GARANTIE: SCHEIDUNG-SO-GÜNSTIG-WIE-MÖGLICH!

Die Online-Kanzlei Twitting wird bei jedem Schritt des Scheidungsverfahrens darauf achten, Kosten zu sparen. 

So kann gespart werden: (Scheidung kostenlos mit Verfahrenskostenhilfe, hier klicken!)

I. Eine Einigung mit dem Ehepartner spart den zweiten Rechtsanwalt

Nur der Ehepartner braucht einen Anwalt, der die Scheidung einreicht. Der andere Ehepartner muss sich keinen Anwalt nehmen.

II. Das Ziel: Niedriger Verfahrenswert. 30% Reduzierung.

Was die Scheidung kostet, hängt von dem Verfahrenswert ab. Um diesen gering zu halten, wird die Kanzlei-Twitting bei Gericht beantragen, den Verfahrenswert um bis zu 30% zu reduzieren. Entsprechend dem Beschluss des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 17.03.1999, 5 WF 222/98, ist eine entsprechende Verringerung des Verfahrenswertes bei einer Scheidung ohne Streit möglich.

III. Vermeiden Sie Streit über Unterhalt, Vermögensausgleich oder Sorgerecht.

Stellen Sie einen Scheidungsantrag, macht das Gericht auch nur die Scheidung. Verzichten Sie auf alles Zusätzliche, das die Kosten nur aufbläht. Einigen Sie sich stattdessen außergerichtlich mit Ihrem Partner. Das hilft Kosten zu sparen.

IV. Kein persönlicher Termin beim Anwalt.

Sie brauchen bei uns keinen persönlichen Termin, es sei denn, Sie wollen einen. Dadurch verschwenden keine Zeit für die Anreise zu einem Termin. Wir erledigen alles mit moderen Kommunikationsmitteln.

V. Keine Anreise zu Gericht.

Wohnen Sie weit weg vom Gericht in Deutschland, dann beantragen wir bei Gericht, dass Sie nicht zum Scheidungstermin erscheinen müssen. Statt dessen werden Sie per Videokonferenz teilnehmen oder ein schriftliche Erklärung zum Scheidungswunsch abgeben können.

VI. Komfortable Zahlung der Anwaltskosten in Raten.

Sie können die Anwaltskosten in Raten zahlen. Das ist bei der Kanzlei Twitting kein Problem.

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