Italienische Scheidung optimiert – Das neue “Divorzio breve”

Schneller geschieden nach italienischem Recht in Deutschland

Viele Eheleute mit italienischer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland leben sind überrascht, wie sehr sich das italienische Scheidungsrecht in den letzten Jahren verändert hat. Daher sollte Italiener überlegen, ob es für sie besser ist, italienisches Recht bei einer Scheidung in Deutschland zu wählen. Das geht mit einer Rechtswahlvereinbarung.

Noch vor wenigen Jahren galt Italien als eines der Länder mit den längsten Wartezeiten bis zur Scheidung. Doch mit der Reform von 2015 hat sich das geändert:
Das neue „divorzio breve“ („kurze Scheidung“) hat die Verfahren spürbar beschleunigt – und macht die Trennung für viele Paare einfacher.

Trotzdem bleibt eines wichtig: Auch beim divorzio breve führt der Weg zur Scheidung über eine formell festgestellte Trennung.
Wer das berücksichtigt, kann die Vorteile dieser Reform optimal nutzen. 

Hintergrund: Früher drei Jahre Wartezeit

Bis 2015 musste in Italien zwischen der gerichtlichen Trennung und der Scheidung eine Frist von drei Jahren liegen.
Diese starre Regelung führte dazu, dass viele Eheleute jahrelang in einem unklaren Zwischenstatus lebten – rechtlich getrennt, aber noch nicht geschieden.

Das war nicht nur unpraktisch, sondern passte auch nicht mehr zu modernen Lebensrealitäten.
Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und mit dem Gesetz Nr. 55 vom 6. Mai 2015 eine grundlegende Reform eingeführt: das „divorzio breve“.

Was ist das „divorzio breve“?

Das divorzio breve ist die verkürzte Form der Scheidung nach italienischem Recht.
Es bedeutet: Die Zeitspanne zwischen der Trennung und der eigentlichen Scheidung wurde deutlich reduziert.

Heute gilt:

  • 6 Monate Wartezeit bei einvernehmlicher Trennung,
  • 12 Monate Wartezeit bei streitiger Trennung.

Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Scheidungsantrag gestellt werden.

Damit wurde die Wartezeit auf ein Fünftel der früheren Dauer verkürzt – eine erhebliche Verbesserung für alle, die ihre Ehe rechtlich beenden wollen, ohne jahrelang auf den nächsten Schritt zu warten.

Warum das „divorzio breve“ ein Fortschritt ist

Die Reform von 2015 hat das italienische Familienrecht zeitgemäßer und praxistauglicher gemacht.
Eheleute können sich heute deutlich schneller scheiden lassen, wenn sie sich über die Trennung einig sind.

Vorteile auf einen Blick:

Kürzere Frist:
Nur 6 Monate bei einvernehmlicher Trennung – das ist sogar kürzer als das deutsche Trennungsjahr.

Einvernehmliche Lösungen gefördert:
Das Gesetz belohnt Paare, die sich gütlich einigen, mit einem deutlich schnelleren Verfahren.

Weniger Konfliktpotenzial:
Da die Trennungszeit verkürzt ist, steigt die Chance, dass sich Konflikte nicht unnötig verhärten.

Moderne Alternativen zur Gerichtstrennung:
Seit 2014 kann die Trennung auch außergerichtlich, also vor einem Anwalt oder Notar, erklärt werden, wenn keine minderjährigen Kinder betroffen sind.

Diese Reform zeigt: Italien hat verstanden, dass lange Verfahren niemandem helfen – weder den Ehepartnern noch den Gerichten.

Aber: Die Trennung bleibt Voraussetzung

Trotz dieser Modernisierung bleibt der Grundgedanke des italienischen Scheidungsrechts erhalten:
Eine formelle Trennung („separazione personale“) ist weiterhin zwingend erforderlich.

Das bedeutet:

  • Die Eheleute müssen die Trennung gerichtlich feststellen lassen, oder
  • – bei Einvernehmen – eine notarielle bzw. anwaltlich beurkundete Vereinbarung über ihre Trennung schließen.

Erst wenn diese Trennung offiziell bestätigt ist, beginnt die Frist für das divorzio breve zu laufen.
Ein bloßes „Getrenntleben“ im Alltag reicht nicht aus.

Die gerichtliche Trennung („separazione giudiziale“)

Wenn die Ehepartner sich über die Trennung oder deren Folgen (z. B. Unterhalt, Sorge, Vermögen) nicht einigen können, wird die Trennung gerichtlich ausgesprochen.
Das Gericht entscheidet in diesem Verfahren, wer die Verantwortung für das Scheitern der Ehe trägt und wie finanzielle Fragen zu regeln sind.

Erst mit dem Beschluss des Gerichts beginnt die Frist von 12 Monaten, nach deren Ablauf der Scheidungsantrag gestellt werden darf.

Die einvernehmliche Trennung („separazione consensuale“)

Wenn sich die Eheleute über alles einig sind, kann die Trennung einvernehmlich erfolgen.
Das ist der häufigste und einfachste Weg.

Die Partner unterschreiben dabei eine Trennungsvereinbarung, die:

  • entweder vom Gericht bestätigt,
  • oder – seit 2014 – von einem Anwalt oder Notar beurkundet und registriert wird.

In diesem Fall beträgt die Wartefrist nur 6 Monate.
Das bedeutet: Nach einem halben Jahr kann bereits der Antrag auf Scheidung gestellt werden – schneller als in fast allen anderen EU-Ländern.

Gesetzliche Grundlage: Art. 3 Legge 1 dicembre 1970, n. 898

„La domanda di scioglimento o cessazione degli effetti civili del matrimonio può essere proposta da uno dei coniugi soltanto dopo che sia trascorso un periodo di sei o dodici mesi dalla comparizione dei coniugi davanti al presidente del tribunale nella procedura di separazione personale.“

Diese Vorschrift macht deutlich:
Die Trennung ist der Schlüssel – sie löst die Wartefrist aus, nach deren Ablauf die Scheidung möglich wird.
Ohne eine förmliche Trennung läuft keine Frist und keine Scheidung.

Vergleich: Italienisches „divorzio breve“ und deutsches Scheidungsrecht

Merkmal

Italien („divorzio breve“)

Deutschland

Beginn der Trennung

Gerichtliche oder notarielle Feststellung

Tatsächliche Trennung ohne gerichtliche Bestätigung

Mindestdauer bis Scheidung

6 Monate (einvernehmlich) / 12 Monate (streitig)

12 Monate

Notwendigkeit gerichtlicher Trennung

Ja

Nein

Möglichkeit der außergerichtlichen Lösung

Ja, seit 2014 (Anwalt/Notar)

Nicht erforderlich

Versorgungsausgleich

Kein gesetzlicher Automatismus

Zwingend durchzuführen, wenn nicht ausgeschlossen

Ergebnis:
Das italienische divorzio breve ist in der Praxis schneller, wenn die Trennung einvernehmlich erfolgt.
Allerdings bleibt der formelle Charakter der Trennung ein Nachteil gegenüber deutschem Recht.

Wann ist italienisches Recht vorteilhaft?

Das divorzio breve bietet Vorteile, wenn:

  • beide Ehepartner italienische Staatsangehörige sind oder dort lebten,
  • die Trennung einvernehmlich erfolgt,
  • und kein Versorgungsausgleich gewünscht ist.

In solchen Fällen kann das italienische Recht – im Vergleich zum deutschen – eine schnellere und unbürokratischere Scheidung ermöglichen.
Vor allem, wenn bereits eine Trennung in Italien festgestellt wurde, kann die Scheidung oft zügig abgeschlossen werden.

Rechtswahl: Wann Sie deutsches Recht bevorzugen sollten

Nach der Rom-III-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 1259/2010) können internationale Ehepaare auch wenn Sie in Deutschland leben, wählen, dass italienisches Scheidungsrecht auf ihre Scheidung anzuwenden ist.
Das ist möglich, wenn

  • ein Ehepartner Italiener ist oder
  • die Ehepartner – unabhängig von ihrer Nationalität – bis vor weniger als einem Jahr in Italien gelebt habe und einer dort auch gegenwärtig noch lebt oder
  • beide Ehepartner Italiener sind.

In vielen Fällen ist es sinnvoll, deutsches Recht zu wählen, insbesondere:

  • wenn Sie bereits getrennt leben oder
  • wenn Sie den Versorgungsausgleich nach deutschem Recht wollen.

Als erfahrener Anwalt im internationalen Scheidungsrecht prüfe ich mit Ihnen, welche Rechtswahl in Ihrem Fall die beste Lösung bietet.

Beispiel: Scheidung in Deutschland nach italienischem Recht

Ein deutsches Ehepaar lebte viele Jahre in Mailand. Nach der Trennung kehrten beide nach Deutschland zurück.
Da der Ehemann Italiener ist, konnte das Paar wählen, ob deutsches oder italienisches Recht gelten soll.

Da die Trennung bereits in Italien notariell festgestellt war, entschieden sie sich für das italienische divorzio breve.
Nur sechs Monate später war die Ehe endgültig geschieden – das gesamte Verfahren lief über das zuständige deutsche Familiengericht, das das italienische Recht anwandte.

Ein gutes Beispiel dafür, wie sich die Vorteile des italienischen Rechts mit der deutschen Gerichtszuständigkeit kombinieren lassen.

Fazit: Italien modernisiert – aber die Trennung bleibt Pflicht

Das neue divorzio breve ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer modernen, europäischen Familienrechtspraxis.
Es bietet Eheleuten in Italien – oder mit italienischem Bezug – die Möglichkeit, ihre Ehe deutlich schneller aufzulösen als früher.

Doch der Kern des Systems bleibt:
➡️ Ohne formelle Trennung keine Scheidung.

Wer diese Voraussetzung kennt und richtig nutzt, kann das Verfahren optimal gestalten – und von der neuen italienischen Regelung profitieren.
Ich unterstütze Sie dabei, die richtige Strategie zu wählen und das für Sie günstigste Recht anzuwenden – selbstverständlich vor einem deutschen Gericht.

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Internationale Scheidung – Wählen Sie das passende Recht selbst aus!

🧭 Verschiedene Staatsangehörigkeiten – welches Recht gilt bei der Scheidung?
Mit einer Rechtswahlvereinbarung können Ehepartner selbst entscheiden, welches Scheidungsrecht angewendet wird.
Wenn Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben und/oder sie im Ausland lebt, stellt sich im Scheidungsverfahren eine zentrale Frage:

👉 Welches Recht gilt?

Gerade bei deutsch-ausländischen Ehen oder bei im Ausland lebenden Deutschen, für deren Scheidung deutsche Gerichte zuständig sind, ist die Rechtswahlvereinbarung entscheidend.
Sie bestimmt, welches nationale Recht auf die internationale Scheidung angewendet wird – und unterliegt unterschiedlichen Formvorschriften.

⚖️ 1. Warum eine Rechtswahlvereinbarung so wichtig ist

In Ehen mit internationalem Bezug können die Scheidungsfolgen sehr unterschiedlich ausfallen, etwa bei:

  • der Trennungsdauer,
  • der Unterhaltsregelung,
  • dem Versorgungsausgleich,
  • oder der Anerkennung einer Scheidung im Ausland.

Mit einer wirksamen Rechtswahlvereinbarung legen die Ehepartner selbst fest, welches Recht gelten soll –
und vermeiden so Unsicherheiten, doppelte Verfahren oder Zuständigkeitsstreitigkeiten.

📚 2. Gesetzliche Grundlagen: Rom-III-Verordnung und deutsches Recht

a) Rom-III-Verordnung (EU Nr. 1259/2010)

Das deutsche internationale Scheidungsrecht regelt seit 2012 die Rom-III-Verordnung,
denn Deutschland hat sie in das eigene Rechtssystem übernommen.

Das heißt konkret:

  • Auch wenn beide Ehepartner außerhalb der EU leben,
  • und selbst wenn der andere Staat die Rom-III-Verordnung nicht kennt,
  • wendet das deutsche Gericht (bei eigener Zuständigkeit) die Rom-III-Regeln an, um das anwendbare Recht zu bestimmen.

b. Nach Art. 5 Rom III können Ehegatten wählen zwischen:

  • dem Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder zuletzt hatten,
  • dem Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit einer oder beide besitzen,
  • dem Recht des Staates, in dem das Gericht angerufen wird.

Diese Wahl ist jederzeit, spätestens aber bis zur Antragstellung beim Gericht, möglich.

⚖️ 3. (Form-) Voraussetzungen der Rechtswahl

a. Grundsätzliches

Eine Rechtswahlvereinbarung muss:

  • schriftlich abgefasst,
  • datiert und
  • von beiden Ehegatten unterzeichnet

Diese Grundform gilt als Mindeststandard.

b. Nationale Zusatzformen bei gemeinsamem Aufenthalt

Art. 7 Abs. 2 Rom-III-Verordnung:
„Sieht jedoch das Recht des teilnehmenden Mitgliedstaats, in dem beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, zusätzliche Formvorschriften für solche Vereinbarungen vor, so sind diese Formvorschriften anzuwenden.“

Damit erlaubt und verpflichtet die Verordnung die Anwendung nationaler zusätzlicher Formvorschriften,
wenn beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl im selben teilnehmenden Mitgliedstaat ansässig sind.

c. Absatz 3 und 4 Rom-III-Verordnung; weitere Konstellationen

  • Leben die Ehepartner in verschiedenen teilnehmenden Mitgliedstaaten, genügt es, wenn die Vereinbarung den Formvorschriften eines dieser Staaten entspricht (Art. 7 Abs. 3).
  • Hat nur einer der Ehepartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem teilnehmenden Mitgliedstaat, gelten die strengeren Formvorschriften dieses Staates (Art. 7 Abs. 4).

d. Die deutsche Sonderregel (Art. 14 Abs. 1 Satz 3 EGBGB)

Deutschland muss es – wie so oft – mal wieder komplizierter gestalten, weil unter gewissen Voraussetzungen die Rechtswahl notariell beurkundet werden muss.

Die Pflicht zur notariellen Beurkundung greift immer dann, wenn

  • beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Damit verlangt Deutschland eine notarielle Beurkundung auch für die bloße Rechtswahl über das auf die Scheidung anwendbare Recht – unabhängig davon, ob weitere vermögensrechtliche Regelungen getroffen werden.

Trotz dieser Sonderregelung ist eine im Ausland geschlossene Rechtswahlvereinbarung aber voll wirksam, wenn sie die Ehevertragsform nach dem gewählten Recht oder dem Recht des Abschlussortes wahrt. Erlaubt also das ausländische Recht eine Rechtswahl ohne notarielle Beurkundung und wird die Vereinbarung im Ausland geschlossen, so braucht es keinen Notar.

⏰ 4. Wann kann eine Rechtswahl getroffen werden?

  • Vor der Eheschließung,
  • während der Ehe,
  • bis zur Anrufung des Gerichts (Art. 5 Abs. 3 Rom III),
  • auch noch während des Scheidungsverfahrens (dann aber nur noch durch Anwaltsvereinbarung oder zu Protokoll des Gerichts).

🔍 5. Typische Fallkonstellationen

Fall 1: Ehe in Deutschland, gemischte Staatsangehörigkeiten

Ein deutscher Mann und eine vietnamesische Frau leben in Hamburg.
Sie können zwischen deutschem und vietnamesischem Recht wählen.
Da ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt, muss die Vereinbarung notariell beurkundet werden (§ 14 Abs. 1 S. 3 EGBGB).

Fall 2: Beide Ehegatten leben im Ausland, einer ist Deutscher

Ein deutsches Ehepaar lebt dauerhaft in Frankreich. Wird die Rechtswahlvereinbarung in Frankreich geschlossen ist dies nach Art. 172 Code Civil Frankreich durch einfach schriftliche Vereinbarung zulässig.

Fall 3: Ehe außerhalb der EU

Ein deutscher Ehemann und eine südafrikanische Ehefrau leben in Kapstadt.
Die Rechtswahlvereinbarung muss nicht notariell beurkundet werden, weil das südafrikanische Recht die einfache Schriftform ausreichen lässt.

✅ 6. Fazit

Eine Rechtswahlvereinbarung bietet Sicherheit und Klarheit –
aber nur, wenn sie formwirksam geschlossen wird.

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С кем остаются дети. Алименты. Развод для украинцевС кем остаются дети. Алименты. Развод для украинцев

Обычная ситуация

Наш опыт показывает, что в семьях украинцев несовершеннолетние дети почти всегда остаются с матерью. Это, как правило, соответствует желанию всех заинтересованных сторон. Так хотят дети, и чаще всего с этим соглашается отец. Если родители и дети приходят к такому решению, суд при разводе не принимает другое решение.
Желание родителей и детей имеет приоритет.

Если возникают споры

Если родители не могут договориться, с кем дети будут жить после развода, решение принимает семейный суд. Если дети живут в Германии, решение принимается в соответствии с немецким законодательством.
Суд руководствуется принципом благополучия ребенка (Kindeswohl). Для принятия решения суд запрашивает мнение отдела по делам молодежи (Jugendamt).
Сотрудники Jugendamt общаются как с родителями, так и с детьми, после чего дают суду рекомендации. Jugendamt при этом осматривает квартиры родителей.

Для суда особенно важно, чтобы забота о детях, особенно младшего возраста, была обеспечена. Суд оценивает, какой из родителей может лучше заботиться о ребенке.

Конечно, суд также спрашивает самих детей, хотят ли они жить с мамой или папой. Желание детей, особенно начиная с 12 лет, играет большую роль при принятии решения.

Пособие на ребенка

На каждого несовершеннолетнего ребенка государство выплачивает детское пособие (Kindergeld), которое предоставляет касса детских пособий Федерального агентства труда (Kindergeldkasse).
Пособие выплачивается также и на совершеннолетних детей, если они продолжают учиться в школе или вузе. На данный момент пособие составляет 250 евро в месяц на каждого ребенка. С января 2025 года размер пособия увеличится до 255 евро.

Пособие получает тот родитель, с которым живет ребенок. Если пособие по ошибке получает другой родитель, можно подать заявление в кассу детских пособий на изменение лица, получающего выплаты.

Алименты на ребенка

Родитель, с которым проживает ребенок (чаще всего это мать), имеет право на алименты на ребенка. Алименты выплачиваются не государством, а другим родителем (чаще всего отцом).
Родитель, с которым ребенок не живет, обязан выплачивать алименты сверх детского пособия.

Если дети живут в Германии, размер алиментов определяется в соответствии с немецким законодательством. Местонахождение родителя, выплачивающего алименты, не имеет значения — платить нужно в любом случае.

Размер алиментов зависит от дохода обязанного родителя и возраста ребенка. Все суммы указаны в так называемой Дюссельдорфской таблице.

Доход в месяц Netto                       Возраст ребёнка                    Алименты в месяц

1.) до  2.100 EUR                              0-5 лет                                   357 EUR

2.) 2.101 – 2.500 EUR                       0-5 лет                                   382 EUR

3.) 2.501 – 2.900 EUR                       0-5 лет                                   406 EUR

4.) 2.901 – 3.300 EUR                       0-5 лет                                   430 EUR

5.) до 2.100 EUR                               6-11 лет                                 429 EUR

6.) 2.101 – 2.500 EUR                       6-11 лет                                 457 EUR

7.) 2.501 – 2.900 EUR                       6-11 лет                                 485 EUR

8.) 2.901 – 3.300 EUR                       6-11 лет                                 513 EUR

9.) до  2.100 EUR                              12-17 лет                               524 EUR

10.) 2.101 – 2.500 EUR                     12-17 лет                               557 EUR

11.) 2.501 – 2.900 EUR                     12-17 лет                               589 EUR

12.) 2.901 – 3.300 EUR                     12-17 лет                               622 EUR

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Chinesische Scheidung. Abläufe und Mega-Vorteile.

Chinesen in Deutschland können nach chinesischem Recht geschieden werden. Das bedeutet auch: Es gibt kein Trennungsjahr!

Nach deutschem Recht muss immer das Trennungsjahr abgewartet werden. Erst dann darf überhaupt ein Antrag auf Ehescheidung gestellt werden. Das ist schlecht, wenn die Ehepartner sich schnell scheiden lassen wollen.

Ihr Privileg: Wählen Sie chinesisches Recht

Auch wenn Sie und Ihr Ehepartner schon lange in Deutschland leben: Es gibt keine Pflicht zur Scheidung nach deutschem Recht. Sie müssen nur Folgendes tun, bevor Sie den Antrag auf Ehescheidung stellen: Durch einen kleinen, schriftlichen Vertrag wählen Sie chinesisches Recht. Diese Wahl ist für das deutsche Gericht bindend. Das deutsche Gericht muss Sie also nach chinesischem Recht scheiden.

Details der chinesischen Scheidung

Die einvernehmliche Scheidung nach § 31 Ehegesetz der Volksrepublik China (im Folgenden kurz: EheG) ist zulässig. Diese Vereinbarung muss aber vor Gericht getroffen werden. Mit einem reinen privaten Vertrag kann die Ehe nicht geschieden werden.

Voraussetzung für die Scheidung der Ehe nach chinesischem Recht ist die Zerrüttung. Das ist nach § 32 Absatz 2 EheG der Fall, wenn zum Beispiel die Charaktere der Ehepartner unverträglich sind. Bei häuslicher Gewalt oder Fremdgehen wird die Zerrüttung der Ehe vermutet. Dies ist in § 32 Absatz 3 EheG geregelt.

Will nur ein Ehepartner geschieden werden, muss vorher ein Schlichtungsverfahren beantragt werden. Dieses macht in Deutschland ein Gericht.

Gegen den Willen eines Militärangehörigen ist die Scheidung grundsätzlich nicht möglich.

Eine Scheidung ist auch nicht möglich

-während einer Schwangerschaft und bis zu einem Jahr nach der Geburt eines Kindes

-innerhalb eines halben Jahres nach einem Schwangerschaftsabbruch

Wie wird Vermögen der Ehepartner nach chinesischem Recht aufgeteilt?

Gesetzlicher Güterstand der Volksrepublik China ist die Errungenschaftsgemeinschaft. Diese wird im Ehegesetz in der Neufassung vom 28. April 2001 geregelt. Bedeutung: Das gesamte während der Ehe erworbener Vermögen der Ehepartner wird gemeinsames Eigentum (§ 17 EheG). Auch das durch Schenkung oder Erbe erworbene Vermögen wird gemeinsames Eigentum. Davon gibt es nur eine Ausnahme: Der Schenker oder der Verstorbene haben ausdrücklich angeordnet, dass es nur einem der Ehepartner zustehen soll.

Zum Alleineigentum („Eigengut“) eines Ehepartners gehört auch das, was er schon vor der Ehe besessen hat. Auch  Gebrauchsgegenstande des täglichen Lebens die ausschließlich von einem Ehepartner benutzt werden, gehören diesem zu Alleineigentum (§ 18 EheG).

Eine Verfügung über das gemeinsame Vermögen, also Schenkung oder Verkauf ist nur einvernehmlich möglich (§ 17 Abs. 2 EheG).

Wann aber ist chinesisches Güterrecht überhaupt anwendbar?

Vorsicht: Sie haben chinesisches Scheidungsrecht bereits gewählt. Aber das bedeutet nicht, dass damit automatisch chinesisches Güterrecht Anwendung findet. Vielmehr gilt Folgendes:

Es ist zwischen Eheschließungen ab dem 9. April 1983 und Eheschließungen ab dem 1. April 2011 zu unterscheiden:

Eheschließung ab dem 09. April 1983

Es findet deutsches internationales Recht Anwendung. Soweit die Ehegatten keine abweichende vertraglich Vereinbarung getroffen haben, gilt für die güterrechtlich Wirkung der Ehe das Recht des Staates, dem beide Eheleute zum Zeitpunkt der Eheschließung angehört haben (Art. 15 II EGBGB; Art. 15 I i.V.m Art 14 I Ziff. 1 EGBGB). Waren also beide Ehepartner zum Zeitpunkt der Heirat Chinesen, so findet das Güterrecht Volksrepublik China Anwendung.

Bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten zum Zeitpunkt der Heirat wäre das Recht der Volksrepublik China nur dann anzuwenden, wenn beide Ehepartner zum Zeitpunkt der Heirat in China gewohnt haben.

Eheschließung ab dem 01. April 2011

Ab dem 1. April 2011 ist in China das Gesetz über die Rechtsanwendung in Zivilsachen mit Auslandsberührung anzuwenden (nachfolgend kurz RAG). Danach können die Ehegatten, das anzuwendende Güterrecht vertraglich regeln. Zur Auswahl stehen gemäß § 24 RAG:

    -das Recht des Wohnortes eines Ehegatten

    -das Recht der Staatsangehörigkeit eines Ehegatten

    -das Recht des Ortes, an dem sich das Vermögen im wesentlichen befindet

    Haben die Ehegatten keine Rechtswahl getroffen, so wird das Recht ihres gemeinsamen Wohnortes angewandt. Wohnen die Ehepartner nicht gemeinsam, so gilt das Recht der gemeinsamen Staatsangehörigkeit.

    Über das gemeinsame Eigentum sollen die Ehegatten anlässlich der Scheidung gemeinsam Verfügen und es dadurch Auseinandersetzen. Gelingt eine Einigung nicht, ist das Gericht dazu berufen und wird eine Aufteilung 50/50 verfügen, wobei es aber besondere Umstände und die Interessen der Kinder und der Ehegatten besonders würdigen muss.

    Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie einfach das Scheidungsformular aus oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf:

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    Scheidung bei Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinde / Baptisten aus deren Sicht

    Menschen christlichen Glaubens stehen oft vor der Frage, ob sie sich als Christen überhaupt scheiden lassen dürfen.

    Dabei gibt es Gründe, die auch von Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden aus biblisch / moralischer Perspektive als ausreichend für die Auflösung des Ehebandes angesehen werden:

    Scheidungsgründe für Christen:

    – Scheidung aufgrund schwersten ehelichen Fehlverhaltens, insbesondere berechtigt bei Untreue und / oder sexuell abnormaler Handlungsweise

    – Scheidung aus Glaubensgründen, speziell wenn der (standesamtlich) verehelichte Partner den Beitritt zur Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde ablehnt oder andere Vorbehalte geltend macht, die dem gläubigen Ehepartner die angemessene Ausübung seiner Religion unmöglich machen

    – Böswilliges verlassen, wenn also ein Ehepartner ohne Einwilligung des anderen aus der ehelichen Gemeinschaft ausbricht Vorausgesetzt, dass gründlich reflektiert wurde und ein ernsthaftes Bemühen um Versöhnung und Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft erkennbar waren, ist in solchen Fälle eine biblische Scheidung moralisch gerechtfertigt.

    Darf man wieder heiraten?

    Wenn eine Scheidung wegen schwersten ehelichen Fehlverhaltens, aus Glaubensgründen oder böswilligen Verlassens erfolgt ist, darf der untadelige Partner auch mit Gottes Segen wieder heiraten, weil die vorangegangene Ehe wegen des Fehlverhaltens (Bundesbruchs vor Gott) nicht mehr fortbesteht.

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    Schenkung steuerfrei

    Eine Schenkung unter Ehepartnern ist steuerfrei in jeder Höhe möglich. Also auch beliebig über den Schenkungsfreibetrag in Höhe von 500.000,00 EUR hinaus. Der Clou dabei: Dafür müssen Sie sich nicht einmal scheiden lassen!

    Voraussetzungen dafür:

    • deutsches Recht
    • ein Ehevertrag
    • Geld wird geschenkt

    Wie ist das möglich? Das Zauberwort heißt: Zugewinnausgleich.

    Dazu muss man Folgendes wissen: Wem bei einer Ehe einzelne Vermögensgegenstände (auch Geld) gehören, hängt vom Güterstand ab. Nach deutschem Recht gilt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, solange kein Ehevertrag existiert. Dieses bedeutet, dass die Ehepartner grundsätzlich getrenntes Vermögen haben. Erst wenn der gesetzliche Güterstand beendet wird, kommt der finanzielle Ausgleich der Vermögen in Frage, der Zugewinnausgleich. Ein Beispiel finden Sie am Ende dieses Textes.

    Jeder Betrag, egal ob 100.000,00 EUR, 1.000.000,00 EUR oder 10.000.000,00 EUR, der im Rahmen dieses Zugewinnausgleichs von einem Ehepartner zum anderen wandert, ist absolut steuerfrei.

    Wie kann das sein? Normalerweise gilt zwischen Ehepartnern, dass Schenkungen nur bis zu einer Höhe von 500.000 EUR völlig von der Steuer befreit sind. Das deutsche Recht bestimmt aber, dass der Anspruch auf Zugewinnausgleich gerade keine Schenkung darstellt, sondern die Erfüllung eines gesetzlichen Anspruchs. Damit können auf dem Wege des Vermögensausgleichs Beträge in beliebiger Höhe Schenkungssteuerfrei von einem Ehegatten auf den anderen übertragen werden.

    Wenn Sie bis jetzt gedacht haben, den Zugewinnausgleich gibt es nur bei Scheidung der Ehe, dann liegen Sie falsch. Das für die Durchführung des Zugewinnausgleichs nötige Ende des Güterstandes wird nicht nur bei einer Scheidung erreicht, sondern auch dann, wenn der Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch eine notarielle Vereinbarung beendet wird.

    In diesem Notarvertrag wird Gütertrennung vereinbart und damit der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufgehoben. Dieses löst dann den Zugewinnausgleichsanspruch des Ehepartners aus, der weniger Zugewinn erzielt hat. Die Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs in Geld ist absolut steuerfrei.

    Jetzt der weitere Clou:

    Nachdem der Zugewinnausgleich praktiziert wurde, können die Ehepartner mit einem weiteren notariellen Vertrag wieder zurück in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft wechseln, mit dem Ziel, dass zukünftiger Zugewinn wiederum steuerfrei vom vermögenderen Partner an den anderen übertragen werden kann. Dieses Vorgehen wird als „Güterstandsschaukel“ bezeichnet.

    Aber Vorsicht:  Wird der Zugewinnausgleich nicht in Geld geleistet, sondern in anderer Form, bspw. durch die Übertragung von Grundstücken, Aktien usw. so kann die entsprechende Transaktion der Ertragsersteuer, d.h. der Einkommensteuer etc., unterliegen.

    Daher ist grundsätzlich bei der “Güterstandschaukel” die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt erforderlich.

    Exkurs. Der Zugewinnausgleich. Ein Beispiel.

    Am Tag der Hochzeit besitzt der Ehemann 2 Mio. Euro. Bei Beendigung des Güterstandes (durch Scheidung oder aber durch notariellen Wechsel vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung) hat er 4 Mio. Euro zusammen. Demgegenüber ging die Frau mit Null Vermögen in die Ehe und hat im weiteren Verlauf nichts angespart.

    Dann hat die Ehefrau gegen den Ehemann einen Zugewinnausgleichsanspruch in Höhe von 1 Mio. Euro, also in Höhe der Hälfte des Vermögenszuwachses des Ehemanns.