Wenn Sie bei einem Gericht in Deutschland Ihre Scheidung bestellen, dann kann die Scheidung für Sie kostenlos sein.
Das auch dann, wenn Sie im Ausland leben! Wie das geht?! Mit der „Verfahrenskostenhilfe“.
Unser Online-Büro fragt gerne bei Gericht nach, ob Sie „Verfahrenskostenhilfe“ bekommen können.
Verfahrenskostenhilfe bekommen Sie dann, wenn Sie im Monat nur wenig Geld haben und / oder Kredite bezahlen müssen.
Mit Verfahrenskostenhilfe haben Sie entweder gar keine Gerichtskosten und Anwaltskosten zu zahlen oder Sie dürfen diese Kosten durch monatliche Raten bezahlen.
Um Verfahrenskostenhilfe zu erhalten, werden Ihre Einnahmen und Ausgaben vom Gericht geprüft. Dafür gibt es ein Formular (VKH-Formular). Der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe ist kostenlos.
Bei Fragen zur Verfahrenskostenhilfe helfe ich Ihnen gerne kostenlos. Rufen Sie an unter +492331409319
oder senden Sie eine Email an info@twitting.eu
Übrigens: Die Online-Kanzlei Twitting ist auch am Wochenende für Sie da! Einfach testen: Email senden oder anrufen!