Viele Menschen schieben eine Scheidung jahrelang hinaus – nicht, weil sie noch an der Ehe festhalten, sondern weil sie die Kosten fürchten.
„Eine Scheidung kostet ein Vermögen“, hört man oft. Doch das muss nicht so sein. Wer die rechtlichen Grundlagen versteht und klug plant, kann Scheidungskosten erheblich reduzieren, ohne auf rechtliche Qualität oder persönliche Betreuung zu verzichten.
In diesem Beitrag erfahren Sie,
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wie sich die Kosten einer Scheidung zusammensetzen,
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was Sie selbst beeinflussen können – und was nicht,
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welche seriösen Sparmöglichkeiten es gibt,
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und warum eine Online-Scheidung heute die effizienteste und kostentransparenteste Form des Ehe-Endes ist.
1. Woraus bestehen die Scheidungskosten überhaupt?
Die Gesamtkosten einer Scheidung setzen sich im Wesentlichen aus zwei Posten zusammen:
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Gerichtskosten und
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Anwaltskosten.
Beide beruhen nicht auf Willkür, sondern auf gesetzlichen Grundlagen – dem FamGKG (Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen) und dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
1.1. Der Verfahrenswert (auch: Gegenstandswert)
Sowohl Gericht als auch Anwalt berechnen ihre Gebühren nach einem sogenannten Verfahrenswert.
Dieser Wert bemisst sich in Scheidungssachen nach dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten, zuzüglich möglicher Zusatzwerte (z. B. Versorgungsausgleich).
Beispiel:
Verdient der Ehemann 2.800 € netto und die Ehefrau 2.200 € netto, beträgt das gemeinsame Einkommen 5.000 €.
→ Der Verfahrenswert liegt dann bei 15.000 € (3 × 5.000 €).
Das Familiengericht kann diesen Wert im Laufe des Verfahrens noch anpassen, etwa bei langer Ehedauer oder besonderen Vermögensverhältnissen.
1.2. Gerichtskosten
Die Gerichtskosten werden nach dem FamGKG aus dem Verfahrenswert errechnet.
Bei einem Verfahrenswert von 15.000 € liegen die Gerichtskosten aktuell (Stand des Gerichtskostengesetztes bei Familiensachen 01.06.2025) bei rund 688 € (2,0 Gebühren).
Diese müssen in der Regel vom Antragsteller als Vorschuss gezahlt werden, bevor das Gericht tätig wird.
1.3. Anwaltskosten
Die Anwaltskosten richten sich ebenfalls nach dem Verfahrenswert, sind aber gestaffelt nach der Tätigkeit.
Im Scheidungsverfahren fallen regelmäßig an:
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eine Verfahrensgebühr (für die gesamte Prozessführung),
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eine Terminsgebühr (für die Teilnahme am Scheidungstermin).
Für das Beispiel (Verfahrenswert 15.000 €) ergibt sich für den Anwalt nach RVG eine Gebühr von 2.290,75 € brutto. (Stand des Rechtsanwaltsvergütunsgesetztes – RVG- 01.06.2025)
Wenn beide Ehegatten anwaltlich vertreten sind, zahlt jeder seinen eigenen Anwalt.
2. Wo kann man die Scheidungskosten legal senken?
Scheidungskosten sind nicht völlig fix, auch wenn sie auf gesetzlichen Grundlagen beruhen.
Mit einigen klugen Schritten können Sie sie deutlich reduzieren – ohne Abstriche bei der rechtlichen Qualität.
2.1. Einvernehmliche Scheidung – nur ein Anwalt erforderlich
Die einvernehmliche Scheidung ist die effizienteste und kostengünstigste Variante.
Dabei beantragt nur ein Ehepartner – vertreten durch einen Anwalt – die Scheidung.
Der andere Ehepartner stimmt dem Antrag lediglich zu und benötigt keinen eigenen Anwalt.
➡️ Das spart sofort 50 % der Anwaltskosten der Ehepartner, weil nur ein Anwalt tätig ist.
Wichtig:
Ein Anwalt darf nur einen Ehegatten vertreten, kann den anderen aber selbstverständlich kontaktieren und den gesamten Ablauf koordinieren, solange kein Interessenkonflikt vorliegt.
2.2. Trennung von Streitpunkten
Oft steigen die Kosten, wenn im Scheidungsverfahren zusätzliche Themen (z. B. Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn) behandelt werden.
Diese sogenannten Folgesachen erhöhen den Verfahrenswert erheblich.
Tipp:
Wenn möglich, regeln Sie diese Punkte außergerichtlich oder in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung.
Das Gericht verhandelt dann nur über die Scheidung selbst, was die Verfahrenskosten deutlich senkt.
2.3. Vermeidung unnötiger Verzögerungen
Jede Verzögerung verursacht Zeit- oder Kostenaufwand – etwa durch weitere Schriftwechsel oder zusätzliche Gerichtstermine.
Eine vollständige und saubere Antragseinreichung spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld.
Gerade bei Online-Scheidungen achte ich darauf, dass alle Unterlagen vollständig digital übermittelt werden, sodass das Gericht sofort aktiv werden kann.
2.4. Korrekte Einkommensangaben
Viele Familiengerichte setzen den Verfahrenswert zunächst zu hoch an, wenn Einkommensangaben unklar sind.
Wer also rechtzeitig richtige Angaben macht, vermeidet einen zu hohen Gebührenansatz.
2.5. Verfahrenskostenhilfe
Wenn einer der Ehepartner wenig verdient, kann das Gericht auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (VKH) bewilligen.
Das bedeutet:
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Der Staat übernimmt die Gerichtskosten,
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und auch die Anwaltskosten,
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entweder vollständig oder in Raten.
Ich prüfe für jeden Mandanten individuell, ob VKH möglich ist und welche Nachweise erforderlich sind.
3. Was Sie nicht beeinflussen können
Trotz aller Sparmöglichkeiten gibt es einige Faktoren, die sich nicht senken lassen, ohne gegen gesetzliche Vorschriften zu verstoßen.
3.1. Mindestgebühren nach dem RVG
Ein Anwalt darf im gerichtlichen Scheidungsverfahren keine niedrigeren Gebühren als die im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) vorgesehenen berechnen (§ 4 RVG, § 49b Bundrechtsanwaltsordnung).
Das ist gesetzlich verboten, um unlauteren Preiswettbewerb zu verhindern.
- Was aber möglich ist:
Pauschalhonorare oder Stundenhonorare für außergerichtliche Tätigkeiten, solange sie schriftlich vereinbart sind. - Realisierung einer Verfahrenswertreduktion. Dadurch fallen auch Anwalts- und Gerichtskosten geringer aus.
3.2. Gerichtskosten
Auch die Gerichtskosten sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar.
Sie hängen ausschließlich vom Verfahrenswert ab.
Tipp:
Sie können die Gerichtskosten vorfinanzieren oder bei geringem Einkommen Ratenzahlung oder PKH beantragen.
4. Online-Scheidung – moderne, effiziente und kostentransparente Lösung
Die digitale Kommunikation hat das Scheidungsverfahren revolutioniert.
Eine Online-Scheidung ist heute keine Billigvariante, sondern eine effiziente, seriöse und rechtssichere Alternative zum klassischen Kanzleibesuch.
Ich biete seit vielen Jahren die komplette Begleitung Ihrer Scheidung online an – mit persönlicher anwaltlicher Betreuung und transparenten Kosten.
4.1. Wie funktioniert die Online-Scheidung konkret?
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Sie füllen ein kurzes Online-Formular aus, in dem Sie alle relevanten Angaben zu
Ihrer Ehe, Trennung und Einkommenssituation machen.
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Ich prüfe alle Angaben persönlich, berechne den voraussichtlichen Verfahrenswert und die zu erwartenden Kosten.
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Sie erhalten eine transparente Kostenübersicht – kostenlos und unverbindlich.
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Wenn Sie mich beauftragen, reiche ich den Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht ein.
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Die weitere Kommunikation erfolgt sicher, digital und unkompliziert.
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Zum Gerichtstermin werden Sie nur einmal persönlich erscheinen oder Sie werden auf Wunsch bequem per Videokonferenz teilnehmen.
4.2. Ihre Vorteile auf einen Blick
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Kein Kanzleibesuch nötig: Alle Unterlagen und Absprachen erfolgen bequem online.
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Transparente Kostenkontrolle: Sie kennen die Kosten von Anfang an.
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Erfahrener Fachanwalt: Über 25 Jahre Erfahrung im Familienrecht, spezialisiert auf Online-Scheidungen.
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Schnelle Bearbeitung: Durch vollständige digitale Unterlagen kann das Gericht frühzeitig terminieren.
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Sichere Kommunikation: DSGVO-konforme Übertragung aller Daten.
4.3. Häufige Missverständnisse
Viele Menschen glauben, eine Online-Scheidung sei unpersönlich oder riskant.
Das Gegenteil ist der Fall:
Sie haben denselben rechtlichen Schutz, denselben Anwalt, denselben Gerichtsbeschluss – nur der Kommunikationsweg ist effizienter.
Ich stehe Ihnen während des gesamten Verfahrens persönlich zur Verfügung – telefonisch, per E-Mail oder Videokonferenz.
5. Transparente Kostenübersicht – Beispielrechnung
Damit Sie eine Vorstellung haben, wie sich die Kosten konkret zusammensetzen, hier eine Beispielrechnung für eine einvernehmliche Online-Scheidung:
Position | Grundlage | Betrag (Beispiel) |
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Verfahrenswert | 15.000 € | — |
Gerichtskosten | FamGKG | 688 € |
Anwaltskosten | RVG | 2.290,75 € |
Gesamtkosten | 2.978,75 € | |
Bei 50:50-Kostenteilung | 1.489,37 € |
Wenn Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, kann der Eigenanteil sogar auf null sinken.
6. Häufige Fragen zur Kostengestaltung
Muss immer ein Anwalt eingeschaltet werden?
Ja. Der Scheidungsantrag kann nur von einem Rechtsanwalt eingereicht werden (§ 114 FamFG).
Der andere Ehegatte kann aber ohne Anwalt zustimmen, wenn die Scheidung einvernehmlich ist.
Kann ich mir den Anwalt mit meinem Ehepartner teilen?
Nein, das ist nicht erlaubt.
Ein Anwalt darf nur eine Partei vertreten, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Allerdings kann der nicht vertretene Ehepartner den Ablauf mitverfolgen und informiert bleiben.
Was passiert, wenn wir uns nachträglich streiten?
Dann wird aus der einvernehmlichen eine streitige Scheidung – der Verfahrenswert steigt, und beide Ehepartner brauchen eigene Anwälte.
Ziel meiner Online-Scheidung ist es, solche Situationen durch klare Vorabklärung zu vermeiden.
Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?
Seit 2013 sind Scheidungskosten nur noch in Ausnahmefällen als außergewöhnliche Belastung absetzbar (§ 33 EStG).
Kosten für Kindesunterhalt oder Versorgungsausgleich können teilweise absetzbar bleiben.
Ich weise Sie im Rahmen der Beratung gern auf steuerliche Aspekte hin.
7. Meine Philosophie: Qualität statt Massenabfertigung
Ich weiß, dass viele Online-Angebote mit reißerischen Slogans wie „Scheidung ab 299 €“ werben.
Solche Preise sind in Deutschland rechtlich nicht haltbar, weil sie unterhalb der gesetzlichen Gebühren liegen.
Meine Kanzlei steht für:
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Seriosität und Rechtssicherheit,
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persönliche anwaltliche Betreuung,
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klare, nachvollziehbare Kostenstruktur,
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und effiziente digitale Abläufe.
So erhalten Sie eine echte anwaltliche Dienstleistung, nicht nur eine Online-Maske.
8. Schritt für Schritt zu Ihrer kostengünstigen Scheidung
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Kostenloses Online-Formular ausfüllen
– dauert nur wenige Minuten. -
Kostenübersicht erhalten
– transparent, nachvollziehbar und unverbindlich. -
Mandat bestätigen
– Sie entscheiden, ob Sie mich beauftragen möchten. -
Scheidungsantrag einreichen
– ich übernehme die gesamte Korrespondenz mit dem Gericht. -
Gerichtstermin wahrnehmen
– der letzte formale Schritt. Danach erhalten Sie den Scheidungsbeschluss.
9. Fazit: Sparen Sie legal – mit klarer Struktur und kompetenter Begleitung
Eine Scheidung muss kein finanzieller Albtraum sein.
Mit etwas Vorbereitung, gegenseitigem Verständnis und einer effizienten Abwicklung lässt sich viel Geld sparen – ohne Risiken, ohne Qualitätsverlust.
Die wichtigsten Punkte:
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Einvernehmliche Scheidung = nur ein Anwalt notwendig
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Gerichtskosten sind fix, aber Verfahrenswert kann gesenkt werden
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Außergerichtliche Einigungen vermeiden Zusatzkosten
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Online-Scheidung spart Zeit, Wege und Bürokratie
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Persönliche anwaltliche Betreuung garantiert rechtliche Sicherheit
Ich begleite Sie Schritt für Schritt – persönlich, online, transparent und rechtssicher.
10. Jetzt kostenlos Kostenvoranschlag anfordern
Wenn Sie sich in Trennung befinden oder eine Scheidung in Erwägung ziehen, können Sie hier auf meiner Website in wenigen Minuten Ihr persönliches Angebot anfordern:
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Ich prüfe Ihre Angaben persönlich und sende Ihnen eine klare Kostenübersicht – kostenlos und unverbindlich.
So wissen Sie genau, was auf Sie zukommt – bevor Sie sich entscheiden.
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