Anwalt nach Stunden-Honorar bei einer internationalen Scheidung bezahlen, statt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz — geht das?
Sie leben im Ausland, möchten sich aber in Deutschland scheiden lassen? Oder Sie sind mit einem ausländischen Ehepartner verheiratet und suchen einen deutschen Scheidungsanwalt? Dann stellt sich neben der Frage nach dem zuständigen Gericht auch eine wichtige finanzielle Frage: Was kostet der Anwalt – und muss seine Vergütung immer nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet werden?
Die Antwort dürfte Sie interessieren: Nein, es gibt auch andere Möglichkeiten. Ein Stundenhonorar oder ein individuell vereinbartes Pauschalhonorar sind grundsätzlich zulässig, soweit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren nicht unterschritten werden.
Gerade bei internationalen Scheidungen kann eine solche Vergütungsvereinbarung sinnvoll sein. Denn nicht jede internationale Scheidung ist gleich kompliziert. Und nicht immer steht der tatsächliche Arbeitsaufwand des Anwalts in einem unmittelbaren Verhältnis zum Einkommen oder Vermögen der Ehepartner.
Ich erläutere Ihnen, welche Möglichkeiten bestehen, welche gesetzlichen Grenzen zu beachten sind und wie Sie meine Kanzlei auch aus dem Ausland beauftragen können.
1. Wie werden Anwaltskosten bei einer Scheidung normalerweise berechnet?
In Deutschland werden die Gebühren für eine gerichtliche Scheidung üblicherweise nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet.
Maßgeblich ist dabei der sogenannte Verfahrenswert. Dieser hängt insbesondere vom Einkommen beider Ehepartner ab. Unter bestimmten Voraussetzungen spielt auch vorhandenes Vermögen eine Rolle.
Hinzu kommen gegebenenfalls weitere Verfahrenswerte für den Versorgungsausgleich oder andere Scheidungsfolgesachen.
Das bedeutet: Zwei Scheidungen können nahezu denselben anwaltlichen Arbeitsaufwand verursachen, obwohl sich die gesetzlichen Anwaltsgebühren aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse erheblich unterscheiden.
Aber bedeutet das, dass der Anwalt ausschließlich nach diesen gesetzlichen Gebühren abrechnen darf?
Nein.
2. Stundenhonorar statt RVG: Was ist gesetzlich erlaubt?
Nach § 3a RVG können Rechtsanwalt und Mandant eine individuelle Vergütungsvereinbarung treffen.
Dabei kommen insbesondere drei Modelle in Betracht:
Modell 1: Gesetzliche Gebühren nach RVG
Die Vergütung wird anhand des gesetzlichen Gebührenrechts berechnet. Der tatsächliche Zeitaufwand ist dabei nicht unmittelbar entscheidend.
Modell 2: Stundenhonorar
Anwalt und Mandant vereinbaren vor Beginn der Tätigkeit einen bestimmten Stundensatz. Die Vergütung richtet sich nach dem tatsächlich angefallenen und nachvollziehbar dokumentierten Zeitaufwand.
Modell 3: Individuelles Pauschalhonorar
Für eine klar definierte anwaltliche Leistung wird ein bestimmter Gesamtbetrag vereinbart. Damit weiß der Mandant im Voraus, welches Anwaltshonorar für den vereinbarten Leistungsumfang anfällt.
Auch eine Kombination dieser Modelle ist möglich.
Wichtig: Für anwaltliche Tätigkeiten in gerichtlichen Verfahren dürfen die gesetzlichen Mindestgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz grundsätzlich nicht unterschritten werden. Das gilt auch dann, wenn der Mandant im Ausland lebt. Ergibt eine Stunden- oder Pauschalvereinbarung für die gerichtliche Vertretung einen niedrigeren Betrag, müssen die Gebühren mindestens auf das nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgeschriebene Niveau angehoben werden.
Bei außergerichtlichen Tätigkeiten lässt das Gesetz dagegen weitergehende Vereinbarungen zu.
3. Warum kann ein Stundenhonorar gerade bei internationalen Scheidungen sinnvoll sein?
Eine internationale Scheidung ist häufig mehr als das bloße Einreichen eines Scheidungsantrags.
Beispielsweise können folgende Fragen zu klären sein:
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Ist ein deutsches Familiengericht überhaupt für die Scheidung zuständig?

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Muss deutsches oder ausländisches Scheidungsrecht angewendet werden?
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Kann eine Rechtswahlvereinbarung sinnvoll sein?
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Wie wird der Scheidungsantrag dem im Ausland lebenden Ehepartner zugestellt?
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Muss eine ausländische Heiratsurkunde übersetzt oder beglaubigt werden?
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Welche Auswirkungen hat die Scheidung auf Unterhalt, Vermögen und Rentenansprüche?
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Sind neben der Scheidung weitere gerichtliche Verfahren erforderlich?
Manche dieser Fragen lassen sich mit geringem Aufwand beantworten. Andere erfordern eine umfangreiche rechtliche Prüfung.
Gerade deshalb kann eine individuelle Honorarvereinbarung eine geeignete Lösung sein.
Der Mandant erhält Klarheit darüber, welche Leistungen beauftragt werden und nach welchem Modell diese abgerechnet werden.
Ein Stundenhonorar ist allerdings nicht automatisch günstiger als eine Abrechnung nach RVG. Je nach Umfang und Schwierigkeit kann es auch zu höheren Kosten führen. Entscheidend ist deshalb eine transparente Vereinbarung vor Mandatsbeginn.
4. Auch Scheidungsfolgesachen können individuell abgerechnet werden
Häufig geht es bei einer internationalen Scheidung nicht allein darum, die Ehe rechtlich zu beenden.
Vielmehr müssen auch die wirtschaftlichen und familiären Folgen der Trennung geklärt werden.
Dazu gehören beispielsweise:
Ehegattenunterhalt
Besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt? Welche Bedeutung haben Einkommen und Lebenshaltungskosten im Ausland?
Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung
Was geschieht mit Immobilien, Bankkonten oder anderen Vermögenswerten, die sich möglicherweise in mehreren Ländern befinden?
Versorgungsausgleich
Wie werden deutsche und ausländische Rentenanwartschaften behandelt? Kann oder muss ein Versorgungsausgleich in Deutschland durchgeführt werden?
Sorgerecht und Umgangsrecht
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, wenn die Eltern oder Kinder in unterschiedlichen Staaten leben?
Für die außergerichtliche Beratung, Verhandlungen und die Vorbereitung entsprechender Vereinbarungen können individuelle Honorarmodelle besonders interessant sein.
Auch für die gerichtliche Bearbeitung dieser Angelegenheiten sind Vergütungsvereinbarungen zulässig, wobei die gesetzlichen Mindestgebühren zu beachten sind.
Zu berücksichtigen ist außerdem, dass ein deutsches Gericht nicht automatisch für sämtliche Scheidungsfolgesachen international zuständig ist.
Weitere Informationen finden Sie in meinem Beitrag über internationale Scheidungsfolgesachen.
5. Was ist besser: Stundenhonorar, Festpreis oder RVG?
Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht.
Bei einer unkomplizierten, einvernehmlichen Scheidung kann die gesetzliche Vergütung nach dem RVG eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung darstellen.
Bei einer internationalen Scheidung mit besonderen rechtlichen Schwierigkeiten kann dagegen ein individuell vereinbartes Honorar angemessen sein.
Ein Pauschalhonorar kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit bereits im Voraus zuverlässig eingeschätzt werden können.
Ein Stundenhonorar bietet sich eher an, wenn noch nicht absehbar ist, welche rechtlichen Fragen oder Auseinandersetzungen im Verlauf der Bearbeitung entstehen.
In meiner Kanzlei steht deshalb nicht ein bestimmtes Abrechnungsmodell im Vordergrund, sondern die Frage, welche Vergütungsform zu Ihrem konkreten Scheidungsverfahren passt.
Selbstverständlich werden die gesetzlichen Vorgaben des RVG dabei eingehalten.
6. Welche Kosten entstehen zusätzlich zum Anwaltshonorar?
Unabhängig davon, ob Sie mit Ihrem Anwalt ein Stundenhonorar oder ein Pauschalhonorar vereinbaren, können weitere Kosten entstehen.
Hierzu gehören insbesondere:
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Gerichtskosten des deutschen Familiengerichts
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Kosten für erforderliche Übersetzungen
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Kosten für Beglaubigungen oder Apostillen
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gegebenenfalls Kosten für Zustellungen im Ausland
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gegebenenfalls Kosten zusätzlich benötigter ausländischer Rechtsanwälte oder Sachverständiger
Diese Kosten sind von der individuellen anwaltlichen Vergütung zu unterscheiden.
Eine anwaltliche Vergütungsvereinbarung ändert insbesondere nichts an den gesetzlich anfallenden Gerichtskosten.
Ich erläutere Ihnen vor der Mandatserteilung, welche Kosten voraussichtlich entstehen und welche Ausgaben möglicherweise erst im weiteren Verfahrensverlauf erforderlich werden.
7. Kann ich einen deutschen Scheidungsanwalt beauftragen, obwohl ich im Ausland lebe?
Ja. Genau darauf ist meine Kanzlei seit vielen Jahren ausgerichtet.
Ob Sie in den USA, Thailand, der Türkei, der Schweiz, in Spanien, Südafrika oder einem anderen Land leben, ist für die Beauftragung meiner Kanzlei grundsätzlich kein Hindernis.
Voraussetzung für die Durchführung einer Scheidung vor einem deutschen Familiengericht ist allerdings, dass dieses international zuständig ist.
Ist die Zuständigkeit gegeben, kann ich das Scheidungsverfahren in Deutschland für Sie führen.
Die Vorbereitung erfolgt weitgehend online:
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Übermittlung Ihrer Unterlagen per E-Mail oder auf anderem vereinbartem digitalen Weg
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Besprechungen per Telefon oder Videokonferenz
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Klärung der anwendbaren Rechtsordnung
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Erstellung und Einreichung des Scheidungsantrags
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Korrespondenz mit dem deutschen Familiengericht
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Prüfung und Bearbeitung gegebenenfalls erforderlicher Scheidungsfolgesachen
Sie müssen also nicht allein deshalb nach Deutschland reisen, um mich als Rechtsanwalt zu beauftragen.
Ob Sie später persönlich an einer gerichtlichen Anhörung teilnehmen müssen oder eine Videoanhörung möglich ist, hängt vom konkreten Verfahren und der Entscheidung des Gerichts ab.
Lesen Sie dazu auch meinen Beitrag: Scheidung in Deutschland aus dem Ausland.
8. Wie läuft eine individuelle Honorarvereinbarung ab?
Der Ablauf ist einfach.
Zunächst prüfe ich Ihren Fall. Dabei geht es vor allem um die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, das anzuwendende Recht und die erforderlichen anwaltlichen Leistungen.
Anschließend lässt sich beurteilen, ob eine Abrechnung nach RVG, ein Stundenhonorar oder ein individuell vereinbartes Pauschalhonorar sinnvoll erscheint.
Soll eine individuelle Vergütung gelten, wird diese vor Mandatsbeginn in einer gesonderten Vergütungsvereinbarung festgelegt.
Darin werden insbesondere die Vergütungsgrundlage und der Umfang der erfassten anwaltlichen Leistungen geregelt.
So wissen Sie, auf welcher Grundlage meine Tätigkeit abgerechnet wird.
9. Häufige Fragen zum Anwaltshonorar bei internationaler Scheidung
Ist ein Stundenhonorar für einen Scheidungsanwalt legal?
Ja. § 3a RVG erlaubt individuelle Vergütungsvereinbarungen. Dazu gehören auch Stundenhonorare. Bei gerichtlichen Verfahren müssen allerdings grundsätzlich die gesetzlichen Mindestgebühren eingehalten werden.
Kann ich auch nur einzelne Leistungen beauftragen?
Grundsätzlich ja. Beispielsweise kann zunächst nur die internationale Zuständigkeit geprüft oder eine außergerichtliche Beratung zu bestimmten Scheidungsfolgen vereinbart werden. Bei einer gerichtlichen Vertretung muss der jeweilige gesetzliche und verfahrensrechtliche Rahmen beachtet werden.
Gilt für Mandanten im Ausland ein anderes Gebührenrecht?
Der Wohnsitz im Ausland führt nicht automatisch dazu, dass die deutschen Gebührenvorschriften entfallen. Bei einer anwaltlichen Vertretung vor deutschen Familiengerichten sind die deutschen berufs- und vergütungsrechtlichen Vorgaben maßgeblich.
Kann ich die Anwaltskosten vorher erfahren?
Ja. Bei einer Abrechnung nach RVG lässt sich anhand der bekannten wirtschaftlichen Verhältnisse regelmäßig eine Kostenprognose erstellen.
Bei einer Pauschalvereinbarung wird die Vergütung für den vereinbarten Leistungsumfang festgelegt.
Bei einem Stundenhonorar lässt sich der endgültige Zeitaufwand nicht immer vorhersagen. Der vereinbarte Stundensatz und die Abrechnungsmodalitäten stehen jedoch von Anfang an fest.
Ist auch Verfahrenskostenhilfe möglich?
Wenn Sie über geringe finanzielle Mittel verfügen, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen. Dies ist gesondert zu prüfen. Für die von einer Beiordnung erfassten Tätigkeiten gelten besondere gesetzliche Vergütungsregeln.
10. Mein Angebot: Internationale Scheidung mit transparenter Kostenvereinbarung
Seit mehr als 25 Jahren befasse ich mich als Rechtsanwalt mit dem Scheidungsrecht, insbesondere mit internationalen Scheidungsverfahren.
Ich vertrete Mandanten, die in Deutschland oder im Ausland leben, vor deutschen Familiengerichten.
Dabei übernehme ich sowohl die eigentliche Scheidung als auch die rechtliche Bearbeitung der damit zusammenhängenden Fragen, soweit hierfür ein entsprechendes Mandat besteht.
Sie wünschen eine internationale Scheidung und möchten wissen, ob ein Stundenhonorar, ein Pauschalhonorar oder die gesetzliche RVG-Abrechnung für Ihren Fall in Betracht kommt?
Dann schildern Sie mir Ihre Situation.
Für eine erste Einschätzung sind insbesondere folgende Angaben hilfreich:
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Staatsangehörigkeit und Wohnsitz beider Ehepartner
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Datum und Ort der Eheschließung
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Zeitpunkt der Trennung
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ungefähres monatliches Nettoeinkommen beider Ehepartner
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vorhandene Kinder sowie gegebenenfalls zu klärende Unterhalts- oder Vermögensfragen
Anhand Ihrer Angaben kann ich die rechtlichen Voraussetzungen prüfen und Ihnen erläutern, welche anwaltlichen Leistungen erforderlich sind und welche Vergütungsmodelle in Betracht kommen.
Ihr Scheidungsanwalt für internationale Scheidungen in Deutschland – auch wenn Sie im Ausland leben.
Festnetz aus Deutschland: 02331 409319
Festnetz aus dem Ausland: +492331409319
Handy: +491721570178
E-Mail: info@twitting.eu




