Der besondere Fall der doppelten Nichtanerkennung ausländischer Ehescheidungen
Auf meiner Website informiere ich umfassend über die Nichtanerkennung ausländischer Scheidungen in Deutschland.
Daneben existiert jedoch ein besonders komplexer und in der Praxis kaum bekannter Sonderfall:
Ein Mann hat im Ausland zweimal geheiratet und sich dort auch zweimal scheiden lassen – doch keine dieser beiden Scheidungen wird in Deutschland anerkannt.
Es handelt sich also nicht um das Problem einer einzigen nicht anerkannten Scheidung, sondern um das gleichzeitige Bestehen von zwei rechtlich fortbestehenden Ehen nach deutschem Recht.
Dieser Spezialfall tritt vor allem bei Eheschließungen und Scheidungen in Staaten auf, in denen religiös geprägte Scheidungsformen verbreitet sind, insbesondere in:
Wie entsteht das Problem der doppelten Nichtanerkennung?
Der typische Ablauf in diesen Fällen sieht wie folgt aus:
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Erste Eheschließung im Ausland, häufig vor einem religiösen Gericht (z. B. Scharia-Gericht)
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Erste Scheidung im Ausland nach religiösem oder vereinfachtem Verfahren
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Zweite Eheschließung im Ausland
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Zweite Scheidung im Ausland
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späterer Umzug oder Aufenthalt in Deutschland
Aus Sicht des Betroffenen ist die Situation klar:
Er ist zweimal verheiratet gewesen und zweimal geschieden worden.
Nach deutschem Recht stellt sich die Lage jedoch anders dar:
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Die erste ausländische Scheidung wird vom zuständigen Oberlandesgericht nicht anerkannt
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Dadurch gilt die erste Ehe in Deutschland als weiterhin bestehend
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Auch die zweite ausländische Scheidung wird nicht anerkannt
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Dadurch gilt auch die zweite Ehe weiterhin als bestehend
Das rechtliche Ergebnis lautet:
Nach deutschem Recht bestehen gleichzeitig zwei Ehen.
Dieses Ergebnis überrascht viele Betroffene und ist emotional wie rechtlich äußerst belastend.
Warum erkennt Deutschland beide Scheidungen nicht an?
Die Gründe für die Nichtanerkennung entsprechen im Grundsatz denen einer einzelnen ausländischen Scheidung, wirken hier jedoch doppelt:
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Die Scheidung erfolgte als religiöse Privatscheidung (z. B. talaq)
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Es fand kein staatliches Gerichtsverfahren im westlichen Sinne statt
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Es fehlte eine gleichwertige Beteiligung beider Ehepartner
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Es gab keine umfassende richterliche Kontrolle
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Es liegt ein Verstoß gegen den deutschen ordre public vor
Wenn beide Scheidungen in dieser Form durchgeführt wurden, gilt:
Beide Scheidungen sind für den deutschen Rechtsbereich unwirksam.
Damit entsteht ein doppeltes Anerkennungsproblem.
Warum dieser Spezialfall besonders schwierig ist
Im Unterschied zu einem normalen Anerkennungsproblem betrifft dieser Fall:
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nicht nur eine Ehe
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sondern zwei parallele Eheverhältnisse
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nicht nur ein Verfahren
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sondern zwei getrennte Scheidungsverfahren
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nicht nur eine Auslandszustellung
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sondern zwei unterschiedliche Ehepartnerinnen
Das bedeutet konkret:
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Zwei getrennte Scheidungsanträge vor deutschen Familiengerichten
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Zwei unterschiedliche Verfahrensgeschichten
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Zwei internationale Zustellungen
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Zwei rechtliche Bewertungen
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Zwei Anerkennungsfragen beim Oberlandesgericht
Dieser Falltyp verlangt daher eine besonders strukturierte und erfahrene anwaltliche Vorgehensweise.
Typische Sorgen und Ängste der Betroffenen
Mandanten in dieser Situation haben häufig große Unsicherheit und Angst vor dem Gang zu deutschen Gerichten. Typische Gedanken sind:
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„Wenn ich zwei Scheidungsverfahren einreiche, wird bekannt, dass ich nach deutschem Recht zwei Ehen habe.“
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„Bekomme ich dadurch Probleme mit Behörden oder Gerichten?“
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„Ist diese Situation strafbar?“
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„Sollte ich lieber nichts unternehmen?“
Diese Ängste führen oft dazu, dass Betroffene jahrelang in einem ungeklärten rechtlichen Zustand leben.
Warum Untätigkeit die schlechteste Lösung ist
Ein ungeklärter Personenstand mit zwei fortbestehenden Ehen führt früher oder später zu erheblichen praktischen Problemen, etwa bei:
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Eheschließung in Deutschland
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Aufenthaltstiteln und Familiennachzug
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Geburt von Kindern und Abstammungsfragen
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Unterhaltsansprüchen
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Erbrecht
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Krankenversicherung
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Renten- und Sozialleistungen
Je länger dieser Zustand andauert, desto schwieriger wird seine rechtliche Bereinigung.
Deshalb gilt:
Die doppelte Nichtanerkennung muss aktiv rechtlich geklärt werden.
Die rechtliche Lösung: Zwei Scheidungsverfahren in Deutschland
In diesem Sonderfall ist es notwendig:
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jede Ehe rechtlich getrennt zu betrachten
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für jede Ehe ein eigenes Scheidungsverfahren in Deutschland einzuleiten
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unabhängig davon, dass im Ausland bereits Scheidungen erfolgt sind
Die rechtliche Aufarbeitung umfasst regelmäßig:
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Durchführung von zwei deutschen Scheidungsverfahren
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parallele oder aufeinander abgestimmte Verfahrensführung
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Einbindung des Nichtanerkennungsverfahrens beim Oberlandesgericht
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sichere Zustellung an beide Ehepartnerinnen (auch im Ausland)
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Klärung der Zuständigkeit deutscher Gerichte
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Anwendung des richtigen materiellen Rechts (Rom-III-Verordnung, EGBGB)
Erst durch diese Vorgehensweise entsteht wieder ein eindeutiger rechtlicher Personenstand.
Warum diese Fälle besondere anwaltliche Spezialisierung erfordern
Der Spezialfall der doppelten Nichtanerkennung verbindet mehrere anspruchsvolle Rechtsgebiete:
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internationales Familienrecht
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Anerkennungsrecht
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Kollisionsrecht
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Zustellungsrecht
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ausländisches Urkundenwesen
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Übersetzungen und Legalisation
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strafrechtliche Abgrenzungsfragen
Es handelt sich nicht um einen normalen Scheidungsfall, sondern um eine hochkomplexe internationale Konstellation.
Fehler können führen zu:
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widersprüchlichen Gerichtsentscheidungen
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jahrelangen Verzögerungen
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zusätzlichen Kosten
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anhaltender Rechtsunsicherheit
Meine besondere Erfahrung mit diesem Spezialfall
Ich habe in meiner Kanzlei bereits etliche Fälle bearbeitet, in denen:
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zwei ausländische Ehen bestanden
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zwei ausländische Scheidungen nicht anerkannt wurden
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zwei deutsche Scheidungsverfahren notwendig waren
-
die Situation rechtlich vollständig neu geordnet werden musste
Diese Verfahren erfordern:
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präzise rechtliche Analyse
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klare zeitliche Struktur
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sichere internationale Zustellungen
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fundierte Kenntnis der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte
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Erfahrung im Umgang mit arabischen Rechtsordnungen (z. B. Syrien, Libanon)
Für wen dieser Beitrag besonders relevant ist
Dieser Beitrag richtet sich an Männer, die:
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in einem arabischen Staat zweimal geheiratet haben
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sich dort zweimal scheiden ließen
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nun in Deutschland leben
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erfahren haben, dass keine dieser Scheidungen anerkannt wird
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nicht wissen, wie sie ihre rechtliche Situation ordnen sollen
Wenn Sie sich in dieser Situation befinden, gilt:
Sie benötigen keine Angst – sondern eine klare juristische Strategie.
Fazit
Der Sonderfall der doppelten Nichtanerkennung ausländischer Scheidungen ist selten, aber juristisch besonders anspruchsvoll.
Er entsteht durch die Kollision unterschiedlicher Rechtssysteme:
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religiöses Familienrecht
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staatliches Familienrecht
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deutsches Anerkennungsrecht
Mit einer kompetenten anwaltlichen Begleitung kann jedoch auch diese komplexe Situation:
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rechtssicher geklärt
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strukturiert aufgelöst
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und dauerhaft bereinigt werden.
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