Sie sind verheiratet und schwanger. Der Ehemann ist nicht der Vater des Kindes. Jetzt muss die Scheidung noch vor der Geburt Ihres Kindes her. Sonst gilt Ihr Ehemann als Vater des Kindes, obwohl er nicht der biologische Vater ist. Das nennt sich «Vaterschaftsfiktion» und bedeutet Folgendes:
Obwohl Ihre Ehe nicht nur faktisch, sondern auch emotional beendet ist und Sie mit einem neuen Partner bereits Ihre Zukunft planen gilt in vielen Ländern – auch in Deutschland – weiterhin eine starre gesetzliche Regelung: Ein Kind, das während einer bestehenden Ehe geboren wird, gilt automatisch als ehelich – also als Kind Ihres Ehemannes.
Was bedeutet das konkret?
Selbst wenn Ihr Ehemann nicht der biologische Vater ist, würde ihm durch diese gesetzliche Annahme automatisch die rechtliche Vaterschaft zugesprochen. Damit gehen erhebliche rechtliche Folgen einher – insbesondere das gemeinsame Sorgerecht und ein Mitspracherecht des Ehemannes in wichtigen Lebensentscheidungen Ihres Kindes.
Diese Fiktionswirkung lässt sich nur verhindern, wenn die Scheidung vor der Geburt Ihres Kindes rechtskräftig ist.
Als erfahrener Anwalt mit über 25 Jahren Tätigkeit im internationalen Scheidungsrecht weiß ich, wie wichtig in einer solchen Situation schnelles, entschlossenes und präzises juristisches Handeln ist. Mein Ziel: Ihre Scheidung so zu beschleunigen, dass sie noch vor der Geburt Ihres Kindes rechtskräftig abgeschlossen ist – damit Sie und Ihr künftiger Lebenspartner ohne juristische Altlasten in Ihre neue Familie starten können.
Meine Unterstützung – professionell und schnell
Ich helfe Ihnen mit all meiner juristischen Erfahrung Ihre familiäre Situation schnell und rechtssicher zu ordnen.
Was ich für Sie leiste:
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Maximale Beschleunigung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens
Ich nutze jede Möglichkeit, um das Verfahren zu straffen: Zügige Antragstellung, enge Abstimmung mit dem Gericht, Verzicht auf unnötige Anhörungen, Beschleunigung des Scheidungausspruchs. -
Erfahrung mit komplexen internationalen Konstellationen
Auch wenn Sie und Ihr Ehemann nicht (mehr) in Deutschland leben, kann ich in vielen Fällen die Scheidung vor einem deutschen Gericht erreichen.
Ihr Zeitfenster ist eng – aber ich kann es nutzen
Von der Antragstellung bis zur Rechtskraft einer Scheidung braucht es normalerweise mehrere Monate – doch ich habe Verfahren realisiert, in denen eine Scheidung binnen kürzester Zeit rechtskräftig wurde. Das erfordert:
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Sofortige Mandatierung und Vorbereitung der Antragsunterlagen
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Unverzügliche Einreichung bei einem zuständigen deutschen Gericht
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Konsequente Beschleunigung aller Prozessschritte
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Zielgerichtete Kommunikation mit dem Gericht zur Terminierung
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Sicherstellung der Rechtskraft vor dem voraussichtlichen Geburtstermin
Mein Angebot an Sie
Wenn Sie jetzt handeln, kann Ihre Scheidung noch vor der Geburt Ihres Kindes rechtskräftig sein – und damit die rechtliche Ausgangslage für Sie, Ihr Kind und Ihren neuen Lebenspartner dauerhaft klar und konfliktfrei geregelt werden.
Kontaktieren Sie mich so früh wie möglich. Ich nehme mir Zeit für Sie – und bringe Ihr Anliegen auf direktem Weg vor das richtige Gericht.
Festnetz aus Deutschland: 02331 409319
Festnetz aus dem Ausland: +492331409319
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