Scheidung wenn der Ehepartner verschwunden ist

Sie wollen die Scheidung, aber Ihr Ehepartner ist

  • nicht auffindbar sondern
  • einfach verschwunden oder
  • reist in der Welt herum ohne eine feste Adresse?

Beim “Untertauchen” profitiert Ihr Ehepartner vielleicht davon, dass er eine ausländische Staatsangehörigkeit hat und in seinem Heimatland noch tief verwurzelt ist. Außerdem hat Ihr Ehepartner möglicherweise Helfer im Ausland die ihn dabei unterstützen, seinen Wohnort zu verschleiern.

Müssen Sie jetzt für immer verheiratet bleiben? Nein, jedenfalls dann nicht, wenn Sie einen kompetenten Anwalt an Ihrer Seite haben, der sich mit der Technik der Zustellung im Scheidungsprozess auskennt.

Zustellung beim Scheidungsantrag: Was Sie wissen müssen!

Wenn Sie eine Scheidung einreichen möchten, ist es zwingend erforderlich, dass der Scheidungsantrag Ihrem Ehepartner zugestellt werden kann. Und dafür benötigt das Gericht eine ladungsfähige Anschrift Ihres Ehepartners. Doch was passiert, wenn Sie nicht wissen, wo Ihr Ehepartner sich aufhält?

In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit der öffentlichen Zustellung. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen und wie ich Ihnen als erfahrener Anwalt bei dieser Herausforderung helfen kann.

Warum ist die Zustellung des Scheidungsantrags so wichtig?

Ohne eine Zustellung des Scheidungsantrags kann das Scheidungsverfahren nicht beginnen. Falls Sie die Adresse Ihres Ehepartners nicht kennen, würde das Gericht Ihren Scheidungsantrag zurückweisen. Um trotzdem die Scheidung zu erreichen heißt das Zauberwort: Öffentliche Zustellung! Diese stellt sicher, dass der Antrag als zugestellt gilt, auch wenn der Ehepartner nicht erreichbar ist.

Was bedeutet öffentliche Zustellung?

Bei der öffentlichen Zustellung wird der Scheidungsantrag durch einen Aushang an der Gerichtstafel des zuständigen Familiengerichts bekannt gemacht. Hierdurch wird – zumindest theoretisch – Ihrem Ehepartner die Möglichkeit gegeben, den Antrag entgegenzunehmen. Der Aushang enthält in der Regel nur grundlegende Informationen wie den Namen und die letzte bekannte Adresse Ihres Ehepartners sowie das Aktenzeichen.

Der Antrag gilt als zugestellt, wenn der Aushang mindestens einen Monat lang sichtbar war. Wiederum in Ausnahmefällen kann das Gericht auch eine längere Frist bestimmen. Dabei ist es egal, ob Ihr Ehepartner diesen Aushang bei Gericht jemals liest.

Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung

Die Voraussetzung für eine öffentliche Zustellung ist, dass der Aufenthaltsort Ihres Ehepartners „allgemein unbekannt“ ist. Dies bedeutet, dass weder Sie noch andere Personen mit zumutbarem Aufwand den Aufenthaltsort ermitteln konnten. Einfach nur nicht zu wissen, wo Ihr Ehepartner ist, reicht nicht aus. Sie müssen dem Gericht nachweisen, dass Sie ernsthafte und umfassende Nachforschungen angestellt haben.

Maßnahmen, die Sie ergreifen können, umfassen:

  • Ermittlungen beim Ausländerzentralregister, falls Ihr Ehepartner Ausländer ist.
  • Anfrage beim Einwohnermeldeamt des letzten bekannten Wohnortes.
  • Nachforschungen bei ehemaligen Nachbarn, Verwandten oder Freunden.
  • Recherche in sozialen Netzwerken.
  • Anfrage bei der letzten bekannten Arbeitsstelle Ihres Ehepartners.
  • Kontaktaufnahme mit dem Sozialamt, sofern Ihr Ehepartner öffentliche Leistungen bezieht.

Je mehr Sie dokumentieren und dem Gericht vorlegen, desto eher wird eine öffentliche Zustellung zugelassen. Oft verlangt das Gericht eine eidesstattliche Versicherung über Ihre Bemühungen.

Meine Expertise für Ihren Erfolg

Die öffentliche Zustellung kann eine komplexe Angelegenheit sein, die umfassende Kenntnisse und gezielte Nachforschungen erfordert. Als erfahrener Anwalt im Bereich Ehescheidung verfüge ich über das Know-how und die Kompetenz, Sie in diesen Fällen effektiv zu unterstützen. Ich helfe Ihnen, die notwendigen Schritte einzuleiten, um die Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung zu erfüllen, und begleite Sie durch den gesamten Prozess.

Setzen Sie auf meine Erfahrung, damit Sie Ihr Scheidungsverfahren erfolgreich und rechtssicher abschließen können.

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