💼 Ein Überblick über die wirtschaftlichen Folgen einer Scheidung
Eine Scheidung ist nie nur eine emotionale, sondern immer auch eine finanzielle Zäsur. Plötzlich stehen Fragen im Raum wie:
Wer zahlt den Unterhalt?
Wie wird das gemeinsame Vermögen aufgeteilt?
Was passiert mit dem Haus, mit der Rente oder mit Krediten?
In diesem Beitrag erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die finanziellen Folgen einer Scheidung – von Unterhalt über Zugewinnausgleich bis hin zu Steuern und Altersvorsorge. Der Beitrag richtet sich an Ehepartner, die sich in Trennung befinden oder bereits mitten im Scheidungsverfahren stehen.
📌 Überblick: Was finanziell bei einer Scheidung geregelt wird
Eine Scheidung bringt regelmäßig drei große finanzielle Themen mit sich:
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Unterhaltspflichten – sowohl für den Ehegatten als auch für gemeinsame Kinder.
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Vermögensauseinandersetzung – insbesondere über das gemeinsame Eigentum, Ersparnisse, Immobilien oder Schulden.
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Versorgungsausgleich & steuerliche Folgen – Ausgleich von Rentenansprüchen, Anpassung der Steuerklassen und neue steuerliche Pflichten.
Die rechtlichen Grundlagen finden sich vor allem in den §§ 1569 ff. BGB (Unterhalt), §§ 1372 ff. BGB (Zugewinngemeinschaft) und im Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG).
💰 1. Unterhalt nach der Scheidung
📖 Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt
Während des Trennungsjahres steht dem wirtschaftlich schwächeren Ehegatten grundsätzlich ein Trennungsunterhalt zu (§ 1361 BGB).
Nach der Scheidung kann sich ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ergeben (§§ 1569 ff. BGB).
Unterhaltsart | Zeitraum | Voraussetzung | Zweck |
---|---|---|---|
Trennungsunterhalt | Vom Zeitpunkt der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung | Getrenntleben; ein Ehegatte ist wirtschaftlich schwächer | Sicherung des bisherigen Lebensstandards während der Trennung |
Nachehelicher Unterhalt | Nach der Scheidung | Bedürftigkeit und gesetzlicher Anspruchsgrund | Sicherung des Existenzminimums oder Ausgleich ehebedingter Nachteile |
⚖️ Voraussetzungen für Unterhalt
Ein Unterhaltsanspruch setzt stets drei Punkte voraus:
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Bedürftigkeit – der Berechtigte kann sich nicht selbst unterhalten.
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Leistungsfähigkeit – der Verpflichtete kann zahlen, ohne selbst zu verarmen.
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Kein Ausschlussgrund – z. B. grobe Unbilligkeit (§ 1579 BGB).
📊 Berechnung des Ehegattenunterhalts
Die Berechnung ist komplex und hängt vom bereinigten Nettoeinkommen beider Ehegatten ab.
Typischerweise gilt:
Der Unterhaltsberechtigte erhält 3/7 der Einkommensdifferenz (nach Abzug der berufsbedingten Aufwendungen).
Beispiel:
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Ehegatte A: 3.500 € netto
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Ehegatte B: 1.500 € netto
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Differenz: 2.000 € → 3/7 davon = 857 € Unterhalt
Neben diesem Grundwert sind weitere Positionen zu berücksichtigen:
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Mieteinnahmen oder Kapitalerträge
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Selbstständige Einkünfte
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Schulden / Kredite
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Altersvorsorgebeiträge
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Kinderbetreuungskosten
💡 Tipp: Lassen Sie den Unterhalt durch einen erfahrenen Anwalt prüfen – Online-Unterhaltsrechner geben nur grobe Richtwerte!
👶 Kindesunterhalt
Kinder haben gegenüber ihren Eltern einen eigenständigen Anspruch auf Unterhalt (§ 1601 BGB).
Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die regelmäßig angepasst wird (Stand: 2025).
Der betreuende Elternteil leistet seinen Beitrag durch Pflege und Erziehung, der andere durch Barunterhalt.
Beispiel für Kindesunterhalt 2025 (Altersgruppe 6–11 Jahre, 2. Einkommensgruppe):
548 € monatlich abzüglich hälftiges Kindergeld (125 €) = 423 € Zahlbetrag
🏠 2. Vermögensaufteilung & Zugewinnausgleich
⚖️ Gesetzlicher Güterstand: Zugewinngemeinschaft
Die meisten Ehepaare leben ohne Ehevertrag automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB).
Das bedeutet: Während der Ehe bleibt das Vermögen getrennt, aber am Ende wird der Zugewinn ausgeglichen.
📈 Was bedeutet Zugewinn?
Zugewinn ist die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen jedes Ehegatten.
Formel:
Zugewinn = Endvermögen – Anfangsvermögen
Beispiel:
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Ehefrau: Anfangsvermögen 10.000 €, Endvermögen 110.000 € → Zugewinn 100.000 €
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Ehemann: Anfangsvermögen 5.000 €, Endvermögen 45.000 € → Zugewinn 40.000 €
→ Differenz: 60.000 € → Ausgleichsanspruch des Ehemannes: 30.000 €
💎 Was gehört zum Vermögen?
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Immobilien (Eigentumswohnungen, Häuser, Grundstücke)
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Bankguthaben, Depots, Kryptowährungen
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Fahrzeuge, Wertsachen, Kunst
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Unternehmensbeteiligungen
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Schulden (werden abgezogen!)
Wichtig: Erbschaften und Schenkungen während der Ehe werden dem Anfangsvermögen zugerechnet, erhöhen also nicht den Zugewinn.
🏘️ Immobilien & Schulden
Gerade Immobilien sind häufig Streitpunkt.
Grundsatz: Miteigentum bleibt bestehen, bis eine Einigung oder Teilungsversteigerung erfolgt.
Wer im Haus wohnen bleibt, muss ggf. Nutzungsentschädigung zahlen (§ 745 BGB).
Kredite werden gemeinsam weitergeschuldet, solange beide Vertragspartner sind – unabhängig davon, wer das Haus bewohnt.
💡 Tipp: Prüfen Sie, ob eine einvernehmliche Übertragung des Hauses auf einen Ehepartner möglich ist (z. B. durch Zahlung einer Abfindung). Das spart Zeit und Kosten.
🧓 3. Versorgungsausgleich (Rente & Altersvorsorge)
Einer der wichtigsten, aber oft übersehenen Punkte der Scheidung ist der Versorgungsausgleich.
Dabei werden alle während der Ehe erworbenen Rentenansprüche hälftig geteilt (§ 1 VersAusglG).
📘 Was fällt unter den Versorgungsausgleich?
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Gesetzliche Rentenversicherung (DRV)
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Beamtenversorgung
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Betriebliche Altersvorsorge
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Private Rentenversicherungen (soweit kapitalgedeckt)
Die Rentenversicherungsträger berechnen die Ausgleichswerte und informieren das Familiengericht.
📆 Ehezeit und Berechnung
Die sogenannte „Ehezeit“ läuft vom ersten Tag des Monats der Eheschließung bis zum letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.
Beispiel:
Eheschließung: 15. Mai 2010
Zustellung Scheidungsantrag: 10. August 2024
→ Ehezeit: 1. Mai 2010 bis 31. Juli 2024
Alle während dieses Zeitraums erworbenen Anwartschaften werden hälftig geteilt.
Der Ausgleich erfolgt automatisch durch das Familiengericht, sofern keine notarielle Vereinbarung etwas anderes regelt.
🧾 Ausschluss oder Modifikation des Versorgungsausgleichs
Ein Ausschluss ist möglich:
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durch notariellen Vertrag (§ 6 VersAusglG)
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bei kurzer Ehe (< 3 Jahre, § 3 Abs. 3 VersAusglG)
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bei grober Unbilligkeit (§ 27 VersAusglG)
Solche Vereinbarungen müssen ausgewogen sein, sonst können sie angefochten werden.
💶 4. Steuerliche Folgen der Scheidung
📆 Steuerklassenwechsel
Bis zum Ende des Trennungsjahres können Ehegatten noch gemeinsam veranlagt werden (Steuerklasse III/V oder IV/IV).
Ab dem 1. Januar des Folgejahres nach der Trennung gilt:
Beide Ehepartner müssen in Steuerklasse I wechseln
(bzw. Steuerklasse II, falls ein Elternteil mit Kind im Haushalt lebt).
Dieser Wechsel führt oft zu höherer Lohnsteuer und geringerer Nettoauszahlung.
💸 Steuerliche Behandlung des Unterhalts
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Trennungs- und nachehelicher Unterhalt kann als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG) abgesetzt werden, wenn der Empfänger zustimmt („Anlage U“).
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Alternativ: Unterhalt wird als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt (§ 33a EStG).
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Unterhaltszahlungen für Kinder sind nicht steuerlich absetzbar, wirken aber über den Kinderfreibetrag (§ 32 EStG).
🏡 Immobilien & Steuern
Beim Verkauf einer Immobilie nach der Scheidung kann Spekulationssteuer anfallen, wenn:
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die Immobilie nicht selbst bewohnt wurde, und
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der Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach Anschaffung erfolgt.
Ausnahme: Wenn einer der Ehepartner die Immobilie durchgehend selbst nutzt, entfällt die Steuerpflicht (§ 23 EStG).
🧾 Weitere steuerliche Punkte
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Splittingvorteil entfällt nach der Scheidung.
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Versorgungsausgleich kann steuerlich neutral sein, aber Rentenleistungen später als Einkommen versteuert werden.
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Kosten des Scheidungsverfahrens sind seit 2013 nur noch absetzbar, wenn sie existenziell notwendig sind (z. B. Existenzsicherung, Kindesunterhalt).
💡 5. Finanzielle Checkliste nach der Scheidung
Damit Sie den Überblick behalten, hier eine praktische Übersicht der wichtigsten Schritte:
📋 Nach der Trennung
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Gemeinsame Konten trennen
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Mietvertrag / Eigentumsverhältnisse klären
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Steuerklasse prüfen
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Trennungsunterhalt berechnen lassen
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Unterhalt für Kinder festlegen
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Krankenversicherung überprüfen
📋 Nach der Scheidung
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Versorgungsausgleichsbescheid prüfen
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Zugewinnausgleich umsetzen
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Schulden und Kredite neu ordnen
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Versicherungen anpassen (Haftpflicht, Hausrat, Leben etc.)
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Testament aktualisieren
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Kindergeld neu beantragen (falls notwendig)
🧭 6. Typische Fehler, die Sie vermeiden sollten
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Belege ignorieren: Kontoauszüge, Verträge, Quittungen – alles belegen!
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Trennungsdatum nicht fixiert: Ohne klaren Trennungsnachweis kann der Unterhalt streitig werden.
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Vorschnelle Vermögensübertragungen: Schenkungen kurz vor der Scheidung können später zurückgefordert werden (§ 1375 Abs. 2 BGB).
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Unterhaltsverzicht: Verzichten Sie auf nichts, was Ihnen zusteht.
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Steuerliche Folgen übersehen: Machen Sie rechtszeitig Mitteilung an das Finanzamt.
🧩 7. Was tun bei komplizierten Fällen?
Gerade bei längeren Ehen, Immobilienbesitz, Selbstständigkeit oder Auslandsbezug kann die finanzielle Entflechtung sehr komplex sein.
Hier lohnt sich die Kombination aus anwaltlicher und steuerlicher Beratung.
Als erfahrener Anwalt im internationalen und deutschen Familienrecht kann ich Sie bei folgenden Punkten unterstützen:
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Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
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Erstellung von Vermögensaufstellungen
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Verhandlung über Zugewinnausgleich und Abfindung
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Prüfung oder Gestaltung von Eheverträgen
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Begleitung bei Scheidung mit Auslandsbezug
📞 Online-Beratung möglich:
Sie können alle Unterlagen digital einreichen – ich begleite Sie durch das gesamte Verfahren, bundesweit.
🔍 Fazit: Scheidung ist auch eine finanzielle Neuordnung
Eine Scheidung ist immer ein Wendepunkt – auch wirtschaftlich.
Wer rechtzeitig klare Verhältnisse schafft, spart nicht nur Geld, sondern auch Nerven.
Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Steuern bilden die vier Säulen der finanziellen Scheidung.
Mit guter Vorbereitung, rechtlicher Beratung und fairer Kommunikation lassen sich viele Konflikte vermeiden – und der Weg in die neue Lebensphase gelingt deutlich entspannter.
🧾 Weiterführende Themen
Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie einfach das Scheidungsformular aus oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf:
Festnetz aus Deutschland: 02331 409319
Festnetz aus dem Ausland: +492331409319
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