Ihr Ehepartner lebt in der Türkei, den USA, Großbritannien, der Schweiz, Afrika, Asien oder einem anderen Staat – Sie selbst leben aber in Deutschland und möchten endlich geschieden werden?
Dann stellt sich häufig sofort die Frage:
Kann ich mich überhaupt in Deutschland scheiden lassen, wenn mein Ehepartner im Ausland lebt?
Die Antwort lautet erstaunlich oft:
Ja.
Der ausländische Wohnsitz Ihres Ehepartners verhindert eine Scheidung in Deutschland keineswegs automatisch. Internationale Scheidungen müssen allerdings richtig vorbereitet werden. Entscheidend sind insbesondere die internationale Zuständigkeit des Gerichts, das anzuwendende Scheidungsrecht und die Zustellung des Scheidungsantrags im Ausland.
Gerade bei diesen Punkten entstehen in der Praxis immer wieder vermeidbare Verzögerungen.
Ehepartner im Ausland: Muss ich mich auch im Ausland scheiden lassen?
Nein.
Ein weit verbreiteter Irrtum besteht darin, dass eine Ehe dort geschieden werden müsse, wo sie geschlossen wurde oder wo der andere Ehepartner lebt.
Sie können beispielsweise in der Türkei geheiratet haben, Ihr Ehepartner kann inzwischen in der Türkei leben und trotzdem kann für Ihre Scheidung ein deutsches Familiengericht zuständig sein.
Auch der Ort der Eheschließung entscheidet grundsätzlich nicht darüber, welches Recht auf die Scheidung anzuwenden ist.
Bei einer internationalen Scheidung müssen deshalb zwei Fragen voneinander getrennt werden:
1. Welches Gericht ist für die Scheidung zuständig?
und
2. Nach welchem Recht wird die Ehe geschieden?
Das sind zwei unterschiedliche Rechtsfragen.
Wann kann ich mich in Deutschland scheiden lassen?
Ob ein deutsches Familiengericht international zuständig ist, richtet sich insbesondere nach dem gewöhnlichen Aufenthalt und teilweise auch nach der Staatsangehörigkeit der Ehepartner.
Leben Sie selbst bereits seit längerer Zeit in Deutschland, während Ihr Ehepartner im Ausland lebt, kann eine Zuständigkeit deutscher Gerichte durchaus bestehen.
Nach den europäischen Zuständigkeitsvorschriften kann beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt des Antragstellers eine deutsche Zuständigkeit begründen. Je nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsdauer gelten dabei unterschiedliche Voraussetzungen.
Bei Fällen außerhalb des europäischen Regelungsbereichs können zusätzlich die deutschen Zuständigkeitsvorschriften des FamFG eine Rolle spielen.
Ob Deutschland zuständig ist, sollte deshalb vor Einreichung des Scheidungsantrags geprüft werden.
Denn ein Scheidungsantrag beim falschen Gericht kostet nicht nur Zeit, sondern möglicherweise auch Geld.
Welches Scheidungsrecht gilt, wenn mein Ehepartner im Ausland lebt?
Auch hier gilt:
Der Ort Ihrer Hochzeit entscheidet nicht über das Scheidungsrecht.
Bei internationalen Ehen kann deutsches Recht zur Anwendung kommen, obwohl die Ehe im Ausland geschlossen wurde und einer der Ehepartner inzwischen wieder im Ausland lebt.
In vielen Fällen richtet sich das anzuwendende Recht nach der europäischen Rom-III-Verordnung.
Von Bedeutung können unter anderem sein:
- der derzeitige gewöhnliche Aufenthalt der Ehepartner,
- der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt,
- die Staatsangehörigkeit,
- eine möglicherweise getroffene Rechtswahl und
- unter bestimmten Voraussetzungen das Recht des angerufenen Gerichts.
Gerade bei Eheverträgen sollte außerdem geprüft werden, ob die Ehepartner bereits eine Rechtswahl getroffen haben.
Das eigentliche Problem vieler Auslandsscheidungen: die Zustellung
In vielen internationalen Scheidungsverfahren ist nicht die Scheidung selbst das größte Problem.
Es ist die Zustellung des Scheidungsantrags an den im Ausland lebenden Ehepartner.
Das deutsche Gericht muss sicherstellen, dass der andere Ehepartner ordnungsgemäß vom Verfahren Kenntnis erhalten kann.
Lebt der Ehepartner beispielsweise in der Türkei, in Marokko, Ägypten, den USA oder einem anderen Staat, kann eine förmliche Auslandszustellung erforderlich werden.
Je nach Staat greifen unterschiedliche internationale Zustellungsvorschriften.
Deshalb ist eine vollständige Anschrift besonders wichtig
Ist die aktuelle Adresse Ihres Ehepartners bekannt, sollte sie dem Gericht möglichst vollständig mitgeteilt werden.
Dazu gehören gegebenenfalls:
- Straße und Hausnummer,
- Ort,
- Postleitzahl,
- Staat,
- weitere regionale Angaben und
- gegebenenfalls eine Telefonnummer oder andere ergänzende Informationen.
Je besser die Anschrift dokumentiert ist, desto geringer ist das Risiko unnötiger Rückfragen.
Was passiert, wenn mein Ehepartner die Scheidung ignoriert?
Auch das ist ein häufiger Irrtum:
Ihr Ehepartner kann eine Scheidung nicht einfach dadurch verhindern, dass er Post nicht beantwortet oder dem Verfahren nicht zustimmt.
Die Zustimmung des anderen Ehepartners ist kein dauerhaftes Vetorecht gegen eine Scheidung.
Nach deutschem Recht kommt es darauf an, ob die Ehe gescheitert ist.
Leben die Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt und stimmen beide der Scheidung zu, wird das Scheitern der Ehe gesetzlich vermutet.
Verweigert ein Ehepartner die Zustimmung, bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass drei Jahre gewartet werden müssen. Auch nach Ablauf des ersten Trennungsjahres kann eine streitige Scheidung möglich sein, wenn das Scheitern der Ehe nachgewiesen werden kann.
Nach mindestens drei Jahren des Getrenntlebens wird das Scheitern der Ehe grundsätzlich unwiderlegbar vermutet.
„Ich unterschreibe die Scheidung nicht“ bedeutet daher nicht: „Du kannst dich nicht scheiden lassen.“
Was passiert, wenn die Adresse meines Ehepartners unbekannt ist?
Auch ein unbekannter Aufenthaltsort macht eine Scheidung nicht grundsätzlich unmöglich.
Allerdings kann der Scheidungsantrag nicht ohne Weiteres öffentlich zugestellt werden.
Zunächst müssen regelmäßig zumutbare Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die aktuelle Anschrift des Ehepartners zu ermitteln.
Je nach Fall kommen beispielsweise Nachfragen bei Behörden, Angehörigen oder anderen bekannten Kontaktstellen in Betracht.
Bleibt der Aufenthaltsort trotz ausreichender Nachforschungen unbekannt, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen schließlich eine öffentliche Zustellung nach § 185 ZPO in Betracht kommen.
Gerade hier kommt es auf eine saubere Dokumentation der vorherigen Ermittlungsversuche an.
Muss mein im Ausland lebender Ehepartner für die Scheidung nach Deutschland kommen?
Nicht zwangsläufig.
Wie die persönliche Anhörung durchgeführt wird und ob eine persönliche Anreise erforderlich ist, entscheidet das Familiengericht anhand des konkreten Verfahrens.
Der dauerhafte Aufenthalt eines Ehepartners im Ausland ist jedenfalls kein Grund dafür, eine Scheidung in Deutschland von vornherein auszuschließen.
Die Frage sollte frühzeitig mit dem Gericht geklärt werden, damit unnötige Reisen und Verzögerungen vermieden werden.
Wie lange dauert eine Scheidung, wenn der Ehepartner im Ausland lebt?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten.
Eine internationale Scheidung kann genauso unkompliziert verlaufen wie eine rein deutsche Scheidung. Sie kann aber auch länger dauern.
Entscheidend sind insbesondere:
Ist die Adresse des Ehepartners bekannt?
In welchem Staat lebt er?
Wie erfolgt dort die Zustellung?
Reagiert der Ehepartner auf die Gerichtspost?
Ist ein Versorgungsausgleich durchzuführen?
Welches Scheidungsrecht ist anwendbar?
Gerade die Auslandszustellung kann zusätzliche Zeit beanspruchen.
Deshalb lohnt es sich, die internationalen Fragen vor Einreichung des Scheidungsantrags zu klären.
Welche Unterlagen benötige ich?
Für eine erste Prüfung sind insbesondere folgende Angaben hilfreich:
- Datum und Ort der Eheschließung,
- Staatsangehörigkeit beider Ehepartner,
- aktueller Wohnort beider Ehepartner,
- letzter gemeinsamer Wohnort,
- Datum der Trennung,
- vollständige Auslandsanschrift des Ehepartners,
- Heiratsurkunde,
- gegebenenfalls Ehevertrag oder Rechtswahlvereinbarung,
- Angaben zu gemeinsamen minderjährigen Kindern.
Bei ausländischen Urkunden kann zusätzlich eine Übersetzung oder ein besonderer Echtheitsnachweis erforderlich sein.
Die fünf häufigsten Fehler bei einer Scheidung mit Ehepartner im Ausland
Fehler 1: „Wir haben im Ausland geheiratet, also müssen wir uns dort scheiden lassen.“
Das ist regelmäßig zu pauschal.
Fehler 2: „Mein Ehepartner stimmt nicht zu, deshalb kann ich mich nicht scheiden lassen.“
Auch das ist falsch.
Fehler 3: Eine alte oder unvollständige Auslandsadresse wird angegeben.
Das kann das Verfahren erheblich verzögern.
Fehler 4: Es wird automatisch deutsches Scheidungsrecht vorausgesetzt.
Bei internationalen Ehen muss das anwendbare Recht geprüft werden.
Fehler 5: Erst nach Einreichung des Scheidungsantrags wird über Zuständigkeit und Zustellung nachgedacht.
Gerade diese Fragen sollten möglichst vorher geklärt sein.
Ehepartner lebt im Ausland? Klären Sie die entscheidenden Fragen vor dem Scheidungsantrag
Eine Scheidung mit Auslandsbezug muss nicht kompliziert sein.
Sie sollte aber von Anfang an richtig aufgesetzt werden.
Vor der Antragstellung sollten insbesondere diese vier Punkte feststehen:
Welches deutsche Gericht ist zuständig?
Welches Scheidungsrecht gilt?
Wie wird der Scheidungsantrag im Ausland zugestellt?
Welche Mitwirkung des Ehepartners ist tatsächlich erforderlich?
Wenn diese Fragen geklärt sind, lässt sich auch eine Scheidung mit einem im Ausland lebenden Ehepartner häufig geordnet in Deutschland durchführen.
Ihr Ehepartner lebt im Ausland und Sie möchten sich in Deutschland scheiden lassen?
Lassen Sie zunächst prüfen, ob ein deutsches Gericht zuständig ist, welches Recht auf Ihre Ehe anzuwenden ist und wie der Scheidungsantrag ordnungsgemäß im Ausland zugestellt werden kann.
Je früher diese Fragen geklärt werden, desto eher lassen sich unnötige Verzögerungen im Scheidungsverfahren vermeiden.
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Kann ich mich scheiden lassen, wenn mein Mann im Ausland lebt?
Ja. Der Wohnsitz des Ehemannes im Ausland schließt eine Scheidung in Deutschland nicht aus. Entscheidend ist, ob ein deutsches Gericht international zuständig ist.
Kann ich mich scheiden lassen, wenn meine Frau im Ausland lebt?
Ja. Auch dann kann eine Scheidung vor einem deutschen Familiengericht möglich sein. Die Zuständigkeit muss anhand der persönlichen Verhältnisse der Ehepartner geprüft werden.
Muss mein Ehepartner aus dem Ausland der Scheidung zustimmen?
Nein. Ein Ehepartner hat kein dauerhaftes Vetorecht gegen die Scheidung. Maßgeblich ist, ob die Ehe als gescheitert anzusehen ist.
Kann ich mich scheiden lassen, wenn ich die Adresse meines Ehepartners nicht kenne?
Grundsätzlich ja. Vor einer öffentlichen Zustellung müssen jedoch regelmäßig ausreichende Versuche unternommen werden, den Aufenthaltsort zu ermitteln.
Muss ich mich dort scheiden lassen, wo ich geheiratet habe?
Nein. Der Ort der Eheschließung bestimmt nicht automatisch die internationale Zuständigkeit oder das anzuwendende Scheidungsrecht.
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