Scheidung kostenlos – mit VKH

Mit Verfahrenskostenhilfe (VKH) kann die Scheidung für Sie kostenlos sein.

Voraussetzungen:

  • wenig Einkommen und / oder
  • Schulden

Verfahrenskostenhilfe heißt, dass Sie entweder ganz von Gerichtskosten und Anwaltskosten befreit werden oder dass Sie diese Kosten durch monatliche, zinslose Ratenzahlungen aufbringen dürfen.

Selbst wenn Sie nicht Deutscher sind und auch wenn Sie im Ausland leben können Sie Verfahrenskostenhilfe erhalten. Auch dann, wenn Ihnen nur Ratenzahlungen bewilligt werden, sind die Scheidungskostenkosten meistens niedriger als ohne Verfahrenskostenhilfe.

 Um Verfahrenskostenhilfe zu erhalten, müssen Sie Ihr Einkommen und Ihre Schulden dem Gericht mitteilen. Dazu gibt es ein Formular (VKH-Formular). 

Der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ist kostenlos.  Ich bin Ihnen bei Fragen zur Verfahrenskostenhilfe gerne ebenfalls kostenlos behilflich,

rufen Sie an: Telefon international +492331409319 Telefon aus Deutschland 02331409319    

oder   senden Sie eine Email an info@twitting.eu

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