Scheidung nach italienischem Recht – deswegen ist deutsches Recht die bessere Wahl

Als erfahrener Rechtsanwalt bin ich über 25 Jahren im internationalen Scheidungsrecht tätig. Dieser Beitrag wendet sich an Italiener, die in Deutschland leben und die optimale Lösung für ihre Scheidung suchen. Es besteht die Möglichkeit, zwischen dem deutschen und dem italienischen Scheidungsrecht zu wählen.

1. Voraussetzungen der Scheidung nach italienischem Recht

Nach italienischem Recht wird zunächst eine gerichtliche Trennung der Ehegatten ausgesprochen. Erst nach einer dreijährigen Trennungsphase kann das Gericht die Scheidung aussprechen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Entscheidung zur Auflösung des Ehebandes wohlüberlegt und die Folgen umfassend bedacht werden. Heutzutage erscheint diese Regel aber unflexibel und wird der Lebenssituation vieler Paare nicht mehr gerecht.

Gesetzliche Grundlage im italienischen Gesetzestext

Art. 3 Legge 1 dicembre 1970, n. 898 (Disciplina dei casi di scioglimento del matrimonio)
La domanda di scioglimento o cessazione degli effetti civili del matrimonio può essere proposta da uno dei coniugi soltanto dopo che sia trascorso un periodo di tre anni dalla comparizione dei coniugi davanti al presidente del tribunale nella procedura di separazione personale.

Dieses Zitat unterstreicht:

  • Trennung durch Gericht: Vor jeder Scheidung steht ein gerichtlicher Trennungsbeschluss.
  • Dreijährige Wartefrist: Erst drei Jahre nach der gerichtlichen Trennung ist die Scheidung möglich.

2. Vorteile des deutschen Scheidungsrechts

Im Vergleich dazu bietet das deutsche Scheidungsrecht wesentliche Vorteile:

  • Kürzere Trennungsphase: In Deutschland genügt bereits ein Trennungsjahr, um die Scheidung einzuleiten.
  • Keine gerichtliche Trennungsfeststellung: Anders als nach italienischem Recht muss die Trennung nicht durch ein gesondertes gerichtliches Verfahren festgestellt werden – sie kann einfach praktiziert werden.

Diese Unterschiede führen oft zu einem schnelleren und weniger formellen Verfahren, das vor allem für einvernehmliche Scheidungen von Vorteil ist.

3. Praxisrelevanz und mein Angebot

Gerade in binationalen Ehen, in denen die Wahl des anzuwendenden Rechts entscheidend sein kann, profitieren Sie von einer sorgfältigen und kompetenten Beratung. Ich helfe Ihnen dabei, das für Ihre Situation optimal geeignete Verfahren zu wählen – sei es die Anwendung des deutschen oder des italienischen Scheidungsrechts.

Warum ich?

  • Über 25 Jahre Erfahrung: Seit mehr als zwei Jahrzehnten berate ich Mandanten im internationalen Scheidungsrecht.
  • Expertise bei binationalen Fällen: Ich kenne die Fallstricke und Besonderheiten, die sich aus der Anwendung unterschiedlicher nationaler Rechtsordnungen ergeben.
  • Kompetente und diskrete Betreuung: Ich begleite Sie persönlich durch jeden Schritt des Verfahrens und stehe Ihnen mit fundiertem Rat zur Seite.

Fazit

Wenn Sie in Deutschland leben und mindestens einer der Ehepartner die italienische Staatsangehörigkeit besitzt, sollten Sie die Unterschiede zwischen dem italienischen und deutschen Scheidungsrecht genau kennen. Während das italienische Verfahren mit einer obligatorischen gerichtlichen Trennung und einer dreijährigen Wartefrist verbunden ist, ermöglicht das deutsche Scheidungsrecht eine schnellere und unbürokratischere Abwicklung. Kontaktieren Sie mich, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und die für Sie beste Lösung zu finden.

Kontaktieren Sie mich noch heute, um mehr über Ihre Möglichkeiten zu erfahren und sich umfassend beraten zu lassen. Gemeinsam finden wir den optimalen Weg, Ihre Scheidung zügig und rechtssicher abzuwickeln.

Ich freue mich darauf, Sie kompetent zu unterstützen.

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