Warum für Sie als Deutsche(r) mit Wohnsitz in Südafrika dennoch eine Ehescheidung in Deutschland nach deutschem Recht möglich ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Profitieren Sie von der Vertrautheit mit deutschem Recht, den klaren Regelungen und dem psychologischen Vorteil, in Ihrer Muttersprache und Rechtskultur betreut zu werden.
1. Deutsche Gerichtszuständigkeit trotz Wohnsitz in Südafrika
Auch wenn Sie derzeit in Südafrika leben, können deutsche Familiengerichte für Ihre Scheidung zuständig sein, wenn
- Beide Ehegatten Deutsche sind oder
- Sie deutscher Staatsangehöriger sind, Ihr Ehepartner Ausländer ist und dieser über eine nicht-europäische Staatsangehörigkeit verfügt.
Rechtsgrundlagen:
- Brüssel II b‑Verordnung (VO Nr. 2201/2003):
„Sind beide Ehegatten Deutsche, so können sie ihr Verfahren auch in Deutschland anhängig machen.“
- FamFG – Internationale Zuständigkeit:
„Ist ein Ehegatte Deutscher oder war er es bei der Eheschließung, so sind deutsche Gerichte für seine Ehesache zuständig.”
Durch diese Regelungen bleibt der Zugang zum deutschen Rechtssystem auch bei dauerhaftem Auslandsaufenthalt erhalten. Sie wollen es ganz genau wissen, dann sehen Sie sich mein Video auf YouTube an.
2. Vorteile der Scheidung nach deutschem Recht
a) Klare No‑Fault‑Regelung
- Deutschland (§ 1565 BGB):
„Die Ehe wird geschieden, wenn sie gescheitert ist.“
Die Scheidung erfolgt ohne Schuldvorwürfe; einziges Kriterium ist das Scheitern der Ehe. Das Scheitern der Ehe wird angenommen, wenn die Ehepartner ein Jahr getrennt voneinander leben und keiner die Ehe fortsetzen will.
- Südafrika (Divorce Act 70 of 1979, § 3):
„Grounds for divorce is the irretrievable breakdown of the marriage proved by facts.“ Zwar ähnlich, doch wird oft umfangreicher Beweis geführt und gegen den Ablauf der Trennungszeit argumentiert. Der Ablauf des Trennungsjahres von – auch hier – einem Jahr ist nur ein Indiz für die Zerrüttung der Ehe, andere, wie z.B. Ehebruch, Verübung von Straftaten durch den Ehepartner müssen hinzutreten.
b) Vermögensaufteilung durch Wahl des deutschen Güterrechts
- Deutsches Recht (BGB §§ 1363 ff.): Sie können den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder eine Gütertrennung wählen. Ohne Wahl gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
- Südafrika (Matrimonial Property Act 88 of 1984): Standard‑System „in community of property“ oder „out of community with accrual“. Häufig unübersichtlicher und Nachteilhaft bei globalem Vermögen.
c) Versorgungsausgleich
- Deutschland (§§ 1587 ff. BGB) regelt den Ausgleich der in der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte klar und verbindlich.
- Südafrika kennt keine automatische Pensions‑ oder Rentenausgleichspflicht; Ansprüche müssen mühsam aus Einzelansprüchen geltend gemacht werden.
d) Klare Verfahrensregelungen und Terminsicherheit
- Deutsche Gerichte arbeiten mit fester Prozessordnung (FamFG), Fristen und Terminen. Es gibt bei Bedarf die Möglichkeit der staatlichen Prozessfinanzierung: Verfahrenskostenhilfe.
- In Südafrika können Scheidngsverfahren in komplexen Fällen sehr lange Verfahrensdauern aufweisen.
3. Rechtswahlvereinbarung: Scheidung nach deutschem Recht
Selbst wenn deutsche Gerichte zuständig sind, bestimmt sich das anwendbare Recht nach der Rom-III-Verordnung. Das bedeutet: Deutsche Gerichte scheiden nicht automatisch nach deutschem Recht. Vielmehr regelt die Rom-III-Verordnung nach den Kriterien
-aktueller Aufenthaltsort,
-letzter Aufenthaltsort und
-Staatsangehörigkeit
das anzuwendende Scheidungsrecht.
Wollen Sie die Entscheidung nicht einem Gericht überlassen, so können Sie das für Ihre Scheidung einschlägige Recht selbst wählen.
Artikel 5 Rom III‑Verordnung (VO Nr. 1259/2010) bestimmt:
„Die Ehegatten können durch vorher getroffene Vereinbarung das Recht eines Staates wählen, unter Ausschluss jedes anderen Rechts.“
Durch eine solche Rechtswahlvereinbarung in einem Ehevertrag stellen Sie sicher, dass sämtliche Scheidungsfolgen nach deutschem Recht beurteilt werden.
4. Psychologischer Vorteil: Vertrautheit und Sicherheit
Als Deutsche(r) fühlen Sie sich oft wohler, wenn Ihnen vertraute Begriffe und Abläufe begegnen:
- Muttersprache während des gesamten Verfahrens
- Klare, sichere Regeln ohne plötzliche Systemwechsel
- Verlässliche Rechtsprechung mit etablierten Präzedenzfällen
- Emotionale Entlastung, wenn Sie Ihre rechtliche Situation in einer Ihnen vertrauten Rechtskultur verstehen.
5. Fazit & Empfehlung
“Ehescheidung Südafrika” für Deutsche kann bequem und sicher nach deutschem Recht in Deutschland durchgeführt werden. Nutzen Sie meine mehr als 25-jährige Expertise:
- Zuständigkeitsklärung: Ich prüfe, ob deutsche Gerichte Ihre Scheidung übernehmen (Brüssel II b; FamFG).
- Rechtswahlvereinbarung: Wir bereiten eine wirksame Wahl deutschen Rechts vor ( Rom III).
- Verfahrensbegleitung: Ich unterstütze Sie von der Antragstellung bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil.
Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Ersteinschätzung – damit Ihre Scheidung reibungslos, transparent und in Ihrem Sinne abläuft. Vertrauen Sie auf erfahrene rechtliche Betreuung nach deutschem Standard, selbst wenn Ihr Lebensmittelpunkt in Südafrika ist.
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