Bei einer internationalen Scheidung gibt oft dasselbe Problem: Gerichtliche Zustellung ins Ausland, wo der andere Ehepartner lebt. Das Familiengericht darf nämlich die Scheidungskorrespondenz an Ihren Ehepartner nicht elektronisch, also z.B. per E-Mail, zustellen. Dieses ist gesetzlich so geregelt.
Es gibt einen legalen Trick, mit dem Sie Brief-Post des Gerichts an Ihren Ehepartner in Deutschland senden lassen, auch wenn dieser im Ausland wohnt. Das erfolgt mit Hilfe eines Postzustellungsbevollmächtigten.
Gerne übernehme ich diese Rolle.
Aus meiner mehr als 25-jährigen Tätigkeit im internationalen Scheidungsrecht weiß ich: Eines der größten praktischen Probleme entsteht, wenn gerichtliche Schriftstücke im nicht-europäischen Ausland zugestellt werden müssen.
In solchen Fällen läuft die Zustellung regelmäßig über diplomatische Kanäle – ein Verfahren, das in der Praxis äußerst zeitaufwendig ist. Zustellungen können sich dadurch nicht nur über Monate, sondern im Einzelfall sogar über Jahre hinziehen. Für die Beteiligten bedeutet das eine erhebliche Verzögerung im gesamten Scheidungsverfahren.
Meine Lösung für Sie
Um dieses Problem zu vermeiden, biete ich Ihnen an, mich ausdrücklich als Postzustellungsbevollmächtigten gemäß § 184 ZPO zu benennen.
- Gegen ein pauschales Honorar von 400 ۟bernehme ich diese Funktion in Deutschland.
- Ich nehme die gerichtlichen Schriftstücke entgegen, scannediese und leite sie unverzüglich per E-Mail an den im Ausland lebenden Ehepartnern weiter.
- Meine Rolle ist dabei klar begrenzt:
- Ich trete nicht als Anwalt auf,
- ich erteile keine Rechtsberatung,
- ich stelle keine Anträge.
Mein Auftrag besteht ausschließlich darin, die Zustellung in Deutschland rechtssicher zu gewährleisten und die gerichtlichen Schriftstücke zuverlässig an den Ehepartner im Ausland weiterzuleiten.
Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Ihr Verfahren ohne Verzögerungen durchgeführt wird.
Außerdem gibt es bei der Beauftragung eines Postzustellungsbevollmächtigten einen finanziell positiven Nebeneffekt: Übersetzungskosten für eine direkte Zustellung des Gerichts ins Ausland werden gespart. Diese können im Einzelfall leicht bis zu 800 EUR betragen.
Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Nehmen Sie über Telefon, Handy, E-Mail oder WhatsApp Kontakt zu uns auf:
Festnetz aus Deutschland: 02331 409319
Festnetz aus dem Ausland: +492331409319
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