Scheidung-ohne-Deutschlandreise

Sie wollen für Ihre Scheidung nicht nach Deutschland reisen?  Sehr gut!

Wir wollen auch nicht, dass Sie kommen müssen.   Unser Anwaltsbüro stellt bei Gericht den Antrag, dass Sie nicht zum Scheidungstermin nach Deutschland reisen müssen, wenn Sie nicht wollen.

Das Gesetz sagt, normal müssen Mann und Frau selbst zu Gericht kommen. Das ist aber nicht immer so.

So kann es genug sein, wenn Sie einem Notar sagen, dass Sie die Scheidung wollen und nicht mehr mit Ihrer Frau oder Ihrem Mann zusammen leben. Der Notar muss das dann nur alles aufschreiben und unterschreiben, dass alles richtig ist. 

Aber keine Sorge: Was der Notar braucht, bekommen Sie von unserem Anwaltsbüro.

Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie das Scheidungsformular aus oder nehmen Sie über Telefon oder E-Mail Kontakt zu uns auf:

Telefon: 02331-409319

E-Mail: info@twitting.eu

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