Frau erwartet Kind nicht vom Ehemann — Vaterschaft vermeiden, Scheidung sofort

Sie leben schon lange getrennt von Ihrem Ehemann. Die Ehe ist nicht nur faktisch, sondern auch emotional beendet – und jetzt erwarten Sie ein Kind von einem neuen Partner, mit dem Sie bereits eine echte Zukunft planen. Doch in vielen Ländern – auch in Deutschland – gilt weiterhin eine starre gesetzliche Fiktion: Ein Kind, das während einer bestehenden Ehe geboren wird, gilt automatisch als ehelich – also als Kind Ihres Ehemannes.

Was bedeutet das konkret?
Selbst wenn Ihr Ehemann nicht der biologische Vater ist, würde ihm durch diese gesetzliche Annahme automatisch die rechtliche Vaterschaft zugesprochen. Damit gehen erhebliche rechtliche Folgen einher – insbesondere das gemeinsame Sorgerecht und ein Mitspracherecht des Ehemannes in wichtigen Lebensentscheidungen Ihres Kindes.

Diese Fiktionswirkung lässt sich nur verhindern, wenn die Scheidung vor der Geburt Ihres Kindes rechtskräftig ist.

Als erfahrener Anwalt mit über 25 Jahren Tätigkeit im internationalen Scheidungsrecht weiß ich, wie wichtig in einer solchen Situation schnelles, entschlossenes und präzises juristisches Handeln ist. Mein Ziel: Ihre Scheidung so zu beschleunigen, dass sie noch vor der Geburt Ihres Kindes rechtskräftig abgeschlossen ist – damit Sie und Ihr künftiger Lebenspartner ohne juristische Altlasten in Ihre neue Familie starten können.


Meine Unterstützung – professionell und schnell

Ich bewerte Ihre Lebensumstände nicht, sondern helfe Ihnen mit all meiner juristischen Erfahrung, um Ihre familiäre Situation schnell, rechtssicher und mit der gebotenen Diskretion zu ordnen.

Was ich für Sie leiste:

  • Maximale Beschleunigung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens
    Ich nutze jede Möglichkeit, um das Verfahren zu straffen: zügige Antragstellung, enge Abstimmung mit dem Gericht, Verzicht auf unnötige Anhörungen, Beschleunigung der Rechtskraft.

  • Erfahrung mit komplexen internationalen Konstellationen
    Auch wenn Sie und Ihr Ehemann nicht (mehr) in Deutschland leben, kann ich die Zuständigkeit deutscher Gerichte in vielen Fällen herstellen.

  • Kompetente rechtliche Vertretung vor deutschen Gerichten
    Ich führe Verfahren ausschließlich vor deutschen Familiengerichten und weiß, wie man diese zu zügigem Handeln bewegt.


Warum deutsche Gerichte zuständig sein müssen – und wie ich das erreiche

Voraussetzung für eine schnelle Scheidung ist, dass ein deutsches Gericht zuständig ist. Das ist nicht selbstverständlich – aber es gibt viele Möglichkeiten, diese Zuständigkeit herzustellen. Ich prüfe für Sie jede Option und setze sie durch.

Rechtsgrundlagen:

1. Brüssel-IIb-Verordnung (EU-Verordnung 2019/1111)
Diese EU-Verordnung regelt die internationale Zuständigkeit in Ehesachen:

  • Art. 3 Abs. 1 lit. a: Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

  • Art. 3 Abs. 1 lit. b: Alternativ kann auf die gemeinsame Staatsangehörigkeit abgestellt werden.

  • Art. 3 Abs. 2: Auch eine Klage im Staat des Antragstellers ist in vielen Fällen zulässig.

2. § 98 FamFG (deutsches Verfahrensrecht):
Ergänzend regelt § 98 FamFG die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte:

  • Abs. 1 Nr. 1: Wenn einer der Ehegatten in Deutschland lebt.

  • Abs. 1 Nr. 2: Wenn der Antragsgegner (z. B. Ihr Ehemann) in Deutschland wohnt.

  • Abs. 1 Nr. 3: In Ausnahmefällen bei besonders schutzbedürftigen Interessen – wie z. B. einer bevorstehenden Geburt.

Ich prüfe im Einzelfall, ob eine Zuständigkeit über die EU-Verordnung oder das FamFG herstellbar ist – oft sind auch Kombinationen möglich.

Beispiele:

  • Sie leben in Deutschland, Ihr Ehemann im Ausland:
    Zuständigkeit deutscher Gerichte besteht nach Art. 3 Abs. 1 lit. a Brüssel IIb sowie nach § 98 Abs. 1 Nr. 1 FamFG.

  • Sie beide leben im Ausland, haben aber die deutsche Staatsangehörigkeit:
    Zuständigkeit kann nach Art. 3 Abs. 1 lit. b Brüssel IIb angenommen werden.

  • Sie leben im Ausland, Ihr Ehemann lebt noch in Deutschland:
    Zuständigkeit über § 98 Abs. 1 Nr. 2 FamFG.


Welches Recht gilt für Ihre Scheidung?

Nach der Rom-III-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 1259/2010) ist geregelt, welches materielle Scheidungsrecht Anwendung findet:

  • Mit Rechtswahl: Sie können mit Ihrem Ehemann eine einvernehmliche Rechtswahl treffen – z. B. deutsches Recht.

  • Ohne Rechtswahl:
    Dann gilt nach Art. 8 Rom III das Recht
    – des gewöhnlichen Aufenthalts beider Ehegatten (sofern vorhanden),
    – oder, falls kein gemeinsamer Aufenthalt vorliegt, das Recht des Staates, dem beide Ehegatten angehören (z. B. deutsches Recht bei deutscher Staatsangehörigkeit),
    – oder – wenn all das nicht zutrifft – das Recht des Staates, vor dessen Gericht die Scheidung beantragt wird.

In der Praxis bedeutet das: Wenn ich ein deutsches Gericht für Ihre Scheidung zuständig machen kann, gilt in vielen Fällen auch deutsches Recht – mit all den Vorteilen einer geregelten, bekannten und fairen Scheidungsordnung.


Ihr Zeitfenster ist eng – aber ich kann es nutzen

Von der Antragstellung bis zur Rechtskraft einer Scheidung braucht es normalerweise mehrere Monate – doch ich habe Verfahren realisiert, in denen eine Scheidung binnen kürzester Zeit rechtskräftig wurde. Das erfordert:

  1. Sofortige Mandatierung und Vorbereitung der Antragsunterlagen

  2. Unverzügliche Einreichung bei einem zuständigen deutschen Gericht

  3. Konsequente Beschleunigung aller Prozessschritte

  4. Zielgerichtete Kommunikation mit dem Gericht zur Terminierung

  5. Sicherstellung der Rechtskraft vor dem voraussichtlichen Geburtstermin


Mein Angebot an Sie

Ich unterstütze Sie ohne Vorbehalte, mit vollem Respekt und mit maximalem juristischen Einsatz. Ihre Situation verlangt keine Rechtfertigung – sie verlangt Lösungen. Und genau die bekommen Sie von mir.

Wenn Sie jetzt handeln, kann Ihre Scheidung noch vor der Geburt Ihres Kindes rechtskräftig sein – und damit die rechtliche Ausgangslage für Sie, Ihr Kind und Ihren neuen Lebenspartner dauerhaft klar und konfliktfrei geregelt werden.

Kontaktieren Sie mich so früh wie möglich. Ich nehme mir Zeit für Sie – und bringe Ihr Anliegen auf direktem Weg vor das richtige Gericht.