Ukrainische Scheidung in Deutschland – was kostet die Scheidung, wenn sie nicht kostenlos ist?
Nicht jede Ukrainerin und nicht jeder Ukrainer in Deutschland erhält Verfahrenskostenhilfe. Wenn Sie arbeiten, ein regelmäßiges Einkommen haben oder über ausreichendes Vermögen verfügen, kann das Familiengericht entscheiden, dass Sie die Kosten Ihrer Scheidung selbst tragen müssen oder nur eine Ratenzahlung in Betracht kommt.
Das bedeutet aber nicht, dass Ihre Scheidung kompliziert oder unübersichtlich sein muss. Gerade wenn Sie vorab wissen möchten, welche Kosten entstehen, wie lange das Verfahren dauert und ob deutsches oder ukrainisches Recht gilt, sollten Sie sich frühzeitig beraten lassen. 
Wir prüfen für Sie zunächst, ob Verfahrenskostenhilfe trotzdem möglich ist. Denn es gibt keine starre Einkommensgrenze. Das Gericht berücksichtigt nicht nur Ihr Einkommen, sondern auch Ihre Ausgaben, zum Beispiel Miete, Versicherungen, Unterhaltspflichten, Kredite und die Kosten für Kinder. Verfahrenskostenhilfe kann auch als Ratenzahlung bewilligt werden.
Was kostet mich die Scheidung?
Die Kosten einer Scheidung hängen in Deutschland vom sogenannten Verfahrenswert ab. Dieser richtet sich vor allem nach dem Nettoeinkommen beider Ehegatten. Für die Einkommensverhältnisse wird grundsätzlich das Nettoeinkommen der Ehegatten aus drei Monaten zugrunde gelegt. Außerdem können Vermögen, Versorgungsausgleich und weitere Anträge den Verfahrenswert erhöhen.
Eine pauschale Zahl wäre deshalb unseriös, bevor wir Ihre persönlichen Angaben kennen. Als grobe Orientierung weist die Justiz Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass bei einer Scheidung mindestens etwa 1.200,00 EUR für Gerichts- und Anwaltskosten anfallen. Die tatsächlichen Kosten hängen jedoch vom Verfahrenswert ab, der insbesondere durch das Einkommen der Ehegatten, den Versorgungsausgleich und mögliche Folgesachen beeinflusst wird. Die Kosten können daher auch deutlich höher ausfallen, als von der Justiz NRW oben als Mindestwert angegeben.
Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich über die Scheidung einig sind, kann das Verfahren günstiger bleiben. In vielen Fällen reicht es aus, wenn nur eine Seite einen Rechtsanwalt beauftragt und der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt. Wichtig ist aber: Der Rechtsanwalt vertritt immer nur eine Partei. Einen gemeinsamen Anwalt für beide Ehegatten gibt es rechtlich nicht. Wenn später Streit entsteht, sollte jeder Ehegatte eigene anwaltliche Beratung erhalten.
Vor Einreichung des Scheidungsantrags teilen wir Ihnen mit, mit welchen Kosten Sie voraussichtlich rechnen müssen.
Wie lange dauert das Scheidungsverfahren?
Eine einvernehmliche Scheidung dauert meistens 2-3 Monate. Wie lange das Verfahren genau dauert, hängt vom zuständigen Familiengericht, von der Zustellung an den anderen Ehegatten, von der Vollständigkeit der Unterlagen und davon ab, ob der Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss.
Der Versorgungsausgleich betrifft die während der Ehe erworbenen Rentenanrechte. Das Familiengericht holt hierzu Auskünfte bei den Versorgungsträgern ein, zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung. Gerade dieser Punkt kann das Verfahren verlängern. Sie können das Verfahren beschleunigen, indem Sie gerichtliche Fragebögen vollständig ausfüllen und fehlende Unterlagen schnell nachreichen. Bei einer Scheidung nach ukrainischem Recht findet der Versorgungsausgleich nicht statt.
Wenn Ihr Ehepartner im Ausland lebt, seine Anschrift unbekannt ist oder über Unterhalt, Vermögen, Wohnung, Kinder oder Zugewinn gestritten wird, kann das Verfahren deutlich länger dauern.
Muss mein Ehepartner der Scheidung zustimmen?
Nein, die Zustimmung Ihres Ehepartners ist nicht in jedem Fall erforderlich. Sie macht das Verfahren aber einfacher, schneller und häufig günstiger.
Wenn ukrainisches Recht angewendet wird, kann die Ehe geschieden werden, wenn das Gericht feststellt, dass das weitere gemeinsame Leben und die Aufrechterhaltung der Ehe den wesentlichen Interessen eines Ehegatten oder der Kinder widersprechen. Die Zustimmung des anderen Ehegatten ist dann hilfreich, aber nicht zwingend die einzige Möglichkeit.
Wenn deutsches Recht gilt, gelten andere Voraussetzungen. Dann spielt insbesondere die Trennung der Ehegatten eine wichtige Rolle. Auch hier kann eine Scheidung gegen den Willen des anderen Ehegatten möglich sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Wichtig ist: Der andere Ehegatte muss grundsätzlich am Verfahren beteiligt werden. Das Gericht muss ihm den Scheidungsantrag zustellen. Deshalb ist eine aktuelle Anschrift des Ehepartners sehr hilfreich. Wenn die Anschrift unbekannt ist, prüfen wir, welche Zustellungsmöglichkeiten bestehen.
Muss ich persönlich zum Gericht?
In der Regel ja. Das Familiengericht ordnet normalerweise das persönliche Erscheinen der Ehegatten an und hört beide Ehegatten im Scheidungstermin an. Das bedeutet: Auch bei einer sogenannten Online-Scheidung findet meistens ein Gerichtstermin statt.
Der Termin ist bei einer einvernehmlichen Scheidung meist kurz. Das Gericht fragt insbesondere, ob die Ehe gescheitert ist, ob Sie geschieden werden möchten und ob es gemeinsame minderjährige Kinder gibt.
Wenn Sie weit entfernt wohnen, krank sind oder sich im Ausland aufhalten, kann im Einzelfall geprüft werden, ob eine andere Form der Anhörung — Videokonferenz oder Erklärung gegenüber dem Konsulat — möglich ist. Darüber entscheidet aber das Gericht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Scheidung ukrainischer Ehegatten in Deutschland benötigen wir in der Regel:
- Heiratsurkunde,
- deutsche Übersetzung der Heiratsurkunde, falls erforderlich,
- Kopie Ihres Passes oder Ausweisdokuments,
- aktuelle Anschrift beider Ehegatten, soweit bekannt,
- Geburtsurkunden gemeinsamer minderjähriger Kinder,
- Angaben zum Einkommen beider Ehegatten,
- Angaben zu Renten- und Versorgungsanrechten, wenn der Versorgungsausgleich durchzuführen ist,
- Unterlagen zu Miete, Versicherungen, Krediten und Unterhaltspflichten, wenn Verfahrenskostenhilfe geprüft werden soll,
- gegebenenfalls eine Rechtswahlvereinbarung, wenn ukrainisches Recht angewendet werden soll.
Ausländische Heiratsurkunden werden von deutschen Behörden oder Gerichten häufig nur anerkannt, wenn Echtheit oder Beweiswert gesichert sind; je nach Staat kann eine Apostille oder Legalisation erforderlich sein. Bei ukrainischen Urkunden prüfen wir, welche Anforderungen das zuständige Gericht im konkreten Fall stellt.
Gilt deutsches oder ukrainisches Scheidungsrecht?
Das ist eine der wichtigsten Fragen bei einer Scheidung ukrainischer Ehegatten in Deutschland.
Ukrainisches Recht gilt nicht automatisch nur deshalb, weil beide Ehegatten ukrainische Staatsangehörige sind. In Deutschland wird das anwendbare Scheidungsrecht nach der europäischen Rom-III-Verordnung bestimmt. Danach können Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen selbst wählen, welches Recht auf die Scheidung angewendet werden soll. Möglich ist zum Beispiel die Wahl des Rechts eines Staates, dessen Staatsangehörigkeit einer der Ehegatten besitzt.
Wenn keine wirksame Rechtswahl getroffen wurde, kommt es vor allem auf den gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten an. Leben beide Ehegatten bereits länger in Deutschland, kann deutsches Recht anwendbar sein, auch wenn beide ukrainische Staatsangehörige sind. Wenn ukrainisches Recht angewendet werden soll, sollte deshalb rechtzeitig geprüft werden, ob eine wirksame Rechtswahl möglich und sinnvoll ist.
Das kann einen erheblichen Unterschied machen. Nach ukrainischem Recht gibt es kein deutsches Trennungsjahr. Die Ehe kann geschieden werden, wenn sie endgültig gescheitert ist und die Fortsetzung der Ehe den wesentlichen Interessen eines Ehegatten oder der Kinder widerspricht.
Wir prüfen daher vorab:
Welches Gericht ist zuständig?
Gilt deutsches oder ukrainisches Recht?
Ist eine Rechtswahl zugunsten des ukrainischen Rechts möglich?
Muss der andere Ehegatte zustimmen?
Welche Kosten entstehen?
Kann Verfahrenskostenhilfe oder Ratenzahlung beantragt werden?
Scheidung auch ohne kostenlose Verfahrenskostenhilfe
Auch wenn Sie keinen Anspruch auf eine vollständig kostenlose Scheidung haben, kann Ihre Scheidung in Deutschland planbar, transparent und bezahlbar durchgeführt werden.
Wir prüfen zunächst, ob Verfahrenskostenhilfe möglich ist. Wenn Sie die Kosten selbst tragen müssen, erhalten Sie vorab eine Einschätzung der voraussichtlichen Gerichts- und Anwaltskosten. Wenn eine einvernehmliche Scheidung möglich ist, vermeiden wir unnötigen Streit und unnötige Kosten.
Füllen Sie einfach unser Scheidungsformular aus oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf. Wir klären für Sie, ob Ihre Scheidung in Deutschland nach deutschem oder ukrainischem Recht durchgeführt werden kann und welche Kosten in Ihrem Fall entstehen.
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