Düsseldorfer Tabelle. Kindesunterhalt

Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen

Altersstufen in Jahren

Prozentsatz

Bedarfskontrollbetrag

0-5

6-11

12-17

Ab 18

Alle Beträge in Euro

1.

Bis 1.900

348

399

467

527

100

880/1.080

2.

1.901 – 2.300

366

419

491

554

105

1.300

3.

2.301 – 2.700

383

439

514

580

110

1.400

4.

2.701 – 3.100

401

459

538

607

115

1.500

5.

3.101 – 3.500

418

479

561

633

120

1.600

6.

3.501 – 3.900

446

511

598

675

128

1.700

7.

3.901 – 4.300

474

543

636

717

136

1.800

8.

4.301 – 4.700

502

575

673

759

144

1.900

9.

4.701 – 5.100

529

607

710

802

152

2.000

10.

5.101 – 5.500

557

639

748

844

160

2.100

ab 5.501  nach den Umständen des Falles

Haben Sie noch Fragen? Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Nehmen Sie per Telefon oder E-Mail Kontakt zu uns auf:  E-Mail: info@twitting.eu Telefon: 02331-409319

Kindesunterhalt und Kindergeld

Den Kindesunterhalt zahlt der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben. Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.

Der Kindesunterhalt ist bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zu zahlen oder auch darüber hinaus, wenn sich das Kind noch weiterhin in Ausbildung befindet und seinen eigenen Lebensunterhalt nicht decken kann.

Neben dem Unterhalt müssen auch Kindergartenkosten, besondere medizinische Behandlungen (Zahnspange) und eine private Krankenversicherung gezahlt werden.

 Kindergeld

 Alle Kinder bekommen Kindergeld vom Staat. Die ersten beide Kinder erhalten monatlich jeweils 194 EUR Kindergeld. Ab dem dritten Kind zahlt der Staat 220 EUR und ab dem vierten Kind 225 EUR. Das Kindergeld wir an den Elternteil ausgezahlt, bei dem die Kinder leben.

 Minderjährige Kinder und Kindergeldanrechnung

 Die Hälfte des Kindergeldes wird bei minderjährigen Kindern vom Kindesunterhalt abgezogen. Kindergeld 194 EUR/2=97 EUR. Der Betrag der Düsseldorfer Tabelle sinkt um 97 EUR.

Beispiel: 12-jähriges Mädchen, unterhaltspflichtig ist sein Vater. Dieser verdient 2.200 EUR monatlich netto. Das Kind gehört zur 3. Altersgruppe der Düsseldorf Tabelle. Die Mutter erhält das Kindergeld in Höhe von 194 EUR vom Staat. Der Unterhalt, den der Vater zahlen muss wird so berechnet: Unterhalt gemäß Düsseldorf Tabelle abzüglich hälftiges Kindergeld.

 Bei volljährigen Kinder in Ausbildung und ohne eigenes Einkommen

 Bei diesen berechnet sich der Unterhalt nach dem zusammengerechneten Einkommen der Kindeseltern. Das Kindergeld, soweit es an das Kind gezahlt wird, ist dann vollständig vom Unterhaltsbetrag der Düsseldorfer Tabelle abzusetzen.

Die Eltern zahlen im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit den Unterhalt. Verfügt das in Ausbildung befindliche volljährige Kind über ein eigenes Einkommen, so ist dieses abzüglich eines Freibetrags voll auf dessen Unterhalt anzurechnen.

Haben Sie noch Fragen? Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen.

Nehmen Sie per Telefon oder E-Mail Kontakt zu uns auf:

E-Mail: info@twitting.eu Telefon: 02331-409319

Das Kindergeld. Anrechnung auf den Unterhalt

Jedes Kind bekommt Kindergeld vom Staat.

Für die ersten beiden Kinder werden jeweils 194 EUR monatlich gezahlt. Für das dritte Kind werden 200 EUR und ab dem vierten Kind 225 EUR im Monat gezahlt.

Wann die Ehepartner sich scheiden lassen erhält der Partner, der sich um das Kind oder um die gemeinsamen Kinder kümmert, monatliche Unterhaltszahlungen von dem anderen Partner. Der Kindergeldbezug wird auf den Ehepartner umgestellt, bei dem die Kinder leben.

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes und wird nach der Düsseldorfer Tabelle bemessen. Ein bestimmter Betrag des Kindergeldes wird auf den Unterhalt angerechnet.

  •   Minderjährige Kinder

Die Hälfte des Kindergeldes wird vom Kindesunterhalt abgezogen. Bei Kindergeld für das erste und zweite Kind also 194 EUR/2 = 97 EUR. Das bedeutet, dass die Unterhaltszahlung monatlich um 97 EUR sinkt.

  • Volljährige Kinder

 Bei diesen wird das volle Kindergeld von der monatlichen Unterhaltszahlung abgezogen. Beim ersten und zweiten Kind reduziert sich daher die Unterhaltszahlung um 194 EUR monatlich je Kind.

 Beispiel: Ein dreizehnjähriger Junge lebt bei seiner Mutter. Der Vater ist unterhaltspflichtig. Sein Einkommen liegt in der 2. Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle und damit zwischen 1.901 EUR und 2.300 EUR. Das Kind befindet sich in der 3. Altersgruppe (Düsseldorfer Tabelle).

Die Mutter erhält vom Staat Kindergeld in Höhe von 194 EUR monatlich.

Die Unterhaltszahlung reduziert sich für den Vater um 97 EUR, also um das Halbe Kindergeld:

491 EUR – 97 EUR = 394 EUR

Haben Sie Fragen?

Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie einfach das Scheidungsformular ausoder nehmen Sie über Telefon oder E-Mail Kontakt zu uns auf:

Telefon: 02331-409319

E-Mail: info@twitting.eu