Eine Scheidung nach thailändischem Recht kann für Sie Vorteile haben.
Sie können auch vor einem deutschen Gericht nach thailändischem Recht geschieden werden. Vor einem deutschen Gericht können Sie in den Genuss von Verfahrenskostenhilfe kommen. Das gilt auch dann, wenn Sie nicht deutscher Staatsangehöriger sind. Dieses gilt auch dann, wenn Sie im Ausland leben.
Das thailändische Recht kennt die einvernehmliche Scheidung.
Was das thailändische recht nicht kennt ist der Versorgungsausgleich. Wenn Sie also wesentlich mehr Rentenrechte erzielt haben, als Ihr Ehepartner, kann die Scheidung nach thailändischem Recht für Sie der große Wurf sein.
Noch ein Vorteil des thailändischen Rechts ist, dass dieses kein Trennungsjahr kennt. Sie können also sofort geschieden werden.
Thailändisch Recht wird von einem deutschen Gericht automatisch angewendete, wenn Sie und Ihr Ehepartner in Thailand leben. Wenn Sie nicht in Thailand leben wird thailändisches Recht angewendet, wenn Sie selbst oder Ihre Ehepartnerin Thailänder sind. Das setzt aber voraus sehr, dass Sie eine Rechtswahlvereinbarung treffen und so das thailändische Recht festlegen. Folgendes sollten Sie über das thailändische Recht wissen.
Die Privatscheidung – Finger weg
Das thailändische Recht kennt die Privatscheidung. In diesem Fall erklären die Ehepartner vor dem Standesbeamten in Thailand, dass sie geschieden werden wollen. Dieses unter Zeugen. Diese Art der Scheidung wird in Deutschland nicht anerkannt. Lassen Sie also bloß die Finger davon.
Die Scheidung vor Gericht
Auch das thailändische Recht kennt die gerichtliche Scheidung. Grundsätzlich müssen hier Scheidungsgründe vorliegen, wie z.b. das böswillige Verlassen, der Ehebruch oder sonstige Gründe.
Das thailändische Scheidungsrecht kennt aber auch die einvernehmliche Scheidung. Vor einem deutschen Gericht wird dieses Einvernehmen anerkannt.
Sind Sie sich also mit Ihrem Ehepartner einig, hat auch das deutsche Gericht nichts dagegen, dass Sie nach thailändischem Recht geschieden werden.
Werden Sie nach thailändischem Recht geschieden, so richten sich auch etwaige Scheidungsfolgesachen nach thailändischem Recht.
Nach thailändischem Recht müssen Sie eine Regelung zum Aufenthalt des Kindes bestimmen. Derjenige Ehepartner, bei dem sich die Kinder aufhalten, erhält auch das Sorgerecht.
Beim nachehelichen Unterhalt gilt das Verschuldensprinzip. Wer das Scheitern der Ehe verschuldet hat, muss dem anderen Unterhalt oder einen Schadenersatz zahlen.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei dem niemand das Verschulden anzulasten ist, gibt es also keinen nachehelichen Unterhalt.
Was den Vermögensausgleich angeht, so wird das gemeinschaftliche Vermögen grundsätzlich hälftig geteilt. Verfügen über kein gemeinsames Vermögen, so kommt auch dessen Teilung nicht in Betracht.
Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt beraten. Der Anwalt empfiehlt Ihnen die beste Lösung.
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