Blitzscheidung — Dynamik, wenn es darauf ankommt!

Eine «Blitzscheidung» bedeutet, dass wir den Antrag auf Ehescheidung für Sie unverzüglich bei Gericht stellen. 

Problem: Normal muss nach deutschem Recht ein Jahr zwischen Trennung und Scheidungsantrag liegen. Das  sogenannte «Trennungsjahr».

Eine Blitzscheidung — ohne Trennungsjahr — kommt zur Anwendung bei:

  • Alkoholmissbrauch und Drogensucht ohne Aussicht auf Heilung.
  • Beleidigungen schwerster Art, die ständig formuliert werden.
  • Schwere Bedrohungen, zum Beispiel mit dem Tode.
  • Gewalt, die immer wieder kommt.
  • Schwanger vom neuen Partner.
  • Außereheliche Beziehung, länger als 3 Monate bei direkter Konfrontation des anderen Ehepartners, weil es z.B. Treffen in der Ehewohnung gibt.

Gern gebe ich Ihnen — kostenlos — eine Erstberatung, ob eine Blitzscheidung bei Ihnen klappt.  

Blitzscheidung bei internationalem Scheidungrecht

Wenn Sie oder Ihr Ehepartner keine Deutschen sind, so gibt es meist kein Trennungsjahr. Dann können Sie nämlich ein anderes Scheidungsrechts wählen, auch wenn Sie in Deutschland leben und in Deutschland den Scheidungsantrag stellen wollen. Dabei reicht es, wenn ein Ehepartner eine andere Staatsangehörigkeit hat, als die Deutsche. 

Expertenwissen: Die oben aufgezählten Voraussetzungen für eine Blitzscheidung nach deutschem Recht werden auch “besondere Härtegründe” genannt.

Es kann sich nur der Ehepartner auf Härtegründe berufen, bei dem sie nicht selbst vorliegen. 

Eine “Blitzscheidung” ist im übrigen weder teurer, noch günstiger als eine normale Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres. 

Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie das Scheidungsformular aus oder nehmen Sie über Telefon oder E-Mail Kontakt zu uns auf:

Telefon: 02331-409319

E-Mail: info@twitting.eu

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