Scheidung von Ausländer

Was ist bei der Scheidung von einem Ausländer oder von einer Ausländerin zu beachten?

Deutsches Gericht

Sind Sie selbst Deutsche oder Deutscher, so ist immer ein Gericht in Deutschland zuständig. Das gilt auch, wenn Sie mit einem Ausländer oder einer Ausländerin verheiratet sind.

Dabei ist es egal, ob Sie in Deutschland oder im Ausland wohnen. Sind beide Ehepartner Ausländer, dann kann der Antrag auf Ehescheidung trotzdem vor einem deutschen Gericht gestellt werden, wenn beide in Deutschland wohnen.

  • Achtung: Bei einer Scheidung von einem Ausländer sind oft Gerichte in mehreren Ländern gleichzeitig zuständig. Dann kommt es darauf an, in welchem Land der Antrag auf Ehescheidung zuerst gestellt wird.
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Welches Recht gilt

Wo Sie geheiratet haben, ist für das Scheidungsrecht egal. Welches Recht Anwendung findet ist in der „Rom-III-Verordnung“ geregelt. Nach dieser Verordnung können Sie in vielen Fällen das Recht für Ihre Scheidung selbst wählen.

Wird die Scheidung im Ausland anerkannt

Sind Sie Ausländer, so ist es sehr wichtig, dass die Deutsche Scheidung auch in Ihrem Heimatland anerkannt wird. Sonst können Sie nicht wieder heiraten. Für eine neue Heirat brauchen Sie nämlich aus Ihrem Heimatland eine Bescheinigung, dass Sie wirklich geschieden sind. Ob und unter welchen Regeln die Deutsche Scheidung in welchem Land der Erde anerkannt wird ist sehr kompliziert und kann an dieser Stelle nicht umfassend erklärt werden.   

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