Neu verheiratet – aber in Deutschland noch nicht geschieden?

Ihre neue Ehefrau wartet auf ihr Visum? Warum jetzt die Reihenfolge von erster Scheidung, neuer Heirat und deutscher Entscheidung zählt.

Sie haben sich in Syrien, im Libanon, im Irak oder in Jordanien scheiden lassen. Danach haben Sie erneut geheiratet. Ihre neue Ehefrau lebt noch im Ausland. Sie möchten endlich zusammenleben, und der Kontakt zur deutschen Botschaft besteht bereits.

Jetzt verlangt die Botschaft einen Nachweis, dass Ihre frühere Ehe auch für Deutschland wirksam beendet ist. Vielleicht hat das Oberlandesgericht die Anerkennung bereits abgelehnt. Vielleicht liegt ein Schreiben der Berliner Senatsverwaltung vor.

Sie brauchen Klarheit: Welches Verfahren hilft Ihnen weiter? Was bedeutet die fehlende Anerkennung für Ihre neue Ehe? Und was können Sie jetzt tun, damit nicht weitere Zeit verloren geht?

Der entscheidende Punkt: Die Anerkennung einer früheren Auslandsscheidung und eine neue Scheidung vor einem deutschen Gericht haben unterschiedliche zeitliche Wirkungen. Wenn Sie inzwischen erneut geheiratet haben, muss deshalb auch Ihre neue Ehe geprüft werden. Eine spätere deutsche Scheidung löst nicht automatisch jedes Problem des Familiennachzugs.

Die Botschaft hat Ihnen bereits eine Frist gesetzt? Schreiben Sie mir bitte, wann die Frist endet, und senden Sie das vollständige Schreiben mit.

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Warum Ihre neue Heiratsurkunde allein das Problem nicht löst

Für Sie ist die frühere Ehe längst beendet. Sie leben getrennt, besitzen Scheidungsunterlagen und haben Ihre weitere Lebensplanung darauf aufgebaut. Dass deutsche Behörden trotzdem nach der ersten Ehe fragen, kann schwer nachvollziehbar sein.

Für die rechtliche Prüfung kommt es darauf an, ob die frühere Scheidung auch im deutschen Rechtsbereich wirkt. Ist dafür eine förmliche Anerkennung erforderlich, ersetzt die Urkunde über Ihre neue Heirat diese Anerkennung nicht. Bei manchen ausländischen Entscheidungen ist ein besonderes Anerkennungsverfahren entbehrlich. Ob eine solche Ausnahme vorliegt, muss anhand Ihres konkreten Falls geprüft werden.

Das Herkunftsland allein beantwortet diese Frage nicht. Wichtig können die damaligen Staatsangehörigkeiten, ein Flüchtlings- oder Asylstatus und die konkrete Form der Scheidung sein. Auch die Bezeichnung „Scharia-Gericht“ oder „Talaq“ erlaubt für sich genommen noch kein abschließendes Urteil über die Wirksamkeit.

Drei Zeitpunkte können für Ihre neue Ehe entscheidend sein

Wenn Sie bereits erneut geheiratet haben, schaue ich besonders auf diese zeitliche Abfolge:

  1. Die erste Scheidung: Wann und auf welche Weise wurde Ihre frühere Ehe im Ausland aufgelöst? Wann wurde die Entscheidung dort wirksam beziehungsweise rechtskräftig?
  2. Die neue Heirat: Wann und in welchem Land haben Sie Ihre jetzige Ehefrau geheiratet?
  3. Die Klärung in Deutschland: Wird die frühere Scheidung anerkannt, oder muss die erste Ehe durch ein neues deutsches Verfahren beendet werden?

Zusätzlich können der Zeitpunkt einer Einbürgerung und Ihr damaliger Schutzstatus wichtig sein. Entscheidend sind die Verhältnisse zu den rechtlich maßgeblichen Zeitpunkten.

Anerkennung oder neue Scheidung in Deutschland – warum der Unterschied zählt

Die Anerkennung betrifft die frühere Scheidung.

Wird Ihre ausländische Scheidung anerkannt, gilt die frühere Ehe grundsätzlich auch für Deutschland rückwirkend auf den maßgeblichen Zeitpunkt der ausländischen Eheauflösung als geschieden. Das kann für eine danach geschlossene neue Ehe wesentlich sein.

Die neue deutsche Scheidung beendet die Ehe erst mit ihrer Rechtskraft.

Kommt eine Anerkennung nicht in Betracht, kann ein Scheidungsverfahren vor einem deutschen Familiengericht erforderlich werden. Zuvor sind insbesondere die internationale Zuständigkeit und das anwendbare Scheidungsrecht zu klären.

Eine neue deutsche Scheidungsentscheidung löst die Ehe erst mit ihrer Rechtskraft auf. Sie verlegt die Auflösung nicht einfach auf das Datum der früheren Auslandsscheidung zurück.

Mehr zu der häufigen Ausgangslage: Syrische Scheidung in Deutschland nicht anerkannt.

Ein vereinfachtes Beispiel

Ihre erste Ehe wurde 2020 im Ausland geschieden. 2022 haben Sie erneut geheiratet. 2026 verlangt die Botschaft einen für Deutschland ausreichenden Scheidungsnachweis.

Wird die ausländische Scheidung anerkannt, kann die Beendigung der ersten Ehe auch für Deutschland auf den maßgeblichen Zeitpunkt im Jahr 2020 zurückwirken. Muss dagegen erst 2026 ein deutsches Gericht die erste Ehe scheiden, endet diese grundsätzlich erst mit Rechtskraft dieser neuen Entscheidung.

Deshalb muss zusätzlich geklärt werden, wie Ihre bereits 2022 geschlossene neue Ehe rechtlich zu beurteilen ist. Daraus folgt weder automatisch, dass Ihre neue Ehe unwirksam ist, noch, dass mit einem neuen Scheidungsbeschluss sämtliche Schwierigkeiten erledigt sind. Die Antwort hängt insbesondere vom anwendbaren Recht und den Umständen beider Eheschließungen ab.

Das OLG oder die Berliner Senatsverwaltung hat abgelehnt – was jetzt?

Zuerst muss feststehen, was genau vorliegt. Eine Nachforderung von Unterlagen, ein Hinweis auf rechtliche Bedenken und ein förmlicher Ablehnungsbescheid sind unterschiedliche Verfahrensstände.

Ich prüfe anhand des vollständigen Schreibens, ob fehlende Nachweise ergänzt werden können, eine gerichtliche Überprüfung in Betracht kommt oder der Weg zur Scheidung vor einem deutschen Familiengericht vorbereitet werden sollte. Eine verbindliche Feststellung der Nichtanerkennung kann dabei eine eigene Bedeutung haben.

Bitte senden Sie auch die Rechtsbehelfsbelehrung mit und teilen Sie mit, wann Sie das Schreiben erhalten haben. Davon kann abhängen, welche Frist einzuhalten ist. Ein neuer Antrag ersetzt nicht die Prüfung eines möglichen Rechtsbehelfs.

Welche Schritte bereits parallel vorbereitet werden können und welche Statusfragen vorher geklärt werden müssen, entscheide ich nach Prüfung Ihrer Unterlagen.

Mehr zum Verfahren: Anerkennung und Nichtanerkennung beim OLG.

Die Botschaft wartet auf Unterlagen – diese Schritte helfen jetzt

Prüfen Sie zuerst, welche Unterlagen die Botschaft tatsächlich verlangt und ob eine Frist gesetzt wurde. Aus dem Schreiben sollte hervorgehen, ob es um die erste Scheidung, Ihre neue Ehe oder weitere Voraussetzungen des Visums geht.

Lassen Sie das weitere Vorgehen auf dieses Schreiben abstimmen. Wenn eine Frist nicht eingehalten werden kann, sollte rechtzeitig geklärt werden, ob eine begründete Verlängerung beantragt werden kann. Eine beantragte Fristverlängerung ist noch keine bewilligte Verlängerung.

Die Botschaft benötigt zutreffende Angaben zum tatsächlichen Verfahrensstand. Ein eingereichter Scheidungsantrag ist noch kein rechtskräftiger Scheidungsbeschluss. Auch eine Übersetzung oder Legalisation ersetzt nicht die gegebenenfalls erforderliche Anerkennung.

Was sich beschleunigen lässt

Für Sie und Ihre Ehefrau zählt eine verlässliche Planung. Unnötige Verzögerungen lassen sich vor allem vermeiden, wenn von Anfang an das passende Verfahren gewählt wird und die Unterlagen zusammenpassen.

Bei einer deutschen Scheidung kläre ich frühzeitig, wie das Gericht Ihrer früheren Ehefrau die Unterlagen zustellen kann. Ist ihre Anschrift unbekannt, müssen die erforderlichen Nachforschungen dokumentiert werden. Eine öffentliche Zustellung ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich; darüber entscheidet das Gericht.

Auch ein möglicher Versorgungsausgleich muss gesondert geprüft werden. Er entfällt nicht allein deshalb, weil Sie nur kurz oder nie zusammengelebt haben. Ob eine Abtrennung zulässig und sinnvoll ist, hängt vom konkreten Verfahren ab. Dazu finden Sie weitere Informationen im Beitrag Scheidung blockiert – Versorgungsausgleich richtig behandeln. Einzelnorm

Eine feste Dauer kann ich vor der Prüfung Ihrer Unterlagen nicht seriös zusagen. Nach der Prüfung lässt sich erklären, welcher nächste Schritt möglich ist und welche Punkte noch von Gericht, Behörden oder der Mitwirkung anderer Personen abhängen.

Wichtig 2026 und 2027 – Ihr Aufenthaltsstatus zählt ebenfalls

Neben dem Familienstand sind die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten nach § 36a AufenthG ist derzeit bis einschließlich 23. Juli 2027 ausgesetzt. Die gesetzlichen Ausnahmewege nach §§ 22 und 23 AufenthG bleiben bestehen.

Diese Aussetzung betrifft nicht pauschal jeden Mann aus Syrien. Für deutsche Staatsangehörige, anerkannte Flüchtlinge und andere Aufenthaltstitel gelten jeweils gesondert zu prüfende Regeln. Deshalb benötige ich auch eine Angabe zu Ihrem aktuellen Status. Eine erfolgreiche Anerkennung oder deutsche Scheidung ersetzt keine Visumprüfung.

Für die erste Kontaktaufnahme reichen wenige Unterlagen

Senden Sie mir, soweit bereits vorhanden, gut lesbare Kopien oder Fotos von:

  • den Unterlagen über Ihre erste Scheidung, mit vorhandener deutscher Übersetzung;
  • dem Schreiben des OLG oder der Berliner Senatsverwaltung;
  • dem aktuellen Schreiben der Botschaft.

Schreiben Sie kurz dazu, wann und wo Sie erneut geheiratet haben, welche Staatsangehörigkeit und welchen Aufenthaltsstatus Sie heute besitzen und ob eine Frist läuft.

Für die weitere Prüfung können unter anderem die Urkunden beider Eheschließungen, Registerauszüge sowie Angaben zu Ihren früheren Wohnorten und Ihrem damaligen Status benötigt werden. Sie müssen vor Ihrer ersten Nachricht noch keine vollständige Akte zusammenstellen.

Häufige Fragen zu neuer Ehe und nicht anerkannter Scheidung

Muss ich nach der Ablehnung wieder ein Trennungsjahr abwarten?

Nicht allein wegen der Ablehnung. Wenn deutsches Scheidungsrecht gilt, kommt es auf die tatsächliche und nachweisbare Trennung an. Eine bereits zurückgelegte Trennungszeit beginnt durch das Schreiben des OLG nicht wieder bei null. Die weiteren Scheidungsvoraussetzungen bleiben zu prüfen.

Ich bin inzwischen deutscher Staatsangehöriger. Ist damit alles geklärt?

Nein. Eine Einbürgerung ersetzt keine erforderliche Anerkennung der früheren Scheidung. Für verschiedene Rechtsfragen können unterschiedliche Zeitpunkte maßgeblich sein. Deshalb sind auch das Einbürgerungsdatum und Ihre Staatsangehörigkeit bei der Scheidung und der neuen Heirat wichtig.

Meine Unterlagen sind übersetzt und legalisiert. Reicht das?

Nicht automatisch. Übersetzung und Echtheitsnachweis beantworten eine andere Frage als die rechtliche Wirksamkeit der Scheidung. Bei syrischen Unterlagen ist zudem zwischen Registerurkunden und beispielsweise Urkunden religiöser Gerichte zu unterscheiden. Nicht jede Urkunde kann legalisiert werden. Maßgeblich sind die aktuellen Hinweise der Deutschen Botschaft Beirut.

Kann ich mich zunächst beraten lassen, ohne meine frühere Ehefrau anzusprechen?

Ja. Sie können Ihre Situation zunächst vertraulich mit mir besprechen. In einem anschließenden Verfahren werden allerdings die gesetzlichen Beteiligungs- und Zustellungsregeln beachtet. Eine Beratung ist deshalb von der späteren Durchführung des Verfahrens zu unterscheiden.

Was bedeutet ein Negativattest?

Damit ist in diesem Zusammenhang regelmäßig eine Feststellung gemeint, dass die ausländische Scheidung in Deutschland nicht anerkannt wird. Sie ersetzt keinen Scheidungsbeschluss. Welche Wirkung ein bestimmtes Schreiben hat, ergibt sich aus seinem genauen Inhalt und dem Verfahrensstand.

Bekommt meine neue Ehefrau danach sicher ein Visum?

Das lässt sich allein aus einer Anerkennung oder Scheidung nicht ableiten. Der Familienstand und gegebenenfalls die Wirksamkeit Ihrer neuen Ehe müssen geklärt sein; daneben gelten weitere Voraussetzungen für den Ehegattennachzug. Die Entscheidung trifft die zuständige Auslandsvertretung.

Ihre neue Ehefrau wartet – klären Sie jetzt den nächsten Schritt

Ich vertrete Männer aus Syrien, dem Libanon, dem Irak und Jordanien bei der Anerkennung ihrer ausländischen Scheidung und, wenn erforderlich, in Scheidungsverfahren vor deutschen Gerichten. Bei einer bereits geschlossenen neuen Ehe beziehe ich deren rechtliche Situation in die Prüfung ein.

Sie erhalten eine Einschätzung, welches Verfahren für Ihren Fall in Betracht kommt, welche Unterlagen fehlen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Die erste kurze Einschätzung ist kostenlos. Den Umfang und die Kosten einer weitergehenden Prüfung oder Vertretung kläre ich mit Ihnen vor der Beauftragung.

Rechtsanwalt Dirk Twitting
Seit 30 Jahren als Rechtsanwalt tätig · Kanzlei in Hagen · Kontakt per Telefon und E-Mail

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