Anerkennung ausländischer Scheidung in Deutschland

Ehescheidungen aus dem Ausland werden in Deutschland nicht immer automatisch anerkannt. Eine neue Ehe kann man in Deutschland nicht schließen, solange die im Ausland geschiedene Ehe nicht in Deutschland anerkannt wird.

Ehescheidungen aus EU-Mitgliedsstaaten (außer Dänemark) müssen nicht in Deutschland anerkannt werden.

Aber, wenn eine Anerkennung gewünscht wird, kann man die Anerkennung der Scheidung durch das Familiengericht deklarieren.

Für die Anerkennung eine Ehescheidung aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten und Dänemark braucht man Originale der Heiratsurkunde und der Scheidungsurkunde  mit deutscher Übersetzung. Falls die Heiratsurkunde verloren gegangen ist, beantragen wir gerne eine neue beim zuständigen Standesamt.

Bei der Anerkennung der Scheidung handelt sich um einen Bescheid der Landesjustizverwaltung des Bundeslandes, in dem ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wann keiner der Ehegatten seinen Aufenthalt in Deutschland hat, aber eine neue Ehe in Deutschland geschlossen werden soll, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Ort der geplanten Eheschließung.

Nach Anerkennung der ausländische Scheidung besucht man das Einwohnermeldeamt, um den Familienstand ändern zu lassen. Nur dann darf man wieder eine neue Ehe in Deutschland schließen.

Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie das Scheidungsformular aus oder nehmen Sie über Telefon oder E-Mail Kontakt zu uns auf:

Telefon: 02331-409319

E-Mail: info@twitting.eu

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