Der Deutschland-Bonus bei der Scheidung – Versorgungsausgleich
Ihr Extra bei einer Scheidung nach deutschem Recht: Der Partner mit dem dicke Renten- Konto muss dem anderen die Hälfte abgeben. Das nennt sich Versorgungsausgleich. Dieser wird automatisch durchgeführt.
Der Ehegatte, der wenig oder nichts in die Rente eingezahlt hat, muss diesen Versorgungsausgleich zum Ziel haben. Das klappt nur bei deutschem Recht. Kein anderes Recht auf der Welt kennt den Versorgungsausgleich in der in Deutschland praktizierten Form.
Beim Versorgungsausgleich wird das, was an Rente angespart worden ist, mit dem anderen geteilt. Diese Teilung wird vom Gericht selbst vorgenommen. Die Ansprüche werden grundsätzlich mit Rechtskräft der Scheidung übertragen.
Wann aber findet deutsches Recht Anwendung?
- Es kommt nicht auf Ihre Nationalität an. Egal welcher Staatsangehörigkeit Sie haben, findet deutsches Recht Anwendung, wenn beide Ehepartner in Deutschland leben.
- Auch wenn Sie erst seit kurzem im Ausland leben, also nicht länger als ein Jahr, findet deutsches Scheidungsrecht Anwendung, wenn ein Ehepartner noch in Deutschland lebt.
- Egal wo Sie wohnen und welche Staatsangehörigkeit Sie haben: Wenn Ihr deutscher Ehepartner in Deutschland lebt, können Sie immer nach deutschem Recht geschieden werden. Diese setzt nur voraus, dass sie den Scheidungsantrag in Deutschland stellen.
Der Profit – versorgt im Alter
Findet aber der Versorgungsausgleich statt, müssen Sie sich keine Sorgen mehr um Ihre Versorgung im Alter machen. So werden Sie an sämtlichen Renten beteiligt. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob es sich um gesetzliche Renten, Firmenrenten oder um private Renten handelt.