Scheidung auch wenn Ehepartner weg, untergetaucht, nicht auffindbar? ✔️ Ja – mit meiner Kanzlei und einem legalen Trick!
Sie möchten sich scheiden lassen – doch der andere Ehepartner ist spurlos verschwunden? Kein Kontakt mehr, keine Adresse, keine Reaktion? Viele meiner Mandantinnen und Mandanten stehen genau vor diesem Problem: Die Ehe ist längst gescheitert, aber der Weg zur Scheidung scheint blockiert, weil der Aufenthaltsort des anderen Ehepartners unbekannt ist.
👉 Die gute Nachricht: Auch in solchen Fällen gibt es eine klare und rechtssichere Möglichkeit, das Scheidungsverfahren in Deutschland durchzuführen – mittels öffentlicher Zustellung.
Als Rechtsanwalt mit über 25 Jahren Erfahrung im internationalen Scheidungsrecht habe ich zahlreiche Verfahren erfolgreich geführt, bei denen der Aufenthalt eines Ehepartners nicht festgestellt werden konnte. Ich weiß, worauf es ankommt, welche Nachweise erforderlich sind – und wie Sie trotz scheinbar aussichtsloser Lage Ihre Scheidung durchsetzen können.
💡 Ihre Situation: Ehe gescheitert – aber wo ist der andere?
In der Praxis kommt es häufiger vor, als man denkt:
Der Ehepartner ist nach der Trennung ins Ausland verzogen – ohne eine Adresse zu hinterlassen.
Der Kontakt ist komplett abgebrochen.
Briefe, E-Mails und Anrufe bleiben unbeantwortet.
Auch über das Einwohnermeldeamt, soziale Netzwerke oder Verwandte ist keine Adresse zu ermitteln.
Diese Fälle sind emotional belastend – und rechtlich anspruchsvoll. Viele Betroffene glauben irrtümlich, dass ohne bekannte Adresse keine Scheidung möglich sei. Doch genau hier komme ich ins Spiel: Mit einer maßgeschneiderten Strategie und der Möglichkeit der öffentlichen Zustellung nach § 185 ZPO.
📜 Gesetzliche Grundlage: Öffentliche Zustellung nach § 185 ZPO
Wenn die Anschrift des anderen Ehepartners trotz ernsthafter und dokumentierter Bemühungen nicht festgestellt werden kann, erlaubt das deutsche Verfahrensrecht eine sogenannte öffentliche Zustellung.
Der entscheidende Paragraf lautet:
- 185 ZPO – Öffentliche Zustellung:
Eine Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn…
– der Aufenthalt des Zustellungsadressaten unbekannt ist und
– eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Das FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) verweist in § 15 Abs. 2 FamFG ausdrücklich auf die Zivilprozessordnung – somit ist die öffentliche Zustellung auch im Scheidungsverfahren rechtlich zulässig.
Das bedeutet für Sie: Auch wenn Sie nicht wissen, wo Ihr Ehepartner lebt, kann ich für Sie ein Scheidungsverfahren vor einem deutschen Familiengericht einleiten und erfolgreich durchführen.
🛠️ Was muss konkret getan werden? – Meine Leistungen im Überblick
Ich übernehme für Sie alle notwendigen Schritte, um die öffentliche Zustellung zu beantragen und Ihre Scheidung durchzusetzen:
Scheidung trotz unbekannten Aufenthalts des Ehepartners? ✔️ Ja – mit meiner Hilfe und über 25 Jahren Erfahrung im internationalen Scheidungsrecht!
Sie möchten sich scheiden lassen – doch der andere Ehepartner ist spurlos verschwunden? Kein Kontakt mehr, keine Adresse, keine Reaktion? Viele meiner Mandantinnen und Mandanten stehen genau vor diesem Problem: Die Ehe ist längst gescheitert, aber der Weg zur Scheidung scheint blockiert, weil der Aufenthaltsort des anderen Ehepartners unbekannt ist.
👉 Die gute Nachricht: Auch in solchen Fällen gibt es eine klare und rechtssichere Möglichkeit, das Scheidungsverfahren in Deutschland durchzuführen – mittels öffentlicher Zustellung.
Als Rechtsanwalt mit über 25 Jahren Erfahrung im internationalen Scheidungsrecht habe ich zahlreiche Verfahren erfolgreich geführt, bei denen der Aufenthalt eines Ehepartners nicht festgestellt werden konnte. Ich weiß, worauf es ankommt, welche Nachweise erforderlich sind – und wie Sie trotz scheinbar aussichtsloser Lage Ihre Scheidung durchsetzen können.
💡 Ihre Situation: Ehe gescheitert – aber wo ist der andere?
In der Praxis kommt es häufiger vor, als man denkt:
Der Ehepartner ist nach der Trennung ins Ausland verzogen – ohne eine Adresse zu hinterlassen.
Der Kontakt ist komplett abgebrochen.
Briefe, E-Mails und Anrufe bleiben unbeantwortet.
Auch über das Einwohnermeldeamt, soziale Netzwerke oder Verwandte ist keine Adresse zu ermitteln.
Diese Fälle sind emotional belastend – und rechtlich anspruchsvoll. Viele Betroffene glauben irrtümlich, dass ohne bekannte Adresse keine Scheidung möglich sei. Doch genau hier komme ich ins Spiel: Mit einer maßgeschneiderten Strategie und der Möglichkeit der öffentlichen Zustellung nach § 185 ZPO.
📜 Gesetzliche Grundlage: Öffentliche Zustellung nach § 185 ZPO
Wenn die Anschrift des anderen Ehepartners trotz ernsthafter und dokumentierter Bemühungen nicht festgestellt werden kann, erlaubt das deutsche Verfahrensrecht eine sogenannte öffentliche Zustellung.
Der entscheidende Paragraf lautet:
- 185 ZPO – Öffentliche Zustellung:
Eine Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn…
– der Aufenthalt des Zustellungsadressaten unbekannt ist und
– eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Das FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) verweist in § 15 Abs. 2 FamFG ausdrücklich auf die Zivilprozessordnung – somit ist die öffentliche Zustellung auch im Scheidungsverfahren rechtlich zulässig.
Das bedeutet für Sie: Auch wenn Sie nicht wissen, wo Ihr Ehepartner lebt, kann ich für Sie ein Scheidungsverfahren vor einem deutschen Familiengericht einleiten und erfolgreich durchführen
🛠️ Was muss konkret getan werden? – Meine Leistungen im Überblick
Ich übernehme für Sie alle notwendigen Schritte, um die öffentliche Zustellung zu beantragen und Ihre Scheidung durchzusetzen:
✅ Nachweis Ihrer Nachforschungen: Ich helfe Ihnen bei der lückenlosen Dokumentation aller erfolglosen Recherchen (Meldeanfragen, Online-Suche, Kontaktversuche).
Scheidung trotz unbekannten Aufenthalts des Ehepartners? ✔️ Ja – mit meiner Hilfe und über 25 Jahren Erfahrung im internationalen Scheidungsrecht!
Sie möchten sich scheiden lassen – doch der andere Ehepartner ist spurlos verschwunden? Kein Kontakt mehr, keine Adresse, keine Reaktion? Viele meiner Mandantinnen und Mandanten stehen genau vor diesem Problem: Die Ehe ist längst gescheitert, aber der Weg zur Scheidung scheint blockiert, weil der Aufenthaltsort des anderen Ehepartners unbekannt ist.
👉 Die gute Nachricht: Auch in solchen Fällen gibt es eine klare und rechtssichere Möglichkeit, das Scheidungsverfahren in Deutschland durchzuführen – mittels öffentlicher Zustellung.
Als Rechtsanwalt mit über 25 Jahren Erfahrung im internationalen Scheidungsrecht habe ich zahlreiche Verfahren erfolgreich geführt, bei denen der Aufenthalt eines Ehepartners nicht festgestellt werden konnte. Ich weiß, worauf es ankommt, welche Nachweise erforderlich sind – und wie Sie trotz scheinbar aussichtsloser Lage Ihre Scheidung durchsetzen können.
💡 Ihre Situation: Ehe gescheitert – aber wo ist der andere?
In der Praxis kommt es häufiger vor, als man denkt:
Der Ehepartner ist nach der Trennung ins Ausland verzogen – ohne eine Adresse zu hinterlassen.
Der Kontakt ist komplett abgebrochen.
Briefe, E-Mails und Anrufe bleiben unbeantwortet.
Auch über das Einwohnermeldeamt, soziale Netzwerke oder Verwandte ist keine Adresse zu ermitteln.
Diese Fälle sind emotional belastend – und rechtlich anspruchsvoll. Viele Betroffene glauben irrtümlich, dass ohne bekannte Adresse keine Scheidung möglich sei. Doch genau hier komme ich ins Spiel: Mit einer maßgeschneiderten Strategie und der Möglichkeit der öffentlichen Zustellung nach § 185 ZPO.
📜 Gesetzliche Grundlage: Öffentliche Zustellung nach § 185 ZPO
Wenn die Anschrift des anderen Ehepartners trotz ernsthafter und dokumentierter Bemühungen nicht festgestellt werden kann, erlaubt das deutsche Verfahrensrecht eine sogenannte öffentliche Zustellung.
Der entscheidende Paragraf lautet:
- 185 ZPO – Öffentliche Zustellung:
Eine Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn…
– der Aufenthalt des Zustellungsadressaten unbekannt ist und
– eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Das FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) verweist in § 15 Abs. 2 FamFG ausdrücklich auf die Zivilprozessordnung – somit ist die öffentliche Zustellung auch im Scheidungsverfahren rechtlich zulässig.
Das bedeutet für Sie: Auch wenn Sie nicht wissen, wo Ihr Ehepartner lebt, kann ich für Sie ein Scheidungsverfahren vor einem deutschen Familiengericht einleiten und erfolgreich durchführen.
🛠️ Was muss konkret getan werden? – Meine Leistungen im Überblick
Ich übernehme für Sie alle notwendigen Schritte, um die öffentliche Zustellung zu beantragen und Ihre Scheidung durchzusetzen:
✅ Nachweis Ihrer Nachforschungen: Ich helfe Ihnen bei der lückenlosen Dokumentation aller erfolglosen Recherchen (Meldeanfragen, Online-Suche, Kontaktversuche, Detektei).
✅ Juristischer Antrag auf öffentliche Zustellung: Ich formuliere für Sie einen rechtssicheren Antrag an das Gericht nach § 185 ZPO.
✅ Antrag auf Ehescheidung: Parallel dazu reiche ich Ihren Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein – auch ohne Mitwirkung des anderen Ehepartners.
✅ Prozessvertretung bis zum Scheidungsbeschluss: Ich begleite Sie durch das gesamte Verfahren, bis Ihre Ehe rechtskräftig geschieden ist.
🌍 Internationale Ehe? Kein Problem!
Gerade bei internationalen Ehen kommt es häufig vor, dass einer der Ehepartner ins Ausland verzogen ist oder sich ohne Angabe einer Adresse im Ausland aufhält. Auch hier bin ich der richtige Ansprechpartner:
Ich prüfe für Sie, ob deutsches Scheidungsrecht anwendbar ist.
Ich kläre die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte.
Ich helfe Ihnen bei der Adressermittlung.
⚖️ Über 25 Jahre Erfahrung im internationalen Scheidungsrecht – das macht den Unterschied!
Ich bin seit mehr als 25 Jahren im internationalen Scheidungsrecht erfolgreich tätig. Besonders bei komplizierten Ausgangslagen wie dem unbekannten Aufenthalt eines Ehepartners ist tiefgehende Erfahrung entscheidend. Ich kenne die formalen Anforderungen der Familiengerichte genau – und weiß, wie man selbst schwierige Fälle sicher, schnell und rechtskräftig zur Scheidung führt.
🔍 Häufige Fragen (FAQ)
❓Kann ich mich auch ohne Zustimmung des anderen scheiden lassen?
Ja. Wenn der andere Ehepartner sich dem Verfahren entzieht oder nicht auffindbar ist, kann das Familiengericht die Ehe auch einseitig scheiden – sofern die Voraussetzungen vorliegen.
❓Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren mit öffentlicher Zustellung?
Je nach Gericht und individueller Lage etwa 3 bis 9 Monate. Durch die öffentliche Zustellung kann es etwas länger dauern – ich sorge aber für einen reibungslosen Ablauf.
❓Welche Kosten kommen auf mich zu?
Ich biete Ihnen eine transparente Erstberatung mit anschließender Kostenübersicht – gerne auch zu Ratenzahlungsmöglichkeiten.
📞 Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfordern!
Wenn Sie Ihren Ehepartner nicht mehr erreichen, die Scheidung aber dennoch durchsetzen wollen, zögern Sie nicht. Je früher Sie handeln, desto schneller kommen Sie zu Ihrem Recht und Ihrer Freiheit.
👉 Rufen Sie mich an oder nutzen Sie mein Kontaktformular für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Ich finde einen Weg – auch wenn Ihr Ehepartner verschwunden ist.
Festnetz aus Deutschland: 02331 409319
Festnetz aus dem Ausland: +492331409319
Handy: +491721570178
E-Mail: info@twitting.eu