**Syrische Scheidung wird in Deutschland nicht anerkannt – was tun?

Scheidung für in Deutschland lebende Syrer erneut vor deutschen Gerichten durchführen**

Viele in Deutschland lebende Syrer oder Deutsche mit syrischen Wurzeln, stehen vor demselben Problem:
Sie haben in Syrien nach syrischem Recht geheiratet – meist vor dem Scharia-Gericht in Aleppo – und sich dort auch wieder scheiden lassen. Doch in Deutschland wird diese syrische Scheidung durch das zuständige Oberlandesgericht (OLG) nicht anerkannt.

Das bedeutet:
Sie gelten in Deutschland weiterhin als verheiratet.

Als Rechtsanwalt mit über 25 Jahren Erfahrung im internationalen Familienrecht und zahlreichen Verfahren dieser Art kenne ich diese Konstellation bis ins Detail. Ich habe für viele syrische Mandanten bereits erfolgreich die erneute Scheidung vor deutschen Gerichten eingereicht, nachdem das OLG ihnen die Anerkennung der syrischen Scheidung verweigert hatte.

 

Warum erkennt das Oberlandesgericht die syrische Scheidung nicht an?

OLG Anerkennung nicht möglich

Meist handelt es sich um eine sogenannte Privatscheidung („talaq“) vor einem syrischen Scharia-Gericht.
Deutsche Oberlandesgerichte – insbesondere das OLG Düsseldorf, aber auch andere – teilen in solchen Fällen regelmäßig schriftlich mit, dass diese Form der Scheidung nicht anerkennungsfähig ist.

Das OLG empfiehlt dann die Umwandlung in ein:

„Verfahren auf Nichtanerkennung der ausländischen Scheidung“

Sie erhalten später ein sogenanntes Negativattest, also eine offizielle Bestätigung, dass die syrische Scheidung keine Wirkung im deutschen Rechtsbereich entfaltet.

Damit ist klar:
Sie müssen in Deutschland erneut geschieden werden.

Wir können den deutschen Scheidungsantrag bereits vor Erhalt dieses Negativattests stellen.

Viele Mandanten glauben, man müsse erst das Negativattest abwarten.
Das ist falsch.

Sie können – und sollten – das Scheidungsverfahren vor dem deutschen Familiengericht sofort starten.

Das Negativattest wird später einfach nachgereicht. 

Welche Unterlagen benötigen wir in Deutschland?

Damit das Familiengericht das Verfahren annehmen kann, müssen die syrischen Dokumente ordnungsgemäß legalisiert werden. Auch hier gilt: Für den Start des Scheidungsverfahrens reichen zunächst einfache Dokument mit deutscher Übersetzung aus. Die Legalisation kann später beim Familiengericht nachgereicht werden.

Notwendig sind insbesondere:

  1. Syrische Heiratsurkunde (Eheurkunde)
  2. Syrisches Scheidungsurteil / Scharia-Gerichtsentscheidung

Beide Urkunden müssen – im Laufe des Scheidungsverfahrens – mit einer Legalisation der Deutschen Botschaft versehen sein.

Welche Botschaft ist zuständig?

Die Legalisierung syrischer Urkunden erfolgt regelmäßig nicht in Syrien, sondern über:

📌 Deutsche Botschaft in Beirut (Libanon)

Ich bin mit diesem Ablauf ausgezeichnet vertraut und kann Ihnen genau erläutern:

  • welche Dokumente nötig sind,
  • wie die Legalisation beantragt wird,
  • welche Übersetzungen erforderlich sind,
  • wie man Wartezeiten reduziert.

Für wen kommt die deutsche Scheidung in Frage?

Typischerweise betrifft dieses Problem Männer, mit syrischen Wurzeln, die:

  • in Deutschland leben,
  • eine syrische Frau in Syrien geheiratet haben,
  • sich in Syrien haben scheiden lassen,
  • deren Scheidung aber vom deutschen OLG nicht anerkannt wird.

Die Staatsangehörigkeit des Mannes spielt dabei keine Rolle. Viele meiner Mandanten sind:

  • syrische Staatsangehörige,
  • Doppelstaater (deutsch/syrisch) oder
  • inzwischen deutsche Staatsangehörige.

Die Ehefrau besitzt fast immer nur die syrische Staatsangehörigkeit und lebt weiterhin in Syrien.

Warum Sie bei mir richtig sind

Ich verfüge über:

  • mehr als 25 Jahre Erfahrung im internationalen Scheidungsrecht,
  • zahlreiche Referenzfälle genau zu dieser syrischen Aleppo-Konstellation,
  • fundierte Kenntnisse im Umgang mit syrischen Urkunden und deren Legalisation,
  • Klarheit über die ständige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte,
  • praktische Erfahrung mit Scheidungen, bei denen ein Ehepartner im Ausland lebt
    – oder unauffindbar ist.

Sie benötigen einen Anwalt, der das gesamte Verfahren effizient führt und sicherstellt, dass Ihre Ehe in Deutschland schnell und rechtssicher geschieden wird.

Ablauf der deutschen Scheidung

  1. Kontaktaufnahme & Unterlagenprüfung
    – Übermittlung der syrischen Heiratsurkunde & Scheidungsurkunde
    – Beratung zur Legalisation über die Deutsche Botschaft Beirut
  2. Einreichung des Scheidungsantrags in Deutschland
    – auch ohne bereits vorliegendes Negativattest und ohne die Legalisation
  3. Nachreichen des OLG-Negativattests und der Legalisationen
  4. Durchführung des deutschen Scheidungsverfahrens
    – Die Ehe wird vollständig nach deutschem Recht geschieden
    – Versorgungsausgleich entfällt regelmäßig (kurze Ehe / kein Zusammenleben)
  5. Zustellung an die Ehefrau in Syrien
    – auf Wunsch auch über öffentliche Zustellung (§ 185 ZPO), falls sie nicht erreichbar ist

 

Fazit: Sie brauchen eine deutsche Scheidung – und ich helfe Ihnen dabei

Wenn Ihre syrische Scheidung in Deutschland nicht anerkannt wird, ist das kein Sonderfall, sondern eine sehr häufige Konstellation, die ich in meiner Kanzlei bestens kenne.

Ich führe für Sie:

  • die erneute Scheidung vor dem deutschen Familiengericht durch,
  • kümmere mich um die vollständige rechtliche Aufarbeitung,
  • begleite Sie durch das Anerkennungs- bzw. Nichtanerkennungsverfahren beim OLG,
  • berate Sie zu allen notwendigen Unterlagen und zur Legalisierung in Beirut.

Kontakt

Wenn Sie in Syrien geheiratet und sich dort scheiden lassen haben – und das OLG die Anerkennung verweigert –, dann bin ich der richtige Ansprechpartner.

Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie einfach das Scheidungsformular aus oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf:

Festnetz aus Deutschland: 02331 409319

Festnetz aus dem Ausland: +492331409319

Handy: +491721570178

E-Mail: info@twitting.eu

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