Anerkennung Scheidung Libanon, Irak oder Jordanien in Deutschland – was tun?

Viele in Deutschland lebende Personen mit Herkunft aus dem Libanon, Irak oder Jordanien stehen vor dem gleichen Problem:

➡️ Sie haben im Heimatland geheiratet
➡️ und sich dort scheiden lassen
➡️ doch in Deutschland gilt die Scheidung nicht als wirksam

Die Folge:
👉 Sie gelten in Deutschland immer noch als verheiratet.

Warum wird die ausländische Scheidung nicht anerkannt?

Häufige Gründe:

  • Privatscheidung („talaq“)

  • religiöse Scheidung statt staatliches Gericht

  • kein rechtliches Gehör für die Ehefrau

  • keine gerichtliche Kontrolle

  • beide Ehepartner lebten bereits in Deutschland

  • deutsches Scheidungsrecht hätte angewendet werden müssen

  • fehlende Rechtswahl des Heimatrechts

Viele Oberlandesgerichte stellen deshalb offiziell fest:

➡️ keine Anerkennung möglich

Sie erhalten ein Negativattest – und müssen in Deutschland erneut geschieden werden.

Deutsche Scheidung statt Anerkennung

Ich reiche für Sie direkt die deutsche Scheidung ein – häufig noch bevor das Negativattest vorliegt. Das Verfahren kann sofort beginnen.

Welche Länder sind betroffen?

OLG Anerkennung nicht möglich

🇱🇧 Libanon
🇮🇶 Irak
🇯🇴 Jordanien

Typische Fälle:

  • Eheschließung im Ausland

  • ausländisches Scheidungsverfahren

  • Aufenthalt inzwischen in Deutschland

  • Anerkennung abgelehnt

Welche Unterlagen brauchen wir?

Für den Start genügt:

  • Heiratsurkunde

  • Scheidungsurkunde

  • deutsche Übersetzung

Die Legalisation kann nachgereicht werden.

Zuständige deutsche Botschaften

Legalisierung meist über:

  • Deutsche Botschaft Beirut

  • Deutsche Botschaft Amman

  • Deutsche Botschaft Bagdad

Ablauf Ihrer Scheidung in Deutschland

1️⃣ Unterlagenprüfung
2️⃣ Einreichung Scheidungsantrag
3️⃣ Nachreichen der Legalisation
4️⃣ Durchführung nach deutschem Recht
5️⃣ Zustellung im Ausland oder §185 ZPO

Ihr Vorteil

Ich verfüge über:

  • 25+ Jahre Erfahrung im internationalen Familienrecht

  • Spezialwissen Privatscheidungen / talaq

  • Kenntnisse OLG-Anerkennungsverfahren

  • Erfahrung mit Auslandszustellung

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung

Tragen Sie Ihre Daten ein und ich prüfe sofort:

  • Anerkennungsfähigkeit

  • notwendige Unterlagen

  • voraussichtliche Dauer

  • Verfahrenskosten

👉 Ich führe Ihre Scheidung vollständig in Deutschland durch – auch wenn Ihr Ehepartner im Ausland lebt.

Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie einfach das Scheidungsformular aus oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf:

Festnetz aus Deutschland: 02331 409319

Festnetz aus dem Ausland: +492331409319

Handy: +491721570178

E-Mail: info@twitting.eu

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