Scheidungsfolgen nach thailändischem Recht — Anwalt berät Sie professionell!

Unterhalt, Vermögen und Renten – aber welches Recht gilt wirklich?

Wenn Sie sich nach thailändischem Recht scheiden lassen, bedeutet das nicht automatisch, dass auch alle Scheidungsfolgen diesem Recht unterliegen.

Gerade bei deutsch-thailändischen Ehen ist die Rechtslage komplexer.

Viele Mandanten gehen davon aus:
👉 „Wenn thailändisches Scheidungsrecht gilt, gilt es für alles.“

Das ist nicht immer richtig.


⚠️ Wichtig: Unterschiedliche Rechtsordnungen für verschiedene Bereiche

Während sich das Scheidungsrecht selbst häufig nach thailändischem Recht richtet, können für andere Bereiche andere Rechtsordnungen maßgeblich sein, insbesondere:

  • Unterhalt → nach dem Haager Unterhaltsprotokoll (HUP)
  • Güterrecht → nach internationalem Privatrecht (häufig erstes gemeinsames Eheleben)

Das führt dazu, dass in einem Verfahren gleichzeitig mehrere Rechtsordnungen zur Anwendung kommen können.


Getrenntlebensunterhalt – Beispiel aus der Praxis

Ein gutes Beispiel liefert eine Entscheidung des Amtsgerichts Pankow zu Aktenzeichen 201 F 8958/24, Beschluss vom 7.10.2025:

 

Das Gericht stellt klar:

  • Maßgeblich ist nicht automatisch deutsches Recht
  • sondern das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Unterhaltsberechtigten

Im konkreten Fall:

  • Ehefrau lebt in Thailand
  • → Anwendung thailändischen Rechts nach Art. 3 HUP

Das Gericht führt aus:

„Die rechtliche Beurteilung […] erfolgt nach thailändischem Recht gem. Art. 3 Abs. 1 HUP.“

Und weiter:

Eine engere Verbindung zum deutschen Recht wurde verneint, da der gemeinsame Lebensmittelpunkt in Thailand lag.

👉 Ergebnis:
Obwohl der Ehemann Deutscher ist und in Deutschland lebt, wurde thailändisches Unterhaltsrecht angewendet.


Getrenntlebensunterhalt nach thailändischem Recht

Das thailändische Recht kennt – anders als häufig angenommen – doch eine Form des Trennungsunterhalts, allerdings deutlich schwächer ausgestaltet.

Nach § 1530 des thailändischen Zivil- und Handelsgesetzbuches:

„Das Gericht kann auf Antrag eine angemessene Regelung über den Unterhalt der Ehegatten treffen, wie es dies für richtig hält.“

Wesentliche Unterschiede zum deutschen Recht:

  • kein automatischer Anspruch
  • Entscheidung im billigen Ermessen des Gerichts
  • starke Betonung der Eigenverantwortung

Das zeigt auch die oben zitierte Entscheidung:
Das Gericht sprach lediglich 250 € monatlich zu – trotz deutlich höherer Forderung.


Nachehelicher Unterhalt

Auch hier gilt:

👉 Welches Recht Anwendung findet, bestimmt sich nach dem HUP – nicht automatisch nach thailändischem Recht.

Wenn aber thailändisches Recht anwendbar ist:

Nach § 1523:

„Ist die Scheidung auf das Verschulden eines Ehegatten zurückzuführen, so kann der andere Ehegatte Unterhalt oder Schadensersatz verlangen.“

Das bedeutet:

  • kein Unterhalt ohne Verschulden
  • kein Unterhalt bei einvernehmlicher Scheidung
  • deutlicher Unterschied zum deutschen Recht

Güterrecht – häufig deutsches Recht!

Beim Güterrecht gilt eine andere Kollisionsregel.

Hier ist entscheidend:

👉 Wo hatten die Ehegatten ihren ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt nach der Eheschließung?

Das führt häufig zu folgendem Ergebnis:

  • Leben die Eheleute zunächst in Deutschland → deutsches Güterrecht (Zugewinnausgleich)
  • Leben sie zunächst in Thailand → thailändisches Güterrecht

Das ist ein häufiger Beratungsfehler in der Praxis.


Wenn thailändisches Güterrecht gilt

Dann gilt:

§ 1474:

„Gemeinschaftliches Vermögen ist das während der Ehe erworbene Vermögen.“

§ 1533:

„Das gemeinschaftliche Vermögen ist zu gleichen Teilen aufzuteilen.“

Also:

  • klare 50/50-Teilung
  • kein komplizierter Zugewinnausgleich

Versorgungsausgleich

Hier bleibt es dabei:

👉 Das thailändische Recht kennt keinen Versorgungsausgleich.

Aber auch hier gilt die Einschränkung:

  • Wird deutsches Recht angewendet → Versorgungsausgleich zwingend
  • Wird thailändisches Recht angewendet → kein Ausgleich

Gerade dieser Punkt ist oft wirtschaftlich entscheidend.


Hausratsteilung

Auch hier gilt:

  • kein eigenständiges System wie in Deutschland
  • Zuordnung zum Vermögen

Das bedeutet:

  • Hausrat = Teil des gemeinschaftlichen Vermögens
  • → Aufteilung im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung

Fazit: Ohne Prüfung keine richtige Strategie

Die wichtigste Erkenntnis:

👉 Sie können nicht einfach „thailändisches Recht wählen“ und damit alle Folgen bestimmen.

Vielmehr ist zu prüfen:

  • Welches Recht gilt für die Scheidung?
  • Welches Recht gilt für den Unterhalt (HUP)?
  • Welches Recht gilt für das Güterrecht?
  • Gibt es einen Versorgungsausgleich?

Nur mit dieser Analyse lässt sich eine wirtschaftlich sinnvolle Strategie entwickeln.


Lassen Sie sich beraten

Gerade bei deutsch-thailändischen Ehen kommt es entscheidend auf die richtige rechtliche Einordnung an.

Die Anwaltskanzlei Twitting prüft für Sie:

  • welches Recht tatsächlich Anwendung findet
  • welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen
  • wie Sie wirtschaftlich optimal geschieden werden

Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie einfach das Scheidungsformular aus oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf:

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