Jedes Kind bekommt Kindergeld vom Staat.
Für die ersten beiden Kinder werden jeweils 194 EUR monatlich gezahlt. Für das dritte Kind werden 200 EUR und ab dem vierten Kind 225 EUR im Monat gezahlt.
Wann die Ehepartner sich scheiden lassen erhält der Partner, der sich um das Kind oder um die gemeinsamen Kinder kümmert, monatliche Unterhaltszahlungen von dem anderen Partner. Der Kindergeldbezug wird auf den Ehepartner umgestellt, bei dem die Kinder leben.
Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes und wird nach der Düsseldorfer Tabelle bemessen. Ein bestimmter Betrag des Kindergeldes wird auf den Unterhalt angerechnet.
-
Minderjährige Kinder
Die Hälfte des Kindergeldes wird vom Kindesunterhalt abgezogen. Bei Kindergeld für das erste und zweite Kind also 194 EUR/2 = 97 EUR. Das bedeutet, dass die Unterhaltszahlung monatlich um 97 EUR sinkt.
-
Volljährige Kinder
Bei diesen wird das volle Kindergeld von der monatlichen Unterhaltszahlung abgezogen. Beim ersten und zweiten Kind reduziert sich daher die Unterhaltszahlung um 194 EUR monatlich je Kind.
Beispiel: Ein dreizehnjähriger Junge lebt bei seiner Mutter. Der Vater ist unterhaltspflichtig. Sein Einkommen liegt in der 2. Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle und damit zwischen 1.901 EUR und 2.300 EUR. Das Kind befindet sich in der 3. Altersgruppe (Düsseldorfer Tabelle).
Die Mutter erhält vom Staat Kindergeld in Höhe von 194 EUR monatlich.
Die Unterhaltszahlung reduziert sich für den Vater um 97 EUR, also um das Halbe Kindergeld:
491 EUR – 97 EUR = 394 EUR
Haben Sie Fragen?
Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie einfach das Scheidungsformular ausoder nehmen Sie über Telefon oder E-Mail Kontakt zu uns auf:
Telefon: 02331-409319
E-Mail: info@twitting.eu