Scheidungskosten-Rechner (Schätzung) für einvernehmliche Scheidungen
Genaue Kosten im Einzelfall berechnet Ihr Rechtsanwalt • Rechner-Limit 500.000,- Gegenstandswert
Ihre Eingaben
Nettoeink. Mann p.M. (volle €)
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Monatliches Nettoeinkommen ohne Kommastellen angeben, ggf. den Durchschnittswert. Über mögliche Abzüge informiert Sie Ihr Rechtsanwalt.
Nettoeink. Frau p.M. (volle €)
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Monatliches Nettoeinkommen ohne Kommastellen angeben, ggf. den Durchschnittswert. Über mögliche Abzüge informiert Sie Ihr Rechtsanwalt.
Anzahl unterhaltspflichtiger Kinder
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Anzahl Kinder (nur unterhaltspflichtige), sonst bitte 0 eingeben. Pro Kind senken manche Gerichte das mtl. Nettoeinkommen der Eheleute um 250,- ab. Diesen Betrag berücksichtigt der Rechner.
Anzahl Versorgungen (Renten)
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Geben Sie 0 ein bei Ehedauer unter 3 Jahren oder notariell ausgeschlossenem Versorgungsausgleich. Der Gegenstandswert beträgt aber mindestens 1000,-
Vermögen (optional volle €, s. Info)
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Kann leer bleiben. Die Gerichte fragen meist nicht nach Ihrem Vermögen. Sie können für eine Proberechnung Ihr Vermögen angeben. Dieser Rechner berücksichtigt 30.000,- Freigrenze fürs Ehepaar und 7500,- pro Kind. Vom Rest werden dann übliche 5% als anrechenbar einbezogen.
25% Absenkung berechnen?
Ja
Nein
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Bei einvernehmlicher Scheidung senken manche Gerichte den Gegenstandswert des Scheidungsverfahrens z.B. um 25% bis 30% ab. Dieser Rechner berücksichtigt bei Ja einen Abzug von 25%.
Berechnung ohne Speicherung und ohne Gewähr
Kostenschätzung für Ihre Eingaben
G.-Wert Scheidungsverfahren
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Gegenstandswert aus Nettoeinkommen, Vermögen (hier 5% Ihrer Eingabe) und Anzahl der Kinder. Die Bewertung des Vermögens wird von den Gerichten unterschiedlich vorgenommen. Der Streitwert beträgt mindestens 2000,-
G.-Wert Versorgungsausgleich
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Gegenstandswert Versorgungsausgleich (je Versorgung 10% des 3fachen mtl. Nettoeinkommens, mindestens aber 1000,-)
Gegenstandswert Summe
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Summe aus den Werten Scheidungsverfahren und Versorgungsausgleich.
Gerichtsgebühren
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Stand August 2013 gem. § 28 FamGKG (iVm Anlagen 1 u. 2 zum FamGKG)
RA Verfahrensgeb. 1,3
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Stand August 2013 nach §13 RVG
RA Termingeb. 1,2
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Stand August 2013 nach §13 RVG
RA Auslagenpauschale
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Auslagenpauschale (Porto, Kopien etc.)
RA Summe netto
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Stand August 2013 nach §13 RVG
MwSt. (19%)
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Mehrwertssteuer auf die Netto-Summe der Anwaltskosten
Rechtsanwalt Summe
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Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigen Sie nur 1 Anwalt.
Gesamt Summe ca.
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Gerichtskosten plus Anwaltskosten einer einvernehmlichen Scheidung aufgrund Ihrer Eingaben. Alle Berechnungen ohne Gewähr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt.