Scheidung für Algerischen Staatsangehörigen

Sie können sich in Deutschland scheiden lassen, wenn:

  • Sie beide oder einer von Ihnen algerischer Staatsangehöriger ist und Sie beide in Deutschland wohnen
  • einer von Ihnen in Deutschland wohnt, der andere befindet sich in Algeriern oder irgendwo im Ausland
  • einer von Ihnen Deutscher ist, anderer algerischer Staatsangehöriger ist und Sie beide in Deutschland wohnen

Welche Dokumente benötigt man für eine Scheidung?

  • Eine Kopie der Heiratsurkunde
  • Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Eine Kopie der Geburtsurkunde minderjährigen Kinder
  • Ehevertrag (falls es einen gibt) oder notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung (soweit vorhanden)
  • Ausgefülltes Formular zum Versorgungsausgleich, wen diesen nicht ausgeschlossen ist
  • Ausgefülltes Formular zur Verfahrenskostenhilfe (wen nötig und möglich ist)

Wie wird meine Scheidung durchgeführt?

Sie können nach Vertrag deutsches oder algerisches Recht auswählen. Nach deutschem Recht müssen Sie ein Jahr getrennt wohnen danach können Sie ein Scheidungsantrag stellen.  Es gibt Versorgungsausgleich für beide Ehepartner. Nach algerischem Recht die Scheidung kann man nur nach Gerichtsurteil erfolgen. Durch Talaq kann man sich nicht von der Frau scheiden lassen. Nach dem Scheidungsbeschluss gibt es Versöhnungsversuche während eines Zeitraums von bis zu 3 Monate um Ehe zu retten. Wenn Wiederaufnahme der Frau passiert nicht, die Scheidung ist rechtkräftig. Um einen Scheidungsauftrag zu stehlen braucht der Ehemann keine Gründe vorzubringen. Die Frau kann einen Scheidungsantrag beantragen, wenn:

  • der Mann hat seine Unterhaltspflicht nicht erfüllt und die Leistungsfähigkeit bei Eheschließung nicht gekannt war.
  • Ehe wegen hindernden Krankheit geschlossen war
  • Wegen Weigerung des Ehemanns länger als 4 Monaten hinweg das Lager der Frau zu teilen
  • Wegen einer Tat des Ehemannes, nach dem Zusammenleben unmöglich ist
  • Wegen Abwesenheit für mehr als 1 Jahr ohne hinreichende Entschuldigung oder ohne Unterhaltungsleistung
  • Wegen Verletzung, wegen andauernder Meinungsverschiedenheit, wegen Schädigungen.

 Oder Ehepartner können durch gemeinsame Vereinbarung scheiden lassen.Wenn Sie eine Scheidung wollen, lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt beraten. Der Anwalt empfiehlt Ihnen die beste Lösung.

Telefon aus Deutschland: 02331-409319

Telefon aus dem Ausland: +492331409319

E-Mail: info@twitting.eu

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