Blitzscheidung

Blitzscheidung ist, wenn der Antrag auf Ehescheidung sofort gestellt wird.

Problem: Normal muss nach deutschem Recht ein Jahr zwischen Trennung und Scheidungsantrag liegen. Das Trennungsjahr.

Eine Blitzscheidung – ohne Trennungsjahr – kann eingereicht werden bei:

  • Alkoholmissbrauch und Drogensucht ohne Aussicht auf Heilung.
  • Beleidigungen schwerster Art, die ständig formuliert werden.
  • Schwere Bedrohungen, zum Beispiel mit dem Tode.
  • Gewalt, die immer wieder kommt.
  • Schwanger vom neuen Partner.
  • Außereheliche Beziehung, länger als 3 Monate bei direkter Konfrontation des anderen Ehepartners, weil es z.B. Treffen in der Ehewohnung gibt.

Gern gebe ich Ihnen – kostenlos – eine Erstberatung, ob eine Blitzscheidung bei Ihnen klappt.  

Expertenwissen: Die oben aufgezählten Positionen für eine Blitzscheidung werden auch “besondere Härtegründe” genannt.

Es kann sich nur der Ehepartner auf Härtegründe berufen, bei dem sie nicht selbst vorliegen. Am absolut häufigsten wird bei der Anwendung deutschen Rechts erst nach Ablauf des Trennungsjahres  geschieden.

 Eine praktizierte Blitzscheidung beim Vorliegen von “besonderen Härtegründen” ist der absolute Ausnahmefall. Deren Voraussetzungen müssen genau geprüft und bei Zweifeln muss dem Mandanten von einer Blitzscheidung abgeraten werden.

Eine “Blitzscheidung” ist im übrigen weder teurer, noch günstiger als eine Regel-Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres. Die Kosten einer Scheidung richten sich immer nach dem Streitwert.

Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie das Scheidungsformular aus oder nehmen Sie über Telefon oder E-Mail Kontakt zu uns auf:

Telefon: 02331-409319

E-Mail: info@twitting.eu

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