Sie können sich in Deutschland scheiden lassen, wenn:
- Sie beide türkische Staatsbürger sind und in Deutschland leben
- Einer von Ihnen Deutscher ist, der andere Türke und Sie beide in Deutschland wohnen
- Einer von Ihnen in Deutschland wohnt, der andere in der Türkei oder irgendwo im Ausland
- Einer von Ihnen vor weniger als 1 Jahr in die Türkei umgezogen ist
- Einer von Ihnen vor länger als 1 Jahr in die Türkei umgezogen ist
Welches Gericht ist verantwortlich?
Den Scheidungsantrag müssen Sie normal beim Amtsgericht Ihres Wohnortes oder Ihres letzten Wohnortes in Deutschland stehlen. Wenn es Kinder gibt, ist das Amtsgericht zuständig, wo Ihre Kinder wohnen.
Nach welchem Recht wird Ihre Scheidung durchgeführt?
Ihre Scheidung kann nach Vertrag zwischen den Ehepartnern nach deutschem oder türkischem Scheidungsrecht gemacht werden. Wohnen Sie beide in Deutschland gilt – ohne Vertrag – deutsches Recht.
Sollen Sie deutsches oder türkisches Scheidungsrecht wählen?
Wenn für Sie der Versorgungsausgleich wichtig ist, wählen Sie deutsches Recht. Wenn für Sie eine schnelle Scheidung viel wichtiger ist, wählen Sie türkisches Recht. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt beraten. Der Anwalt empfiehlt Ihnen die beste Lösung.
Was kostet meine Scheidung?
Scheidungskosten können Sie selbst mit dem Scheidungsrechner abrechnen. Oder der Anwalt kann für Sie Verfahrenshilfe beantragen. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie einfach das Scheidungsformular aus oder nehmen Sie über Telefon oder E-Mail Kontakt zu uns auf: Telefon: 02331-409319 E-Mail: info@twitting.eu