 

♦ Volle Kostenkontrolle

Online Scheidungskosten-Rechner

♦ Vertretung in ganz Deutschland

Absolute Vertraulichkeit Startseite

Scheidungsformular

I. Allgemeine Angaben:
1. Ehefrau / Vorname, Name
Geburtsdatum: (01.01.1900)
Adresse Straße u. Hausnr.:
Postleitzahl:
Stadt:
Telefonnumer:
Email:
2. Ehemann / Vorname, Name
Geburtsdatum: (01.01.1901)
Adresse Straße u. Hausnr.:
Postleitzahl:
Telefonnumer:
Email:
II. Angaben zur Eheschließung
III. Datum der Trennung
IV. Kinder unter 18 Jahren
?
Ja/Nein
V. Der Antrag auf Ehescheidung wird gestellt von
?
Ehefrau/Ehemann
Ort, Datum

Scheidung Trennung

Nach deutschem Recht müssen Sie voneinander getrennt leben, um geschieden werden zu können.

Wie lange getrennt Leben?

Ihre Scheidung setzt im Normalfall voraus, dass Sie mindestens 1 Jahr getrennt voneinander Leben.

Ergänzung: Die Ehescheidung bevor das Trennungsjahr vorbei ist, ist nur möglich, wenn alles andere für Sie eine außergewöhnliche Härte währe (Härtefallscheidung).

  • Leben Sie seit mindestens 3 Jahren getrennt von Ihrem Ehepartner, so wird die Ehe auch dann geschieden, wenn Ihr Ehepartner widerspricht.

Wo getrennt Leben? 

Trennung in der gemeinsamen Wohnung

Sie müssen nicht in zwei verschiedenen Wohnungen leben, um im Sinne des Gesetzes „getrennt“ zu sein. Das geht auch in der gemeinsamen Wohnung, wenn Sie und Ihr Ehepartner verschiedene Zimmer benutzen. In diesem Fall heißt dann „getrennt Leben“ getrennt ‘von Tisch und Bett’. Sie dürfen also Ihren Ehepartner nicht mehr versorgt haben (z.B. Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen etc.) und es darf auch kein Sex mehr stattgefunden haben. Ob Sie tatsächlich „getrennt“ gelebt haben, überprüft das Gericht nur dadurch, dass es Sie danach fragt.

  Verschiedene Wohnungen

Die Trennung liegt selbstverständlich vor, wenn Sie und Ihr Ehepartner in zwei verschiedenen Wohnungen leben.

Brauche ich einen Anwalt?

  • Wenn Sie selbst den Antrag auf Scheidung stellen wollen, müssen Sie einen Anwalt haben.
  • Will Ihr Ehepartner nur zustimmen und will er selbst keinen Antrag stellen, so braucht er keinen Anwalt.
  • Der Auftrag an nur einen Anwalt ist nur dann möglich, wenn die Ehepartner sich einig sind, also keine Konflikte hinsichtlich der Scheidung an sich und in den möglichen Folgesachen Unterhalt, Hausrat, Zugewinnausgleich, Sorgerecht sowie über den Versorgungsausgleich existieren.
  • Entzündet sich zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner Streit über die Scheidung an sich, bzw. über eine der Folgesachen müssen selbstverständlich beide Parteien anwaltlich vertreten sein. Die Scheidung mit nur einem Anwalt kommt dann nicht (mehr) in Frage.

Mögliche Folgesachen:  Das Gericht kümmert sich auf den bloßen Antrag auf Scheidung hin lediglich um die Scheidung an sich und um den Versorgungsausgleich . Die anderen Folgesachen Unterhalt, Hausrat, Zugewinnausgleich und Sorgerecht werden vom Gericht nur auf ausdrücklichen Antrag einer Partei behandelt.

 Unterhalt nach der Ehe

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen, kann ein Anspruch auf Unterhalt nach der Ehe gegeben sein. Darüber entscheidet das Gericht im Rahmen eines Verfahren auf Scheidung nicht automatisch. Nur, wenn Sie oder Ihr Ehepartner einen solchen Antrag bei Gericht stellen, wird darüber verhandelt.

  • Ein Ehepartner kann einen Unterhaltsanspruch gegen den anderen Ehepartner haben, wenn sein monatliches Einkommen hinter dem des Anderen zurückbleibt und einer der folgenden Anspruchsvoraussetzungen vorliegt:  Der Ehepartner betreut ein gemeinschaftliches Kind (in einem bestimmten Alter) der Eheleute weswegen eine Erwerbstätigkeit von ihm nicht erwartet werden kann.
  • Vom Ehepartner wegen Alters eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Wegen Krankheit oder anderer Gebrechen oder Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann.
  • Wenn ein Ehegatte nach den vorherigen Positionen keinen Unterhaltsanspruch hat, kann er trotzdem Unterhalt verlangen, solange und soweit er nach der Scheidung keine angemessen Erwerbstätigkeit zu finden vermag oder die Einkünfte aus einer angemessenen Erwerbstätigkeit nicht ausreichen.
  • Das Maß, also die Höhe des Unterhalts bestimmt sich dabei nach den ehelichen Lebensverhältnissen.

Hausrats-Verfahren

Hausrats-Gegenstände – also beispielsweise die Einrichtungsgegenstände der Wohnung, ggf. aber auch ein Kraftfahrzeug – verteilt der Richter gerecht und zweckmäßig. Auch hier aber gilt, dass sich das Gericht nur auf einen besonderen Antrag hin mit dem Hausrats-Verfahren befasst, nicht automatisch mit dem Antrag auf Ehescheidung. Es hindert den Richter auch das Alleineigentum eines Ehepartners nicht daran, einen Hausrats-Gegenstand dem anderen Ehepartner zuzuweisen, wenn dieser auf die Benutzung angewiesen ist. Gerechtigkeit und Zweckmäßigkeit sind Fragen des Einzelfalls.

Zugewinn-Ausgleich

Auch nur auf Antrag eines Ehepartners wird ein Zugewinnausgleichs-Verfahren eingeleitet, also ebenfalls nicht automatisch mit dem Scheidungsverfahren. Ein Ausgleich findet statt, wenn ein Ehepartner – bezogen auf die Ehezeit – mehr Zugewinn erzielt hat, als der andere. Zugewinn können dabei sämtliche Vermögenspositionen sein, also beispielsweise eine Immobilie, eine Lebensversicherung, Sparvermögen, Aktien etc.

Die Hälfte der wertmäßigen Differenz ist dann zu übertragen, so dass beide Ehegatten nach der Durchführung des Zugewinn-Ausgleichs – bezogen auf die Ehezeit – über dasselbe Vermögen verfügen. 

Zugewinn ist das, was an Endvermögen (Stichtag ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags vom Gericht an den anderen Ehepartner) das Anfangsvermögen (Stichtag ist der Tag der Eheschließung) übersteigt. Die Berechnung erfolgt für jeden Ehepartner gesondert. Ein Ehepartner hat gegenüber dem jeweils anderen einen Auskunftsanspruch betreffend sein Vermögen zum Endzeitpunkt.

Sorgerechts-Verfahren

  • Das Sorgerecht über minderjährige Kinder ist grundsätzlich auch nach der Ehescheidung den Eltern gemeinsamen zu belassen. Davon wird nur in besonderen Fällen abgewichen. Nur dann – wiederum nur auf Antrag einer Partei, nicht automatisch im Scheidungs-Verfahren – wird das Sorgerecht ganz oder teilweise auf einen der Ehepartner allein übertragen, wenn in der Person des anderen Ehepartners besondere Umstände vorliegen, die diesen als ungeeignet zur Ausübung der Sorge beschreiben.
  • Eine schwere Erkrankung kann beispielsweise einen Ehegatten daran hindern, die elterliche Sorge auszuüben. Das Sorgerecht gliedert sich in die Teilbereiche Vermögens-Sorge und Personen-Sorge auf.
  • Ein weiterer Bereich des Letztgenannten ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Versorgungsausgleich

  • Ohne dass es eines speziellen Antrags an das Gericht bedarf, führt dieses im Rahmen des Scheidungs-Verfahrens den Versorgungs-Ausgleich durch, wenn die Ehe länger als 3 Jahre gedauert hat.
  • Bei einer Ehezeit von bis zu 3 Jahren findet ein Versorgungs-Ausgleich nur statt, wenn ein Ehepartner einen Antrag stellt.

Der Versorgungs-Ausgleich ist ein im Rahmen der Scheidung durchzuführendes Verfahren, um die von den Ehepartnern während der Ehezeit erzielten Rentenrechte (Renten-Anwartschaften) auszugleichen. Mit berücksichtigt beim Versorgungs-Ausgleich werden speziell Rentenrechte bei folgenden Einrichtungen:

  1.  Lebensversicherungen, welche auf Zahlung einer Renten lauten.
  2. Altersversorgungen im Zusammenhang mit bestimmten Berufen (z.B. Rechtsanwaltsversorgungswerk, Ärzteversorgung, Apothekerversorgung, Architektenversorgung).
  3. Beamtenversorgung.
  4. Betriebliche Altersversorgung.
  5. Gesetzliche Rentenversicherung.

Es findet grundsätzlich die hälftige Teilung der in der Ehezeit von jedem Ehepartner erzielten Anrechte statt (“Hin-und-Her-Ausgleich”). Das Gericht soll Versorgungsrechte gleicher Art (also z.B. in der gesetzlichen Rentenversicherung) nicht ausgleichen, wenn der Unterschiedsbetrag gering ist. Verträge (Vereinbarungen) zum Versorgungs-Ausgleich sind erlaubt, müssen aber von einem Notar beurkundet werden. Das Gericht ist befugt, die Vereinbarung zu prüfen. Es findet also eine Inhaltskontrolle statt.

  • Kontakt: info@twitting.eu oder 02331-409319Startseite

Komfortable Ratenzahlung

Komfortable Ratenzahlung

  • Selbstverständlich können Sie bei www.scheidung-beratung-online.de die Rechtsanwaltskosten Ihrer Scheidung in Raten zahlen.
  • Es wird aber darum gebeten, die Gesamtanwaltskosten bis spätestens zum gerichtliche Scheidungstermin überwiesen zu haben.
  • Eine Ausnahme gilt für die Gerichtskosten. Diese müssen im Voraus in voller Höhe bei Gericht eingezahlt werden.
  • Ihre Scheidung ist unser Auftrag.

 info@twitting.eu  oder  tel. 02331-409319

Scheidung von Ausländer

Was ist bei der Scheidung von einem Ausländer oder von einer Ausländerin zu beachten?

Deutsches Gericht?!

  • Sie können auch dann von einem Gericht in Deutschland geschieden werden, wenn Sie selbst Deutscher und mit einem Ausländer oder einer Ausländerin verheiratet sind.
  • Dabei ist es egal, ob Sie in Deutschland oder im Ausland wohnen.
  • Sind Sie beide Ausländer, dann können Sie auch von einem Gericht in Deutschland geschieden werden.
  • Dafür müssen Sie aber beide in Deutschland wohnen.

Achtung: Bei einer Scheidung von einem Ausländer sind oft Gerichte in mehreren Ländern gleichzeitig zuständig. Dann kommt es darauf an, in welchem Land der Antrag auf Ehescheidung zuerst gestellt wird.

Achtung: Deutschland-Bonus+++Scheidung

kostenlos+++mit Verfahrenskostenhilfe

Welches Recht gilt? Wo Sie geheiratet haben, ist für das Scheidungsrecht egal. Details zum Recht für Ihre Scheidung. Ist Ihnen der link zu kompliziert? Einfach Email senden: info@twitting.eu

Wird die Scheidung im Ausland anerkannt

  • Wenn Sie selbst Deutscher sind, kann es Ihnen egal sein, ob die deutsche Scheidung im Ausland anerkannt wird oder nicht.
  • Sind Sie Ausländer, so ist es sehr wichtig, dass die Deutsche Scheidung auch in Ihrem Heimatland anerkannt wird. Sonst können Sie nicht wieder heiraten.

Für eine neue Heirat brauchen Sie nämlich aus einem Heimatland eine Bescheinigung, dass Sie wirklich geschieden sind.

Ob und unter welchen Regeln die Deutsche Scheidung in welchem Land der Erde anerkannt wird ist sehr komplizier und kann hier nicht erklärt werden.  

Sie haben Fragen? Rufen Sie an unter +492331409319 oder senden Sie eine Email: info@twitting.eu Gehe zu “Scheidung aus dem Ausland”

Anwalt Kanzleisprachen: Englisch, Russisch, Hebräisch u. Lettisch

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Die Kanzlei von Anwalt Twitting korrespondiert für Sie in folgenden Sprachen: Englisch, Russisch, Hebräisch und Lettisch.  Dabei können Sie selbstverständlich sofort in einer dieser Sprachen mit der Kanzlei sprechen. Nennen Sie einfach zu beginn des Gesprächs eine der Sprachen und Sie werden sofort mit dem kompetenten Mitarbeiter verbunden.

 

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Hinweis:  Ihre Anfrage ist kostenlos. Meine unverbindliche Ersteinschätzung mit der ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiere, ist für Sie auch kostenfrei.

Gerne können wir auch via Skype sprechen.