Scheidung nach polnischem Recht – Vorteile und Risiken

Als erfahrener Anwalt für internationales Scheidungsrecht biete ich Ihnen eine kompetente, schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihrer Scheidung nach polnischem Recht, wenn Sie dieses wünschen und das für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist. Wenn Sie oder Ihr Ehepartner die polnische Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland leben, können Sie zwischen

  • deutschem und
  • polnischem Recht

zu wählen.

Eine Scheidung nach polnischem Recht kann für Sie eine vorteilhafte Alternative zum deutschen Recht sein.

Auch ein deutsches Gericht kann Sie dabei nach polnischem Recht scheiden!

Voraussetzungen einer Scheidung nach polnischem Recht in Deutschland

Die Scheidung nach polnischem Recht basiert gesetzlichen Regelungen, die im Kodeks rodzinny i opiekuńczy (Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch, KRO) festgelegt sind. Die entscheidende Vorschrift hierzu ist Artikel 56 KRO, der besagt:

“Falls zwischen den Ehegatten eine vollständige und dauerhafte Zerrüttung der ehelichen Lebensgemeinschaft vorliegt, kann das Gericht die Ehe auf Antrag eines der Ehegatten auflösen.”

Vorteile des polnischen Scheidungsrechts gegenüber dem deutschen Recht

  • Kein Trennungsjahr-Zwang

In Deutschland ist in der Regel ein Trennungsjahr erforderlich, bevor die Scheidung eingereicht werden kann (§ 1566 BGB). In Polen gibt es keinen fest vorgeschriebenen Trennungszeitraum. Die Scheidung kann auch zeitnah nach der Trennung erfolgen, sofern die Zerrüttung nachgewiesen wird.

Der Nachteil gegenüber dem deutschen Rechts ist aber, dass die Zerrüttung nie endgültig vernutet wird. Selbst wenn Sie also seit Jahren von Ihrem Ehepartner getrennt leben, müssen Sie nach polnischem Recht weiter beweisen, dass die Ehe zerrüttet ist. Demgegenüber gilt die Ehe nach deutschem Recht als zerrüttet, wenn die Trennung ein Jahr beträgt und beide Partner die Scheidung wollen.

  • Flexible Regelungen zum Unterhalt

Nach polnischem Recht kann ein geschiedener Ehegatte nur dann Unterhalt verlangen, wenn er nachweist, dass er sich in einer Notlage befindet (Artikel 60 KRO). Nach deutschem Recht gibt es umfassendere und längere Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt. Wenn Sie selbst nachehelichen Unterhalt verfolgen, stehen Sie sich bei der Anwendung deutschen Rechts allerdings besser.

  • Geringere Auswirkungen auf das Erbrecht

In Deutschland bleibt der Ehepartner bis zur rechtskräftigen Scheidung erbberechtigt. In Polen hingegen endet das gesetzliche Erbrecht mit dem Tag der Scheidung, was für viele Mandanten eine vorteilhafte Regelung darstellt.

  • Kein Versorgungsausgleich – Weniger bürokratische Probleme aber auch ein Nachteil für den Geringverdiener

Ein weiterer deutlicher Unterschied zum deutschen Recht ist das Fehlen des Versorgungsausgleichs im polnischen Scheidungsrecht.

Beim Versorgungsausgleich werden die Rentenrechte zwischen den Ehepartnern geteilt, die während der Ehezeit eingezahlt worden sind. Davon hat der Ehepartner (meistens die Ehefrau) einen Vorteil, der weniger Rente eingezahlt hat und es entsteht ein Nachteil für den Ehegatten (meistens der Ehemann), der mehr Rentenbeiträge aufgebracht hat.

Die Ermittlung des genauen Betrags, der aufgeteilt werden muss ist kompliziert und langwierig. Das polnische Recht sieht keinen Versorgungsausgleich vor. Das hat den Vorteil, dass die Eheleute schneller geschieden werden. Die Rentenansprüche bleiben nach der Scheidung unangetastet und werden nicht zwischen den Ehepartnern aufgeteilt, was insbesondere für wirtschaftlich unabhängige Mandanten von Vorteil ist.

Wenn Sie allerdings stets weniger Rentenrechte als Ihr Ehepartner eingezahlt haben, dann ist für Sie eine Scheidung nach deutschem Recht von Vorteil, da Sie dann von der Durchführung des Versorgungsausgleichs profitieren.

Ich berate Sie gerne, welches Rechtssystem in Ihrem speziellen Fall besser zu Ihnen passt, das polnische oder das deutsche. 

Kostenlose Scheidung mit Verfahrenskostenhilfe

Auch eine Scheidung nach polnischem Recht vor einem deutschen Gericht kann für Sie kostenlos sein, wenn Sie die Voraussetzungen für Verfahrenskostenhilfe erfüllen. Hier finden Sie alle Details.

Kontaktieren Sie mich noch heute und lassen Sie sich unverbindlich beraten. Ich berate Sie, was für Sie das beste Scheidungsrecht ist.

Ich freue mich darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie das Scheidungsformular aus oder nehmen Sie über Telefon oder E-Mail Kontakt zu mir auf:

Telefon: 02331-409319

E-Mail: info@twitting.eu

 

Name
Email
Comments