Wenn Sie bei einem Gericht in Deutschland Ihre Scheidung bestellen, dann kann die Scheidung für Sie kostenlos sein.
- Das auch dann, wenn Sie im Ausland leben! Wie das geht?! Mit der “Verfahrenskostenhilfe”.
- Unser Online-Büro fragt gerne bei Gericht nach, ob Sie “Verfahrenskostenhilfe” bekommen können.
- Verfahrenskostenhilfe bekommen Sie dann, wenn Sie im Monat nur wenig Geld haben und / oder Kredite bezahlen müssen. Mit Verfahrenskostenhilfe haben Sie entweder gar keine Gerichtskosten und Anwaltskosten zu zahlen oder Sie dürfen diese Kosten durch monatliche Raten bezahlen.
- Um Verfahrenskostenhilfe zu erhalten, werden Ihre Einnahmen und Ausgaben vom Gericht geprüft. Dafür gibt es ein Formular (VKH-Formular). Der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe ist kostenlos.
Bei Fragen zur Verfahrenskostenhilfe helfe ich Ihnen gerne kostenlos. Rufen Sie an unter +492331409319
oder
• senden Sie eine Email an info@twitting.eu
Übrigens: Die Online-Kanzlei Twitting ist auch am Wochenende für Sie da! Einfach testen: Email senden oder anrufen!