Sorgerecht Ausland

Sorgerecht bei Umzug eines Elternteils mit dem Kind ins Ausland?

  • Wenn gemeinsame elterliche Sorge für ein Kind besteht, dann ist der Umzug eines Elternteils ins Ausland mit dem Kind nur möglich, wenn der andere Elternteil zustimmt.
  • Zieht ein Elternteil ohne die Zustimmung des anderen ins Ausland mit dem Kind um, so stellt dies einen Verstoß im Sinne von Art. 3 HKÜ da.
  • Der andere Elternteil kann dann umgehend bei Gericht einen Antrag auf Rückführung des Kindes stellen.

Auswanderung eines Elternteils mit dem Kind

  • Um mit dem gemeinsamen Kind gegen den Willen des anderen Elternteils ins Ausland umzuziehen, d.h. auszuwandern, muss eine Entscheidung vor Gericht erstritten werden.
  • Entscheidend für die letztendliche Regelung durch das Gericht ist das Kindeswohl. Die Gründe des  Elternteils für den Umzug ins Ausland werden nicht überprüft.
  • Ist das Kind bereits älter, so ist auch dessen willen beachtlich. Ein Elternteil hat das Sorgerecht allein Hat ein Elternteil das Sorgerecht allein, das ist nur durch gerichtliche Entscheidung möglich, so kann es mit dem Kind umziehen wohin es will, also auch ins Ausland, ohne den anderen Elternteil zu fragen.
  • Eine Einschränkung gilt nur dann, wenn das Kindeswohl durch den Umzug erheblich beeinträchtigt würde.

Ein Elternteil hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht

Nach der Ansicht des Oberlandesgericht Koblenz kann der Elternteil, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, innerhalb des europäischen Auslands mit dem Kind umziehen wohin er will.

Genauso wie dieser Elternteil von Norddeutschland nach Süddeutschland umziehen kann, wie er das will, hatte auch das Recht zum Umzug mit dem gemeinsamen Kind von Deutschland nach England.

Andere Oberlandesgerichte sehen das nicht so: Nach deren Auffassung muss der andere Elternteil zustimmen, auch wenn der Elternteil mit dem Umzugswunsch das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, wenn etwa ein Schulwechsel des Kindes erforderlich ist.

Diese Gerichte begründen dies damit, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einen kleinen Bereich des Sorgerechts abdeckt.

Ein Umzug zu weit entfernten Zielen kann Auswirkungen auf andere Bereiche des Sorgerechts haben, wie etwa Schule und Gesundheitsvorsorge. Deshalb ist nach der Ansicht des Oberlandesgericht Dresden und Oberlandesgerichts München trotz Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts das Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich. Zu „Scheidung aus dem Ausland“