Scheidung zum Festpreis? – Möglich oder falsches Versprechen

Scheidung zum Festpreis: Ein transparenter Überblick

Oft wird im Internet eine Scheidung zu einem Festpreis angeboten. Deswegen erfahren Sie hier, wie dieses Versprechen dazu passt, dass die Höhe der

  • Anwaltskosten und
  • Gerichtskosten

gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Ehescheidung  ist oft eine der schwierigsten und emotional belastendsten Phasen im Leben eines Menschen. Für jeden stellt sich daneben die Frage nach den Kosten, die mit einer Scheidung verbunden sind. Als Anwalt, der seit über 25 Jahren im internationalen und nationalen Scheidungsrecht tätig ist, habe ich in dieser Zeit viele Mandanten durch die schwierigen Gewässer einer Scheidung navigiert und dabei festgestellt, dass ein häufiges Bedürfnis nach Kostentransparenz und Planungssicherheit besteht.

In diesem Beitrag erläutere ich

  • was unter einer „Scheidung zum Festpreis“ zu verstehen ist und ob dieses erlaubt ist,
  • wie eine Geschäftswertreduktion zur Kostensenkung möglich ist und
  • warum Sie als Mandant von transparenten Kostenmodellen profitieren.

Scheidungskosten: RVG und FamGKG im Hintergrund

In Deutschland richten sich die Kosten einer Scheidung grundsätzlich nach zwei wichtigen Gesetzen: Dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (FamGKG). Diese Gesetze regeln, welche Gebühren ein Anwalt für seine Tätigkeit erheben darf und welche Gerichtskosten im Scheidungsverfahren anfallen.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Das RVG legt die Mindestvergütung für Anwälte in bestimmten Verfahrensarten fest. Auch im Bereich der Scheidung ist der Anwalt verpflichtet, nicht unter den gesetzlichen Gebühren abzurechnen. Diese gesetzlichen Gebühren berechnen sich nach dem Verfahrenswert, der in der Regel dem Nettoeinkommen der Ehegatten oder dem Vermögen beider Parteien entspricht. Dabei gelten für die anwaltliche Tätigkeit im Scheidungsverfahren feste Sätze, die nicht unterschritten werden dürfen.

Das RVG verbietet Vereinbarungen, bei denen die Gebühr unter der gesetzlichen Mindesthöhe liegt. Ein „Festpreis“ für die anwaltliche Tätigkeit in einer Scheidung bedeutet daher, dass die gesetzlichen Gebühren zum Festpreis angeboten werden. Dies dient vor allem der Kalkulationssicherheit für den Mandanten.

Gerichtskostengesetz (FamGKG)

Auch die Gerichtskosten werden durch das FamGKG geregelt. Diese Kosten fallen zusätzlich zu den Anwaltsgebühren an und orientieren sich in der Regel am gleichen Verfahrenswert wie die anwaltlichen Gebühren. Die Gerichtskosten für eine Scheidung sind ebenfalls festgelegt und können nicht beeinflusst oder unterschritten werden. Sie werden in der Regel separat vom Mandanten an das Gericht gezahlt, wobei auch hier der Verfahrenswert die Höhe der Kosten bestimmt.

Festpreisvereinbarung: Was bedeutet das wirklich?

Eine Festpreisvereinbarung im Kontext einer Scheidung bedeutet, dass der Anwalt dem Mandanten einen klaren Preis für seine Dienstleistungen nennt, der die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG und FamGKG abdeckt. Ein solcher Festpreis kann daher nicht unter den gesetzlichen Mindestgebühren liegen, da dies gegen die Vorgaben der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und des RVG verstoßen würde.

Ein Festpreis für eine Scheidung könnte in der Praxis beispielsweise folgendermaßen aussehen: Wenn der Anwalt für das Scheidungsverfahren die gesetzlichen Gebühren festlegt, wird dieser Preis dann in einer Pauschale dem Mandanten als Festpreis angeboten, ohne zusätzliche überraschende Kosten oder Versteckte Gebühren. Dies sorgt für Transparenz und hilft den Mandanten, die Kosten der Scheidung von vornherein besser einschätzen zu können.

Beispiel: Festpreisangebot für eine einfache Scheidung

Nehmen wir an, der Verfahrenswert einer Scheidung liegt bei 4.000 Euro  (=Nettoeinkommen beider Eheleute in einem Vierteljahr). In diesem Fall würde die gesetzliche Vergütung für den Anwalt (einschließlich der Verfahrensgebühr, Terminsgebühr und Auslagenpauschale) insgesamt 901,42 Euro betragen (inkl. Umsatzsteuer; Stand RVG Tabelle 1.6.2025).

Wenn eine Scheidung zum Festpreis angeboten wird, bedeutet das in diesem Fall, dass der Mandant für die anwaltliche Tätigkeit genau diesen Betrag zahlt, der die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren umfasst. Gerichtskosten würden separat berechnet.

Scheidung zum Festpreis und die Möglichkeit der Geschäfts­wert­reduzierung

Im Falle einer einvernehmlichen, sehr einfachen Scheidung – also wenn beide Ehegatten sich über alle relevanten Aspekte der Scheidung einig sind – besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Verfahrenswert zu reduzieren. Dies ist eine Option, die dazu dient, die Kosten für den Mandanten zu senken.

Ein niedrigerer Verfahrenswert bedeutet in der Regel eine geringere Gebührenlast für beide Parteien. Die Geschäftswertreduktion wird vor allem dann angewendet, wenn es keine streitigen Punkte gibt, die eine umfangreiche anwaltliche Beratung oder eine lange gerichtliche Auseinandersetzung erfordern. In solchen Fällen können die Gebühren für den Anwalt – durch die Reduzierung des Verfahrenswerts – deutlich gesenkt werden.

Ich biete in meiner Praxis eine Geschäftswertreduktion an. Dies sorgt für eine faire und kosteneffiziente Lösung für alle Beteiligten.

Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie einfach das Scheidungsformular aus oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf:

Festnetz aus Deutschland: 02331 409319

Festnetz aus dem Ausland: +492331409319

Handy: +491721570178

E-Mail: info@twitting.eu

WhatsApp