Scheidung bei Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinde / Baptisten aus deren Sicht

Menschen christlichen Glaubens stehen oft vor der Frage, ob sie sich als Christen überhaupt scheiden lassen dürfen.

Dabei gibt es Gründe, die auch von Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden aus biblisch / moralischer Perspektive als ausreichend für die Auflösung des Ehebandes angesehen werden:

Scheidungsgründe für Christen:

– Scheidung aufgrund schwersten ehelichen Fehlverhaltens, insbesondere berechtigt bei Untreue und / oder sexuell abnormaler Handlungsweise

– Scheidung aus Glaubensgründen, speziell wenn der (standesamtlich) verehelichte Partner den Beitritt zur Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde ablehnt oder andere Vorbehalte geltend macht, die dem gläubigen Ehepartner die angemessene Ausübung seiner Religion unmöglich machen

– Böswilliges verlassen, wenn also ein Ehepartner ohne Einwilligung des anderen aus der ehelichen Gemeinschaft ausbricht Vorausgesetzt, dass gründlich reflektiert wurde und ein ernsthaftes Bemühen um Versöhnung und Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft erkennbar waren, ist in solchen Fälle eine biblische Scheidung moralisch gerechtfertigt.

Darf man wieder heiraten?

Wenn eine Scheidung wegen schwersten ehelichen Fehlverhaltens, aus Glaubensgründen oder böswilligen Verlassens erfolgt ist, darf der untadelige Partner auch mit Gottes Segen wieder heiraten, weil die vorangegangene Ehe wegen des Fehlverhaltens (Bundesbruchs vor Gott) nicht mehr fortbesteht.

Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie einfach das Scheidungsformular aus oder nehmen Sie über Telefon oder E-Mail Kontakt zu uns auf:

Telefon aus Deutschland: 02331-409319

E-Mail: info@twitting.eu

Schenkung steuerfrei

Eine Schenkung unter Ehepartnern ist steuerfrei in jeder Höhe möglich. Also auch beliebig über den Schenkungsfreibetrag in Höhe von 500.000,00 EUR hinaus. Der Clou dabei: Dafür müssen Sie sich nicht einmal scheiden lassen!

Voraussetzungen dafür:

  • deutsches Recht
  • ein Ehevertrag
  • Geld wird geschenkt

Wie ist das möglich? Das Zauberwort heißt: Zugewinnausgleich.

Dazu muss man Folgendes wissen: Wem bei einer Ehe einzelne Vermögensgegenstände (auch Geld) gehören, hängt vom Güterstand ab. Nach deutschem Recht gilt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, solange kein Ehevertrag existiert. Dieses bedeutet, dass die Ehepartner grundsätzlich getrenntes Vermögen haben. Erst wenn der gesetzliche Güterstand beendet wird, kommt der finanzielle Ausgleich der Vermögen in Frage, der Zugewinnausgleich. Ein Beispiel finden Sie am Ende dieses Textes.

Jeder Betrag, egal ob 100.000,00 EUR, 1.000.000,00 EUR oder 10.000.000,00 EUR, der im Rahmen dieses Zugewinnausgleichs von einem Ehepartner zum anderen wandert, ist absolut steuerfrei.

Wie kann das sein? Normalerweise gilt zwischen Ehepartnern, dass Schenkungen nur bis zu einer Höhe von 500.000 EUR völlig von der Steuer befreit sind. Das deutsche Recht bestimmt aber, dass der Anspruch auf Zugewinnausgleich gerade keine Schenkung darstellt, sondern die Erfüllung eines gesetzlichen Anspruchs. Damit können auf dem Wege des Vermögensausgleichs Beträge in beliebiger Höhe Schenkungssteuerfrei von einem Ehegatten auf den anderen übertragen werden.

Wenn Sie bis jetzt gedacht haben, den Zugewinnausgleich gibt es nur bei Scheidung der Ehe, dann liegen Sie falsch. Das für die Durchführung des Zugewinnausgleichs nötige Ende des Güterstandes wird nicht nur bei einer Scheidung erreicht, sondern auch dann, wenn der Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch eine notarielle Vereinbarung beendet wird.

In diesem Notarvertrag wird Gütertrennung vereinbart und damit der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufgehoben. Dieses löst dann den Zugewinnausgleichsanspruch des Ehepartners aus, der weniger Zugewinn erzielt hat. Die Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs in Geld ist absolut steuerfrei.

Jetzt der weitere Clou:

Nachdem der Zugewinnausgleich praktiziert wurde, können die Ehepartner mit einem weiteren notariellen Vertrag wieder zurück in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft wechseln, mit dem Ziel, dass zukünftiger Zugewinn wiederum steuerfrei vom vermögenderen Partner an den anderen übertragen werden kann. Dieses Vorgehen wird als „Güterstandsschaukel“ bezeichnet.

Aber Vorsicht:  Wird der Zugewinnausgleich nicht in Geld geleistet, sondern in anderer Form, bspw. durch die Übertragung von Grundstücken, Aktien usw. so kann die entsprechende Transaktion der Ertragsersteuer, d.h. der Einkommensteuer etc., unterliegen.

Daher ist grundsätzlich bei der “Güterstandschaukel” die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt erforderlich.

Exkurs. Der Zugewinnausgleich. Ein Beispiel.

Am Tag der Hochzeit besitzt der Ehemann 2 Mio. Euro. Bei Beendigung des Güterstandes (durch Scheidung oder aber durch notariellen Wechsel vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung) hat er 4 Mio. Euro zusammen. Demgegenüber ging die Frau mit Null Vermögen in die Ehe und hat im weiteren Verlauf nichts angespart.

Dann hat die Ehefrau gegen den Ehemann einen Zugewinnausgleichsanspruch in Höhe von 1 Mio. Euro, also in Höhe der Hälfte des Vermögenszuwachses des Ehemanns.

Eine Scheidung nach thailändischem Recht.

Eine Scheidung nach thailändischem Recht kann für Sie Vorteile haben.

Sie können auch vor einem deutschen Gericht nach thailändischem Recht geschieden werden. Vor einem deutschen Gericht können Sie in den Genuss von Verfahrenskostenhilfe kommen. Das gilt auch dann, wenn Sie nicht deutscher Staatsangehöriger sind. Dieses gilt auch dann, wenn Sie im Ausland leben.

Das thailändische Recht kennt die einvernehmliche Scheidung.

Was das thailändische recht nicht kennt ist der Versorgungsausgleich. Wenn Sie also wesentlich mehr Rentenrechte erzielt haben, als Ihr Ehepartner, kann die Scheidung nach thailändischem Recht für Sie der große Wurf sein.

Noch ein Vorteil des thailändischen Rechts  ist, dass dieses kein Trennungsjahr kennt. Sie können also sofort geschieden werden.

Thailändisch Recht wird von einem deutschen Gericht automatisch angewendete, wenn Sie und Ihr Ehepartner in Thailand leben. Wenn Sie nicht in Thailand leben wird thailändisches Recht angewendet, wenn Sie selbst oder Ihre Ehepartnerin Thailänder sind. Das setzt aber voraus sehr, dass Sie eine Rechtswahlvereinbarung treffen und so das thailändische Recht festlegen. Folgendes sollten Sie über das thailändische Recht wissen.

Die Privatscheidung – Finger weg

Das thailändische Recht kennt die Privatscheidung. In diesem Fall erklären die Ehepartner vor dem Standesbeamten in Thailand, dass sie geschieden werden wollen. Dieses unter Zeugen. Diese Art der Scheidung wird in Deutschland nicht anerkannt. Lassen Sie also bloß die Finger davon.

Die Scheidung vor Gericht

Auch das thailändische Recht kennt die gerichtliche Scheidung. Grundsätzlich müssen hier Scheidungsgründe vorliegen, wie z.b. das böswillige Verlassen, der Ehebruch oder sonstige Gründe.

Das thailändische Scheidungsrecht kennt aber auch die einvernehmliche Scheidung. Vor einem deutschen Gericht wird dieses Einvernehmen anerkannt.

Sind Sie sich also mit Ihrem Ehepartner einig, hat auch das deutsche Gericht nichts dagegen, dass Sie nach thailändischem Recht geschieden werden.

Werden Sie nach thailändischem Recht geschieden, so richten sich auch etwaige Scheidungsfolgesachen nach thailändischem Recht.

Nach thailändischem Recht müssen Sie eine Regelung zum Aufenthalt des Kindes bestimmen. Derjenige Ehepartner, bei dem sich die Kinder aufhalten, erhält auch das Sorgerecht.

Beim nachehelichen Unterhalt gilt das Verschuldensprinzip. Wer das Scheitern der Ehe verschuldet hat, muss dem anderen Unterhalt oder einen Schadenersatz zahlen.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei dem niemand das Verschulden anzulasten ist, gibt es also keinen nachehelichen Unterhalt.

Was den Vermögensausgleich angeht, so wird das gemeinschaftliche Vermögen grundsätzlich hälftig geteilt. Verfügen über kein gemeinsames Vermögen, so kommt auch dessen Teilung nicht in Betracht.

Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt beraten. Der Anwalt empfiehlt Ihnen die beste Lösung.

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Telefon aus dem Ausland: +492331409319

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Versorgungsausgleich. Rentenansprüche bei Scheidung

Der Versorgungsausgleich muss bei jeder Scheidung durchgeführt werden. Durch den Versorgungsausgleich werden die Rentenansprüche jedes Ehepartners ermittelt und miteinander verglichen. Der Ehepartner, der mehr Rentenansprüche erworben hat, muss einen Teil seiner Ansprüche abgeben. Rentenansprüche ergeben sich aus:

  • der gesetzlichen Rentenversicherung (Angestelte, Arbeiter, Arbeitlose)
  • der Beamtversorgung (Beamte)
  • der privaten Altersvorsorge (Riesterernte, Rüruprente usw.)

Aber bei Ehen, die nur bis zu drei Jahren gedaurt haben, wird kein Versorgungsausgleich durchgeführt. Auch wenn beide Ehepartner  im Ausland wohnen, gibt es  oft keinen Versorgungsausgleich. Teilen Sie mir Ihren Fall mit, ich helfe Ihnen, Probleme zu lösen. Die Kanzlei Twitting berät Sie direkt:

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  • oder senden Sie eine Email an info@twitting.eu

Scheidung für Algerischen Staatsangehörigen

Sie können sich in Deutschland scheiden lassen, wenn:

  • Sie beide oder einer von Ihnen algerischer Staatsangehöriger ist und Sie beide in Deutschland wohnen
  • einer von Ihnen in Deutschland wohnt, der andere befindet sich in Algeriern oder irgendwo im Ausland
  • einer von Ihnen Deutscher ist, anderer algerischer Staatsangehöriger ist und Sie beide in Deutschland wohnen

Welche Dokumente benötigt man für eine Scheidung?

  • Eine Kopie der Heiratsurkunde
  • Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Eine Kopie der Geburtsurkunde minderjährigen Kinder
  • Ehevertrag (falls es einen gibt) oder notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung (soweit vorhanden)
  • Ausgefülltes Formular zum Versorgungsausgleich, wen diesen nicht ausgeschlossen ist
  • Ausgefülltes Formular zur Verfahrenskostenhilfe (wen nötig und möglich ist)

Wie wird meine Scheidung durchgeführt?

Sie können nach Vertrag deutsches oder algerisches Recht auswählen. Nach deutschem Recht müssen Sie ein Jahr getrennt wohnen danach können Sie ein Scheidungsantrag stellen.  Es gibt Versorgungsausgleich für beide Ehepartner. Nach algerischem Recht die Scheidung kann man nur nach Gerichtsurteil erfolgen. Durch Talaq kann man sich nicht von der Frau scheiden lassen. Nach dem Scheidungsbeschluss gibt es Versöhnungsversuche während eines Zeitraums von bis zu 3 Monate um Ehe zu retten. Wenn Wiederaufnahme der Frau passiert nicht, die Scheidung ist rechtkräftig. Um einen Scheidungsauftrag zu stehlen braucht der Ehemann keine Gründe vorzubringen. Die Frau kann einen Scheidungsantrag beantragen, wenn:

  • der Mann hat seine Unterhaltspflicht nicht erfüllt und die Leistungsfähigkeit bei Eheschließung nicht gekannt war.
  • Ehe wegen hindernden Krankheit geschlossen war
  • Wegen Weigerung des Ehemanns länger als 4 Monaten hinweg das Lager der Frau zu teilen
  • Wegen einer Tat des Ehemannes, nach dem Zusammenleben unmöglich ist
  • Wegen Abwesenheit für mehr als 1 Jahr ohne hinreichende Entschuldigung oder ohne Unterhaltungsleistung
  • Wegen Verletzung, wegen andauernder Meinungsverschiedenheit, wegen Schädigungen.

 Oder Ehepartner können durch gemeinsame Vereinbarung scheiden lassen.Wenn Sie eine Scheidung wollen, lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt beraten. Der Anwalt empfiehlt Ihnen die beste Lösung.

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Internationale Scheidung in Deutschland. Welches Recht passt Ihnen am besten.

Das beste Recht für Sie  bei internationalen Scheidungen richtet sich nach Wohnort und Staatsangehörigkeit.

Ehepaare mit ausländischem oder Migrationshintergrund können unter mindestens 2 Rechtssystemen wählen und sich das bessere aussuchen:

  • wenn beide Ehepartner Ausländer mit gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland sind
  • wenn einer der Partner die deutsche Staatsangehörigkeit hat, der andere Ausländer ist und beide in Deutschland wohnen
  • wenn eine der Eheleute in Deutschland wohnt, der andere im Ausland
  • wenn einer oder beide Deutsche sind und im Ausland wohnen

Voraussetzung für die Wahl des Rechts: Ein Vertrag zwischen den Eheleuten noch vor Einreichung der Scheidung bei Gericht. Vorteil der Wahl des Rechts: Bei vielen ausländischen Rechtsordnungen geht die Scheidung schneller als nach deutschem Recht, weil es zum Beispiel kein Trennungsjahr und keinen Versorgungsausgleich gibt.

Welches Recht gilt bei internationalen Scheidungen, wenn ich nichts wähle:

Wenn beide Partner in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, gilt deutsches Recht. Dabei kommt es nicht darauf an, welche Staatsangehörigkeiten die Ehegatten besitzen. Oder es gilt das Recht des Staates, in dem Sie zuletzt zusammen gelebt haben, wenn dieses nicht länger als ein Jahr her ist und einer der Partner dort noch wohnt. Oder es gilt das Recht des Landes, dessen Staatsangehörigkeit Sie beide haben. Oder es gilt das Recht des Landes, in dem der Antrag auf Ehescheidung gestellt wird. Wenn Sie nicht sicher sind, welches Recht Sie wählen sollen oder können, fragen Sie einen kompetenten Scheidungsanwalt.

Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie einfach das Scheidungsformular aus oder nehmen Sie über Telefon oder E-Mail Kontakt zu uns auf:

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Türkische Scheidung. Scheidung in Deutschland

Sie können sich in Deutschland scheiden lassen, wenn:

  • Sie beide türkische Staatsbürger sind und in Deutschland leben
  • Einer von Ihnen Deutscher ist, der andere Türke und Sie beide in Deutschland wohnen
  • Einer von Ihnen in Deutschland wohnt, der andere in der Türkei oder irgendwo im Ausland
  • Einer von Ihnen vor weniger als 1 Jahr in die Türkei umgezogen ist
  • Einer von Ihnen vor länger als 1 Jahr in die Türkei umgezogen ist

 Welches Gericht ist verantwortlich?

Den Scheidungsantrag müssen Sie normal beim Amtsgericht Ihres Wohnortes oder Ihres letzten Wohnortes in Deutschland stehlen. Wenn es Kinder gibt, ist das Amtsgericht zuständig, wo Ihre Kinder wohnen.

Nach welchem Recht wird Ihre Scheidung durchgeführt?

Ihre Scheidung kann nach Vertrag zwischen den Ehepartnern nach deutschem oder türkischem Scheidungsrecht gemacht werden. Wohnen Sie beide in Deutschland gilt – ohne Vertrag – deutsches Recht.

Sollen Sie deutsches oder türkisches Scheidungsrecht wählen?

Wenn für Sie der Versorgungsausgleich wichtig ist, wählen Sie deutsches Recht. Wenn für Sie eine schnelle Scheidung viel wichtiger ist, wählen Sie türkisches Recht. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt beraten. Der Anwalt empfiehlt Ihnen die beste Lösung.

Was kostet meine Scheidung?

Scheidungskosten können Sie selbst mit dem Scheidungsrechner abrechnen. Oder der Anwalt kann für Sie Verfahrenshilfe beantragen. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie einfach das Scheidungsformular aus oder nehmen Sie über Telefon oder E-Mail Kontakt zu uns auf: Telefon: 02331-409319 E-Mail: info@twitting.eu