Chinesische Scheidung. Abläufe und Mega-Vorteile.

Chinesen in Deutschland können nach chinesischem Recht geschieden werden. Das bedeutet auch: Es gibt kein Trennungsjahr!

Nach deutschem Recht muss immer das Trennungsjahr abgewartet werden. Erst dann darf überhaupt ein Antrag auf Ehescheidung gestellt werden. Das ist schlecht, wenn die Ehepartner sich schnell scheiden lassen wollen.

Ihr Privileg: Wählen Sie chinesisches Recht

Auch wenn Sie und Ihr Ehepartner schon lange in Deutschland leben: Es gibt keine Pflicht zur Scheidung nach deutschem Recht. Sie müssen nur Folgendes tun, bevor Sie den Antrag auf Ehescheidung stellen: Durch einen kleinen, schriftlichen Vertrag wählen Sie chinesisches Recht. Diese Wahl ist für das deutsche Gericht bindend. Das deutsche Gericht muss Sie also nach chinesischem Recht scheiden.

Details der chinesischen Scheidung

Die einvernehmliche Scheidung nach § 31 Ehegesetz der Volksrepublik China (im Folgenden kurz: EheG) ist zulässig. Diese Vereinbarung muss aber vor Gericht getroffen werden. Mit einem reinen privaten Vertrag kann die Ehe nicht geschieden werden.

Voraussetzung für die Scheidung der Ehe nach chinesischem Recht ist die Zerrüttung. Das ist nach § 32 Absatz 2 EheG der Fall, wenn zum Beispiel die Charaktere der Ehepartner unverträglich sind. Bei häuslicher Gewalt oder Fremdgehen wird die Zerrüttung der Ehe vermutet. Dies ist in § 32 Absatz 3 EheG geregelt.

Will nur ein Ehepartner geschieden werden, muss vorher ein Schlichtungsverfahren beantragt werden. Dieses macht in Deutschland ein Gericht.

Gegen den Willen eines Militärangehörigen ist die Scheidung grundsätzlich nicht möglich.

Eine Scheidung ist auch nicht möglich

-während einer Schwangerschaft und bis zu einem Jahr nach der Geburt eines Kindes

-innerhalb eines halben Jahres nach einem Schwangerschaftsabbruch

Wie wird Vermögen der Ehepartner nach chinesischem Recht aufgeteilt?

Gesetzlicher Güterstand der Volksrepublik China ist die Errungenschaftsgemeinschaft. Diese wird im Ehegesetz in der Neufassung vom 28. April 2001 geregelt. Bedeutung: Das gesamte während der Ehe erworbener Vermögen der Ehepartner wird gemeinsames Eigentum (§ 17 EheG). Auch das durch Schenkung oder Erbe erworbene Vermögen wird gemeinsames Eigentum. Davon gibt es nur eine Ausnahme: Der Schenker oder der Verstorbene haben ausdrücklich angeordnet, dass es nur einem der Ehepartner zustehen soll.

Zum Alleineigentum („Eigengut“) eines Ehepartners gehört auch das, was er schon vor der Ehe besessen hat. Auch  Gebrauchsgegenstande des täglichen Lebens die ausschließlich von einem Ehepartner benutzt werden, gehören diesem zu Alleineigentum (§ 18 EheG).

Eine Verfügung über das gemeinsame Vermögen, also Schenkung oder Verkauf ist nur einvernehmlich möglich (§ 17 Abs. 2 EheG).

Wann aber ist chinesisches Güterrecht überhaupt anwendbar?

Vorsicht: Sie haben chinesisches Scheidungsrecht bereits gewählt. Aber das bedeutet nicht, dass damit automatisch chinesisches Güterrecht Anwendung findet. Vielmehr gilt Folgendes:

Es ist zwischen Eheschließungen ab dem 9. April 1983 und Eheschließungen ab dem 1. April 2011 zu unterscheiden:

Eheschließung ab dem 09. April 1983

Es findet deutsches internationales Recht Anwendung. Soweit die Ehegatten keine abweichende vertraglich Vereinbarung getroffen haben, gilt für die güterrechtlich Wirkung der Ehe das Recht des Staates, dem beide Eheleute zum Zeitpunkt der Eheschließung angehört haben (Art. 15 II EGBGB; Art. 15 I i.V.m Art 14 I Ziff. 1 EGBGB). Waren also beide Ehepartner zum Zeitpunkt der Heirat Chinesen, so findet das Güterrecht Volksrepublik China Anwendung.

Bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten zum Zeitpunkt der Heirat wäre das Recht der Volksrepublik China nur dann anzuwenden, wenn beide Ehepartner zum Zeitpunkt der Heirat in China gewohnt haben.

Eheschließung ab dem 01. April 2011

Ab dem 1. April 2011 ist in China das Gesetz über die Rechtsanwendung in Zivilsachen mit Auslandsberührung anzuwenden (nachfolgend kurz RAG). Danach können die Ehegatten, das anzuwendende Güterrecht vertraglich regeln. Zur Auswahl stehen gemäß § 24 RAG:

-das Recht des Wohnortes eines Ehegatten

-das Recht der Staatsangehörigkeit eines Ehegatten

-das Recht des Ortes, an dem sich das Vermögen im wesentlichen befindet

Haben die Ehegatten keine Rechtswahl getroffen, so wird das Recht ihres gemeinsamen Wohnortes angewandt. Wohnen die Ehepartner nicht gemeinsam, so gilt das Recht der gemeinsamen Staatsangehörigkeit.

Über das gemeinsame Eigentum sollen die Ehegatten anlässlich der Scheidung gemeinsam Verfügen und es dadurch Auseinandersetzen. Geling eine Einigung nicht, ist das Gericht dazu berufen und wird eine Aufteilung 50/50 verfügen, wobei es aber besondere Umstände und die Interessen der Kinder und der Ehegatten besonders würdigen muss.

 

Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie einfach das Scheidungsformular aus oder nehmen Sie über Telefon oder E-Mail Kontakt zu uns auf:

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Eine Scheidung nach thailändischem Recht.

Eine Scheidung nach thailändischem Recht kann für Sie Vorteile haben.

Sie können auch vor einem deutschen Gericht nach thailändischem Recht geschieden werden. Vor einem deutschen Gericht können Sie in den Genuss von Verfahrenskostenhilfe kommen. Das gilt auch dann, wenn Sie nicht deutscher Staatsangehöriger sind. Dieses gilt auch dann, wenn Sie im Ausland leben.

Das thailändische Recht kennt die einvernehmliche Scheidung.

Was das thailändische recht nicht kennt ist der Versorgungsausgleich. Wenn Sie also wesentlich mehr Rentenrechte erzielt haben, als Ihr Ehepartner, kann die Scheidung nach thailändischem Recht für Sie der große Wurf sein.

Noch ein Vorteil des thailändischen Rechts  ist, dass dieses kein Trennungsjahr kennt. Sie können also sofort geschieden werden.

Thailändisch Recht wird von einem deutschen Gericht automatisch angewendete, wenn Sie und Ihr Ehepartner in Thailand leben. Wenn Sie nicht in Thailand leben wird thailändisches Recht angewendet, wenn Sie selbst oder Ihre Ehepartnerin Thailänder sind. Das setzt aber voraus sehr, dass Sie eine Rechtswahlvereinbarung treffen und so das thailändische Recht festlegen. Folgendes sollten Sie über das thailändische Recht wissen.

Die Privatscheidung – Finger weg

Das thailändische Recht kennt die Privatscheidung. In diesem Fall erklären die Ehepartner vor dem Standesbeamten in Thailand, dass sie geschieden werden wollen. Dieses unter Zeugen. Diese Art der Scheidung wird in Deutschland nicht anerkannt. Lassen Sie also bloß die Finger davon.

Die Scheidung vor Gericht

Auch das thailändische Recht kennt die gerichtliche Scheidung. Grundsätzlich müssen hier Scheidungsgründe vorliegen, wie z.b. das böswillige Verlassen, der Ehebruch oder sonstige Gründe.

Das thailändische Scheidungsrecht kennt aber auch die einvernehmliche Scheidung. Vor einem deutschen Gericht wird dieses Einvernehmen anerkannt.

Sind Sie sich also mit Ihrem Ehepartner einig, hat auch das deutsche Gericht nichts dagegen, dass Sie nach thailändischem Recht geschieden werden.

Werden Sie nach thailändischem Recht geschieden, so richten sich auch etwaige Scheidungsfolgesachen nach thailändischem Recht.

Nach thailändischem Recht müssen Sie eine Regelung zum Aufenthalt des Kindes bestimmen. Derjenige Ehepartner, bei dem sich die Kinder aufhalten, erhält auch das Sorgerecht.

Beim nachehelichen Unterhalt gilt das Verschuldensprinzip. Wer das Scheitern der Ehe verschuldet hat, muss dem anderen Unterhalt oder einen Schadenersatz zahlen.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei dem niemand das Verschulden anzulasten ist, gibt es also keinen nachehelichen Unterhalt.

Was den Vermögensausgleich angeht, so wird das gemeinschaftliche Vermögen grundsätzlich hälftig geteilt. Verfügen über kein gemeinsames Vermögen, so kommt auch dessen Teilung nicht in Betracht.

Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt beraten. Der Anwalt empfiehlt Ihnen die beste Lösung.

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Internationale Scheidung in Deutschland. Welches Recht passt Ihnen am besten.

Das beste Recht für Sie  bei internationalen Scheidungen richtet sich nach Wohnort und Staatsangehörigkeit.

Ehepaare mit ausländischem oder Migrationshintergrund können unter mindestens 2 Rechtssystemen wählen und sich das bessere aussuchen:

  • wenn beide Ehepartner Ausländer mit gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland sind
  • wenn einer der Partner die deutsche Staatsangehörigkeit hat, der andere Ausländer ist und beide in Deutschland wohnen
  • wenn eine der Eheleute in Deutschland wohnt, der andere im Ausland
  • wenn einer oder beide Deutsche sind und im Ausland wohnen

Voraussetzung für die Wahl des Rechts: Ein Vertrag zwischen den Eheleuten noch vor Einreichung der Scheidung bei Gericht. Vorteil der Wahl des Rechts: Bei vielen ausländischen Rechtsordnungen geht die Scheidung schneller als nach deutschem Recht, weil es zum Beispiel kein Trennungsjahr und keinen Versorgungsausgleich gibt.

Welches Recht gilt bei internationalen Scheidungen, wenn ich nichts wähle:

Wenn beide Partner in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, gilt deutsches Recht. Dabei kommt es nicht darauf an, welche Staatsangehörigkeiten die Ehegatten besitzen. Oder es gilt das Recht des Staates, in dem Sie zuletzt zusammen gelebt haben, wenn dieses nicht länger als ein Jahr her ist und einer der Partner dort noch wohnt. Oder es gilt das Recht des Landes, dessen Staatsangehörigkeit Sie beide haben. Oder es gilt das Recht des Landes, in dem der Antrag auf Ehescheidung gestellt wird. Wenn Sie nicht sicher sind, welches Recht Sie wählen sollen oder können, fragen Sie einen kompetenten Scheidungsanwalt.

Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie einfach das Scheidungsformular aus oder nehmen Sie über Telefon oder E-Mail Kontakt zu uns auf:

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