Scheidung von niederländischem Ehepartner – deutsches oder niederländisches Recht?

Immer mehr Niederländer leben dauerhaft in Deutschland. Kommt es zur Trennung, stellt sich schnell die Frage:
Soll die Scheidung nach deutschem oder nach niederländischem Recht erfolgen – und welche Vor- oder Nachteile hat das jeweils?

Dieser umfassende Leitfaden erklärt, wann deutsche Gerichte zuständig sind, welches Recht zur Anwendung kommt und welche Besonderheiten das niederländische Scheidungsrecht aufweist.

1. Zuständigkeit: In den meisten Fällen entscheidet das deutsche Gericht

Nach der europäischen Brüssel-IIb-Verordnung (EU 2019/1111) bestimmt der gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten die internationale Zuständigkeit.

Ein deutsches Familiengericht ist typischerweise zuständig, wenn:

  • beide Ehegatten dauerhaft in Deutschland leben,

  • oder einer der beiden hier seinen Lebensmittelpunkt hat.

Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.

Für niederländische Staatsbürger mit Aufenthalt in Deutschland bedeutet das:
Die Scheidung findet fast immer vor einem deutschen Gericht statt.

2. Welches Recht gilt? – Normalfall: deutsches Recht

Die Frage nach dem anwendbaren Scheidungsrecht richtet sich in Deutschland nach der Rom-III-Verordnung.

Ohne besondere Vereinbarung gilt grundsätzlich deutsches Recht, wenn:

  • beide Ehegatten in Deutschland leben oder

  • die Ehe am engsten mit Deutschland verbunden ist.

Das bedeutet:
Trennungsjahr – Versorgungsausgleich – Verfahren vor dem deutschen Familiengericht.

3. Möglichkeit einer Rechtswahl: Niederländisches Recht kann gewählt werden

Ehepaare können ausdrücklich bestimmen, dass niederländisches Scheidungsrecht gelten soll.
Dies ist möglich, wenn:

  • mindestens ein Ehegatte die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt, oder

  • beide früher in den Niederlanden gewohnt haben.

Die Rechtswahl muss schriftlich erfolgen und von beiden unterschrieben sein.

4. Voraussetzungen einer Scheidung nach niederländischem Recht

Wird niederländisches Recht gewählt, gelten folgende Grundsätze:

a. Einziger Scheidungsgrund: „Duurzame ontwrichting“ – dauerhafte Zerrüttung

Es genügt, wenn ein Ehegatte erklärt, dass die Ehe endgültig gescheitert ist.

  • Kein Trennungsjahr

  • Keine detaillierten Begründungen

  • Keine Beweisführung notwendig

b. Keine Schuldfrage

Wer „schuld“ an der Trennung trägt, spielt keine Rolle.

c. Einseitiger Scheidungsantrag möglich

Ein Ehegatte kann allein die Scheidung beantragen.

d. Kein automatischer Versorgungsausgleich

Pensionsansprüche werden nicht automatisch geteilt und müssen gesondert geregelt werden.

5. Vorteile und Nachteile niederländischen Scheidungsrechts

Vorteile

a. Kein Trennungsjahr

Die Scheidung kann sofort eingereicht werden.

b. Einfacher und schneller Scheidungsgrund

„Dauerhafte Zerrüttung“ reicht aus – sehr klare und unkomplizierte Regel.

c. Einseitige Scheidung möglich

Der andere Ehepartner kann das Verfahren nicht verhindern.

d. Weniger Formalitäten

Besonders geeignet für Paare, die bereits länger getrennt leben.

Nachteile

a. Güterrecht kann komplex sein

Insbesondere bei Ehen, die vor 2018 in den Niederlanden geschlossen wurden, kann eine vollständige Gütergemeinschaft gelten.

b. Keine automatische Rententeilung

Gefahr unvollständiger Vereinbarungen.

c. Unterhalt bleibt meist deutsches Recht

Da Unterhalt häufig nach dem Aufenthaltsort des Berechtigten beurteilt wird.

d. Deutsches Gericht muss niederländisches Recht anwenden

Einzelne Detailfragen können dadurch schwerer vorhersehbar sein.

6. Ablauf einer Scheidung in Deutschland mit niederländischem Bezug

Der Ablauf entspricht im Wesentlichen einer normalen deutschen Scheidung:

  1. Erstberatung

  2. Prüfung von Zuständigkeit und Rechtswahl

  3. Einreichung des Scheidungsantrags

  4. Versorgungsausgleich (falls anwendbar)

  5. Gerichtstermin

  6. Scheidungsbeschluss

Das gesamte Verfahren kann vollständig online beantragt werden.

7. Wann ist niederländisches Recht sinnvoll?

Eine Rechtswahl kann sinnvoll sein, wenn:

  • die Scheidung möglichst schnell erfolgen soll,

  • kein Versorgungsausgleich gewünscht ist,

  • niederländische Güterregeln bevorzugt werden,

  • die Eheleute weiterhin eng mit den Niederlanden verbunden sind.

Lebt das Paar seit Jahren vollständig in Deutschland, ist deutsches Recht meistens klarer und berechenbarer.

8. Fazit

Niederländer in Deutschland können sich problemlos vor deutschen Gerichten scheiden lassen.
Standardmäßig gilt deutsches Recht – niederländisches Recht kann jedoch gewählt werden, wenn dies für die Beteiligten vorteilhaft ist.

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