Viele Ehepaare lassen sich im Ausland scheiden und gehen zunächst davon aus, dass diese Scheidung auch in Deutschland automatisch wirksam ist. Das ist jedoch häufig nicht der Fall. In zahlreichen Konstellationen ist eine förmliche Anerkennung der ausländischen Scheidung durch das zuständige Oberlandesgericht (OLG) erforderlich – und genau hier treten in der Praxis erhebliche Probleme auf.
Wann ist eine Anerkennung durch das OLG erforderlich?
Eine im Ausland ausgesprochene Scheidung ist in Deutschland grundsätzlich nicht automatisch wirksam, wenn:
- beide Ehegatten bei der Scheidung keine Staatsangehörigen desselben EU-Mitgliedstaates hatten,
- die Scheidung außerhalb der EU oder nicht durch ein staatliches Gericht ausgesprochen wurde,
- es sich um eine religiöse oder administrative Scheidung handelt (z. B. vor einer Behörde oder religiösen Stelle),
- oder Zweifel an der ordnungsgemäßen Beteiligung beider Ehegatten bestehen.
In diesen Fällen muss ein förmlicher Anerkennungsantrag nach § 107 FamFG beim zuständigen Oberlandesgericht gestellt werden.
Typische Probleme im Anerkennungsverfahren
In der anwaltlichen Praxis zeigen sich immer wieder dieselben Schwierigkeiten:
- fehlende oder unzureichende Zustellungsnachweise,
- keine nachweisbare Anhörung des anderen Ehegatten,
- unklare oder nicht belegte Rechtskraft der ausländischen Entscheidung,
- Verstöße gegen den deutschen ordre public (z. B. gravierende Ungleichbehandlung eines Ehegatten),
- widersprüchliche Angaben zum gewöhnlichen Aufenthalt oder zur Staatsangehörigkeit.
Solche Mängel führen häufig dazu, dass das OLG die Anerkennung ablehnt oder das Verfahren erheblich verzögert.
Besonders problematische Scheidungen aus bestimmten Ländern
Aufgrund umfangreicher praktischer Erfahrung und rechtlicher Recherche zeigt sich, dass Anerkennungsverfahren insbesondere bei Scheidungen aus folgenden Ländern bzw. Rechtsordnungen häufig problematisch sind:
- Vietnam (z. B. bei Abwesenheitsurteilen oder formalen Zustellungsdefiziten)
- Thailand (insbesondere bei administrativen Scheidungen vor dem Bezirksamt)
- Marokko und andere nordafrikanische Staaten (Probleme bei religiösen oder einseitigen Scheidungen)
- Syrien, Iran, Irak (ordre-public-Bedenken, fehlende Verfahrensgarantien)
- USA (je nach Bundesstaat: Zuständigkeit, Zustellung, Beweis der Rechtskraft)
- Russland und Ukraine (Nachweise zur ordnungsgemäßen Beteiligung und Rechtskraft)
Wichtig: Jeder Einzelfall ist anders, doch bei diesen Ländern ist die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung durch das OLG besonders hoch.
Wenn die Anerkennung scheitert: Umwandlung in einen Antrag auf Nichtanerkennung
Wird im laufenden Verfahren deutlich, dass eine Anerkennung der ausländischen Scheidung nicht erreichbar oder rechtlich riskant ist, kann es sinnvoll sein, den Antrag strategisch umzuwandeln:
👉 vom Anerkennungsantrag hin zu einem Antrag auf Nichtanerkennung der ausländischen Scheidung
Dies hat einen entscheidenden Vorteil:
- Die Ehe gilt in Deutschland weiterhin als bestehend
- Es kann ein reguläres Scheidungsverfahren vor einem deutschen Familiengericht eingeleitet werden
- Rechtssicherheit für Folgesachen wie Versorgungsausgleich, Unterhalt, Zugewinnausgleich und Erbrecht
In vielen Fällen ist dieses Vorgehen schneller, rechtssicherer und wirtschaftlich sinnvoller als ein langwieriges und unsicheres Anerkennungsverfahren vor dem OLG.
Neues Scheidungsverfahren in Deutschland als beste Lösung
Gerade wenn:
- beide Ehegatten inzwischen in Deutschland leben,
- deutsches Recht anwendbar ist oder
- ein faires Verfahren mit umfassender Klärung aller Scheidungsfolgen gewünscht wird,
ist ein neues Scheidungsverfahren in Deutschland oft die beste und sauberste Lösung.
Ich prüfe in solchen Fällen sorgfältig:
- ob eine Anerkennung realistische Erfolgsaussichten hat,
- ob eine Nichtanerkennung rechtlich vorzugswürdig ist,
- und welches Vorgehen für Dich zeitlich, finanziell und rechtlich am sinnvollsten ist.
Anwaltliche Beratung im internationalen Scheidungsrecht
Als Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung im internationalen Scheidungsrecht begleite ich Mandantinnen und Mandanten bundesweit bei:
- Anerkennungs- und Nichtanerkennungsverfahren vor dem OLG
- strategischer Umstellung laufender Verfahren
- Durchführung neuer Scheidungsverfahren in Deutschland
- Scheidungen mit Auslandsbezug und komplexer Rechtslage
📩 Nutzen Sie meine Online-Beratung, um frühzeitig Klarheit zu gewinnen und kostspielige Fehler zu vermeiden.
Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie einfach das Scheidungsformular aus oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf:
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