Internationale Scheidung: Anwalt zum Stundensatz statt RVG?

Anwalt nach Stunden-Honorar bei einer internationalen Scheidung bezahlen, statt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – geht das?

Sie leben im Ausland, möchten sich aber in Deutschland scheiden lassen? Oder Sie sind mit einem ausländischen Ehepartner verheiratet und suchen einen deutschen Scheidungsanwalt? Dann stellt sich neben der Frage nach dem zuständigen Gericht auch eine wichtige finanzielle Frage: Was kostet der Anwalt – und muss seine Vergütung immer nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet werden?

Die Antwort dürfte Sie interessieren: Nein, es gibt auch andere Möglichkeiten. Ein Stundenhonorar oder ein individuell vereinbartes Pauschalhonorar sind grundsätzlich zulässig, soweit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren nicht unterschritten werden.

Gerade bei internationalen Scheidungen kann eine solche Vergütungsvereinbarung sinnvoll sein. Denn nicht jede internationale Scheidung ist gleich kompliziert. Und nicht immer steht der tatsächliche Arbeitsaufwand des Anwalts in einem unmittelbaren Verhältnis zum Einkommen oder Vermögen der Ehepartner.

Ich erläutere Ihnen, welche Möglichkeiten bestehen, welche gesetzlichen Grenzen zu beachten sind und wie Sie meine Kanzlei auch aus dem Ausland beauftragen können.

1. Wie werden Anwaltskosten bei einer Scheidung normalerweise berechnet?

In Deutschland werden die Gebühren für eine gerichtliche Scheidung üblicherweise nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet.

Maßgeblich ist dabei der sogenannte Verfahrenswert. Dieser hängt insbesondere vom Einkommen beider Ehepartner ab. Unter bestimmten Voraussetzungen spielt auch vorhandenes Vermögen eine Rolle.

Hinzu kommen gegebenenfalls weitere Verfahrenswerte für den Versorgungsausgleich oder andere Scheidungsfolgesachen.

Das bedeutet: Zwei Scheidungen können nahezu denselben anwaltlichen Arbeitsaufwand verursachen, obwohl sich die gesetzlichen Anwaltsgebühren aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse erheblich unterscheiden.

Aber bedeutet das, dass der Anwalt ausschließlich nach diesen gesetzlichen Gebühren abrechnen darf?

Nein.

2. Stundenhonorar statt RVG: Was ist gesetzlich erlaubt?

Nach § 3a RVG können Rechtsanwalt und Mandant eine individuelle Vergütungsvereinbarung treffen.

Dabei kommen insbesondere drei Modelle in Betracht:

Modell 1: Gesetzliche Gebühren nach RVG

Die Vergütung wird anhand des gesetzlichen Gebührenrechts berechnet. Der tatsächliche Zeitaufwand ist dabei nicht unmittelbar entscheidend.

Modell 2: Stundenhonorar

Anwalt und Mandant vereinbaren vor Beginn der Tätigkeit einen bestimmten Stundensatz. Die Vergütung richtet sich nach dem tatsächlich angefallenen und nachvollziehbar dokumentierten Zeitaufwand.

Modell 3: Individuelles Pauschalhonorar

Für eine klar definierte anwaltliche Leistung wird ein bestimmter Gesamtbetrag vereinbart. Damit weiß der Mandant im Voraus, welches Anwaltshonorar für den vereinbarten Leistungsumfang anfällt.

Auch eine Kombination dieser Modelle ist möglich.

Wichtig: Für anwaltliche Tätigkeiten in gerichtlichen Verfahren dürfen die gesetzlichen Mindestgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz grundsätzlich nicht unterschritten werden. Das gilt auch dann, wenn der Mandant im Ausland lebt. Ergibt eine Stunden- oder Pauschalvereinbarung für die gerichtliche Vertretung einen niedrigeren Betrag, müssen die Gebühren mindestens auf das nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgeschriebene Niveau angehoben werden.

Bei außergerichtlichen Tätigkeiten lässt das Gesetz dagegen weitergehende Vereinbarungen zu.

3. Warum kann ein Stundenhonorar gerade bei internationalen Scheidungen sinnvoll sein?

Eine internationale Scheidung ist häufig mehr als das bloße Einreichen eines Scheidungsantrags.

Beispielsweise können folgende Fragen zu klären sein:

  • Ist ein deutsches Familiengericht überhaupt für die Scheidung zuständig?

  • Muss deutsches oder ausländisches Scheidungsrecht angewendet werden?

  • Kann eine Rechtswahlvereinbarung sinnvoll sein?

  • Wie wird der Scheidungsantrag dem im Ausland lebenden Ehepartner zugestellt?

  • Muss eine ausländische Heiratsurkunde übersetzt oder beglaubigt werden?

  • Welche Auswirkungen hat die Scheidung auf Unterhalt, Vermögen und Rentenansprüche?

  • Sind neben der Scheidung weitere gerichtliche Verfahren erforderlich?

Manche dieser Fragen lassen sich mit geringem Aufwand beantworten. Andere erfordern eine umfangreiche rechtliche Prüfung.

Gerade deshalb kann eine individuelle Honorarvereinbarung eine geeignete Lösung sein.

Der Mandant erhält Klarheit darüber, welche Leistungen beauftragt werden und nach welchem Modell diese abgerechnet werden.

Ein Stundenhonorar ist allerdings nicht automatisch günstiger als eine Abrechnung nach RVG. Je nach Umfang und Schwierigkeit kann es auch zu höheren Kosten führen. Entscheidend ist deshalb eine transparente Vereinbarung vor Mandatsbeginn.

4. Auch Scheidungsfolgesachen können individuell abgerechnet werden

Häufig geht es bei einer internationalen Scheidung nicht allein darum, die Ehe rechtlich zu beenden.

Vielmehr müssen auch die wirtschaftlichen und familiären Folgen der Trennung geklärt werden.

Dazu gehören beispielsweise:

Ehegattenunterhalt

Besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt? Welche Bedeutung haben Einkommen und Lebenshaltungskosten im Ausland?

Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung

Was geschieht mit Immobilien, Bankkonten oder anderen Vermögenswerten, die sich möglicherweise in mehreren Ländern befinden?

Versorgungsausgleich

Wie werden deutsche und ausländische Rentenanwartschaften behandelt? Kann oder muss ein Versorgungsausgleich in Deutschland durchgeführt werden?

Sorgerecht und Umgangsrecht

Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, wenn die Eltern oder Kinder in unterschiedlichen Staaten leben?

Für die außergerichtliche Beratung, Verhandlungen und die Vorbereitung entsprechender Vereinbarungen können individuelle Honorarmodelle besonders interessant sein.

Auch für die gerichtliche Bearbeitung dieser Angelegenheiten sind Vergütungsvereinbarungen zulässig, wobei die gesetzlichen Mindestgebühren zu beachten sind.

Zu berücksichtigen ist außerdem, dass ein deutsches Gericht nicht automatisch für sämtliche Scheidungsfolgesachen international zuständig ist.

Weitere Informationen finden Sie in meinem Beitrag über internationale Scheidungsfolgesachen.

5. Was ist besser: Stundenhonorar, Festpreis oder RVG?

Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht.

Bei einer unkomplizierten, einvernehmlichen Scheidung kann die gesetzliche Vergütung nach dem RVG eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung darstellen.

Bei einer internationalen Scheidung mit besonderen rechtlichen Schwierigkeiten kann dagegen ein individuell vereinbartes Honorar angemessen sein.

Ein Pauschalhonorar kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit bereits im Voraus zuverlässig eingeschätzt werden können.

Ein Stundenhonorar bietet sich eher an, wenn noch nicht absehbar ist, welche rechtlichen Fragen oder Auseinandersetzungen im Verlauf der Bearbeitung entstehen.

In meiner Kanzlei steht deshalb nicht ein bestimmtes Abrechnungsmodell im Vordergrund, sondern die Frage, welche Vergütungsform zu Ihrem konkreten Scheidungsverfahren passt.

Selbstverständlich werden die gesetzlichen Vorgaben des RVG dabei eingehalten.

6. Welche Kosten entstehen zusätzlich zum Anwaltshonorar?

Unabhängig davon, ob Sie mit Ihrem Anwalt ein Stundenhonorar oder ein Pauschalhonorar vereinbaren, können weitere Kosten entstehen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Gerichtskosten des deutschen Familiengerichts

  • Kosten für erforderliche Übersetzungen

  • Kosten für Beglaubigungen oder Apostillen

  • gegebenenfalls Kosten für Zustellungen im Ausland

  • gegebenenfalls Kosten zusätzlich benötigter ausländischer Rechtsanwälte oder Sachverständiger

Diese Kosten sind von der individuellen anwaltlichen Vergütung zu unterscheiden.

Eine anwaltliche Vergütungsvereinbarung ändert insbesondere nichts an den gesetzlich anfallenden Gerichtskosten.

Ich erläutere Ihnen vor der Mandatserteilung, welche Kosten voraussichtlich entstehen und welche Ausgaben möglicherweise erst im weiteren Verfahrensverlauf erforderlich werden.

7. Kann ich einen deutschen Scheidungsanwalt beauftragen, obwohl ich im Ausland lebe?

Ja. Genau darauf ist meine Kanzlei seit vielen Jahren ausgerichtet.

Ob Sie in den USA, Thailand, der Türkei, der Schweiz, in Spanien, Südafrika oder einem anderen Land leben, ist für die Beauftragung meiner Kanzlei grundsätzlich kein Hindernis.

Voraussetzung für die Durchführung einer Scheidung vor einem deutschen Familiengericht ist allerdings, dass dieses international zuständig ist.

Ist die Zuständigkeit gegeben, kann ich das Scheidungsverfahren in Deutschland für Sie führen.

Die Vorbereitung erfolgt weitgehend online:

  • Übermittlung Ihrer Unterlagen per E-Mail oder auf anderem vereinbartem digitalen Weg

  • Besprechungen per Telefon oder Videokonferenz

  • Klärung der anwendbaren Rechtsordnung

  • Erstellung und Einreichung des Scheidungsantrags

  • Korrespondenz mit dem deutschen Familiengericht

  • Prüfung und Bearbeitung gegebenenfalls erforderlicher Scheidungsfolgesachen

Sie müssen also nicht allein deshalb nach Deutschland reisen, um mich als Rechtsanwalt zu beauftragen.

Ob Sie später persönlich an einer gerichtlichen Anhörung teilnehmen müssen oder eine Videoanhörung möglich ist, hängt vom konkreten Verfahren und der Entscheidung des Gerichts ab.

Lesen Sie dazu auch meinen Beitrag: Scheidung in Deutschland aus dem Ausland.

8. Wie läuft eine individuelle Honorarvereinbarung ab?

Der Ablauf ist einfach.

Zunächst prüfe ich Ihren Fall. Dabei geht es vor allem um die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, das anzuwendende Recht und die erforderlichen anwaltlichen Leistungen.

Anschließend lässt sich beurteilen, ob eine Abrechnung nach RVG, ein Stundenhonorar oder ein individuell vereinbartes Pauschalhonorar sinnvoll erscheint.

Soll eine individuelle Vergütung gelten, wird diese vor Mandatsbeginn in einer gesonderten Vergütungsvereinbarung festgelegt.

Darin werden insbesondere die Vergütungsgrundlage und der Umfang der erfassten anwaltlichen Leistungen geregelt.

So wissen Sie, auf welcher Grundlage meine Tätigkeit abgerechnet wird.

9. Häufige Fragen zum Anwaltshonorar bei internationaler Scheidung

Ist ein Stundenhonorar für einen Scheidungsanwalt legal?

Ja. § 3a RVG erlaubt individuelle Vergütungsvereinbarungen. Dazu gehören auch Stundenhonorare. Bei gerichtlichen Verfahren müssen allerdings grundsätzlich die gesetzlichen Mindestgebühren eingehalten werden.

Kann ich auch nur einzelne Leistungen beauftragen?

Grundsätzlich ja. Beispielsweise kann zunächst nur die internationale Zuständigkeit geprüft oder eine außergerichtliche Beratung zu bestimmten Scheidungsfolgen vereinbart werden. Bei einer gerichtlichen Vertretung muss der jeweilige gesetzliche und verfahrensrechtliche Rahmen beachtet werden.

Gilt für Mandanten im Ausland ein anderes Gebührenrecht?

Der Wohnsitz im Ausland führt nicht automatisch dazu, dass die deutschen Gebührenvorschriften entfallen. Bei einer anwaltlichen Vertretung vor deutschen Familiengerichten sind die deutschen berufs- und vergütungsrechtlichen Vorgaben maßgeblich.

Kann ich die Anwaltskosten vorher erfahren?

Ja. Bei einer Abrechnung nach RVG lässt sich anhand der bekannten wirtschaftlichen Verhältnisse regelmäßig eine Kostenprognose erstellen.

Bei einer Pauschalvereinbarung wird die Vergütung für den vereinbarten Leistungsumfang festgelegt.

Bei einem Stundenhonorar lässt sich der endgültige Zeitaufwand nicht immer vorhersagen. Der vereinbarte Stundensatz und die Abrechnungsmodalitäten stehen jedoch von Anfang an fest.

Ist auch Verfahrenskostenhilfe möglich?

Wenn Sie über geringe finanzielle Mittel verfügen, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen. Dies ist gesondert zu prüfen. Für die von einer Beiordnung erfassten Tätigkeiten gelten besondere gesetzliche Vergütungsregeln.

10. Mein Angebot: Internationale Scheidung mit transparenter Kostenvereinbarung

Seit mehr als 25 Jahren befasse ich mich als Rechtsanwalt mit dem Scheidungsrecht, insbesondere mit internationalen Scheidungsverfahren.

Ich vertrete Mandanten, die in Deutschland oder im Ausland leben, vor deutschen Familiengerichten.

Dabei übernehme ich sowohl die eigentliche Scheidung als auch die rechtliche Bearbeitung der damit zusammenhängenden Fragen, soweit hierfür ein entsprechendes Mandat besteht.

Sie wünschen eine internationale Scheidung und möchten wissen, ob ein Stundenhonorar, ein Pauschalhonorar oder die gesetzliche RVG-Abrechnung für Ihren Fall in Betracht kommt?

Dann schildern Sie mir Ihre Situation.

Für eine erste Einschätzung sind insbesondere folgende Angaben hilfreich:

  • Staatsangehörigkeit und Wohnsitz beider Ehepartner

  • Datum und Ort der Eheschließung

  • Zeitpunkt der Trennung

  • ungefähres monatliches Nettoeinkommen beider Ehepartner

  • vorhandene Kinder sowie gegebenenfalls zu klärende Unterhalts- oder Vermögensfragen

Anhand Ihrer Angaben kann ich die rechtlichen Voraussetzungen prüfen und Ihnen erläutern, welche anwaltlichen Leistungen erforderlich sind und welche Vergütungsmodelle in Betracht kommen.

Ihr Scheidungsanwalt für internationale Scheidungen in Deutschland – auch wenn Sie im Ausland leben.

Festnetz aus Deutschland: 02331 409319

Festnetz aus dem Ausland: +492331409319

Handy: +491721570178

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Scheidung in Deutschland trotz Wohnsitz im Ausland

Divorce in Germany While Living Abroad – A Practical Guide

Immer mehr Deutsche leben dauerhaft im Ausland. Viele arbeiten oder wohnen beispielsweise in den USA, in Thailand, Vietnam, Spanien, der Schweiz oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Wenn eine Ehe scheitert, stellt sich für viele Auslandsdeutsche eine entscheidende Frage:

Kann man sich in Deutschland scheiden lassen, obwohl man im Ausland lebt?

Die Antwort lautet in vielen Fällen: Ja. Eine Scheidung in Deutschland ist häufig auch dann möglich, wenn beide Ehegatten im Ausland wohnen.

Dieser Beitrag erklärt, wann eine Scheidung in Deutschland möglich ist, welches Gericht zuständig sein kann und wie das Verfahren auch ohne persönliche Anwesenheit in Deutschland durchgeführt werden kann.


Divorce in Germany While Living Abroad – Overview

Many German citizens live permanently abroad – for example in the United States, Thailand, Vietnam, Spain, Switzerland or the United Arab Emirates.

When a marriage breaks down, many people ask:

Can I get a divorce in Germany while living abroad?

In many cases the answer is yes. German courts may still have jurisdiction even if both spouses live outside Germany.

This article explains:

  • when a divorce in Germany while living abroad is possible

  • which German court may have jurisdiction

  • how a divorce Germany without appearing in court may work.


Scheidung Deutschland aus dem Ausland beantragen

Viele Menschen suchen online nach Begriffen wie:

  • Scheidung Deutschland aus dem Ausland beantragen

  • Scheidung Deutschland obwohl beide im Ausland leben

  • kann man sich in Deutschland scheiden lassen wenn man im Ausland lebt

Diese Suchanfragen zeigen, dass viele Auslandsdeutsche davon ausgehen, dass sie ihre Scheidung zwingend im Wohnsitzstaat durchführen müssen.

Das ist jedoch häufig nicht richtig.

Unter bestimmten Voraussetzungen können deutsche Gerichte auch dann zuständig sein, wenn beide Ehepartner im Ausland leben.

Typische Konstellationen sind:

  • beide oder zumindest einer der Ehegatten besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

  • der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten war in Deutschland

In solchen Fällen kann eine Scheidung nach deutschem Recht möglich sein.


Divorce Germany Living Abroad – Jurisdiction of German Courts

Many people search internationally for:

  • divorce Germany living abroad

  • divorce jurisdiction Germany

  • German divorce lawyer Germany

German courts may have jurisdiction in international divorce cases if certain legal criteria are met.

Examples include:

  • both spouses or at least one are German citizens

  • the last joint habitual residence was in Germany.

Determining jurisdiction is often the first and most important legal question in international divorce cases.


Deutscher Scheidungsanwalt für Deutsche im Ausland

Viele Auslandsdeutsche suchen gezielt nach einem deutschen Anwalt für internationale Scheidungen.

Typische Suchanfragen sind beispielsweise:

  • deutscher Anwalt Scheidung Deutschland aus dem Ausland

  • deutscher Scheidungsanwalt für Deutsche im Ausland

  • deutscher Anwalt Familienrecht international

  • Anwalt Deutschland Scheidung für Deutsche im Ausland

Auch englischsprachige Suchanfragen sind sehr häufig:

  • German divorce lawyer Germany

  • German family lawyer Germany

Gerade bei internationalen Ehen ist eine anwaltliche Beratung besonders wichtig, weil häufig mehrere Rechtsordnungen und verschiedene Gerichte in Betracht kommen.


German Divorce Lawyer Germany – Why Legal Advice Matters

International divorce cases are often complex.

Questions that frequently arise include:

  • which country has jurisdiction

  • which law applies to the divorce

  • whether the decision will be recognized in other countries

Searching for a German family lawyer Germany or German divorce lawyer Germany is therefore common for German citizens living abroad.

Early legal advice can help avoid jurisdiction conflicts or recognition problems later.


Scheidung Deutschland ohne persönlich zu erscheinen

Eine besonders häufige Frage lautet:

Muss ich für eine Scheidung nach Deutschland reisen?

Viele Menschen suchen nach:

  • Scheidung Deutschland ohne persönlich zu erscheinen

  • Scheidung Deutschland per Vollmacht

  • Scheidung Deutschland online aus dem Ausland

In vielen Fällen ist es möglich, dass das Verfahren weitgehend durch anwaltliche Vertretung und Vollmacht durchgeführt wird.

Der organisatorische Ablauf kann dadurch erheblich erleichtert werden.


Divorce Germany Without Appearing in Court

Another frequent question is:

Do I have to travel to Germany for my divorce?

Common search queries include:

  • divorce Germany without appearing in court

  • online divorce Germany living abroad

In many cases the divorce procedure can be handled largely through legal representation and written communication, especially if one spouse is represented by a German lawyer.


Scheidung Deutschland trotz Eheschließung im Ausland

Viele internationale Ehen wurden im Ausland geschlossen.

Beispiele sind:

  • Heirat in Thailand

  • Heirat in Vietnam

  • Heirat in den USA

  • Heirat in der Türkei

Viele Betroffene suchen daher nach:

  • Scheidung Deutschland Ehe im Ausland geschlossen

  • Scheidung Deutschland obwohl im Ausland geheiratet

Grundsätzlich gilt:

Der Ort der Eheschließung entscheidet nicht automatisch über das zuständige Scheidungsgericht.

Auch wenn eine Ehe im Ausland geschlossen wurde, kann eine Scheidung in Deutschland möglich sein.


Divorce Germany Married Abroad

Many international couples were married outside Germany.

Typical search queries include:

  • divorce Germany married abroad

  • marriage abroad divorce Germany

Even if the marriage took place abroad, a divorce before a German court may still be possible, depending on the circumstances of the case.


Anerkennung ausländischer Scheidungen in Deutschland

Manchmal wurde die Ehe bereits im Ausland geschieden. Später entsteht jedoch ein Problem:

Die Scheidung wird in Deutschland nicht automatisch anerkannt.

Typische Suchanfragen sind:

  • Scheidung im Ausland Deutschland anerkennen

  • Anerkennung ausländische Scheidung Deutschland

  • ausländische Scheidung Standesamt Deutschland

  • Anerkennungsverfahren § 107 FamFG

Besonders häufig entsteht dieses Problem, wenn:

  • eine neue Eheschließung geplant ist

  • Behörden den Familienstand überprüfen

  • ein Standesamt erklärt:
    „Die ausländische Scheidung wird in Deutschland nicht anerkannt.“

In solchen Fällen kann ein förmliches Anerkennungsverfahren in Deutschland erforderlich sein.


Divorce Recognition Germany

Foreign divorces are not always automatically recognized in Germany.

Common searches include:

  • divorce recognition Germany

  • recognition of foreign divorce Germany

In many cases, an official recognition procedure under German law is required before the foreign divorce becomes legally valid in Germany.


Internationale Scheidungen mit Bezug zu bestimmten Ländern

Internationale Scheidungsfälle betreffen häufig bestimmte Länder.

Daher suchen viele Menschen gezielt nach Kombinationen wie:

  • Scheidung Deutschland Vietnam

  • Scheidung Deutschland Thailand

  • Scheidung Deutschland Türkei

  • Scheidung Deutschland USA

Internationale Ehen erfordern oft eine genaue Prüfung von:

  • internationaler Zuständigkeit

  • anwendbarem Recht

  • Anerkennung der Entscheidung in verschiedenen Staaten


Conclusion – Divorce Germany Living Abroad

English

Many Germans living abroad are unaware that a divorce in Germany while living abroad may still be possible.

Searches such as:

  • divorce Germany living abroad

  • German divorce lawyer Germany

  • divorce Germany without appearing in court

show that many people are looking for legal solutions that allow them to handle their divorce through German courts even while living outside Germany.

Early legal advice can help determine whether German courts have jurisdiction and how the divorce procedure can be carried out efficiently.


Deutsch

Viele Deutsche im Ausland wissen nicht, dass eine Scheidung in Deutschland trotz Wohnsitz im Ausland möglich sein kann.

Gerade bei internationalen Ehen lohnt sich eine frühzeitige rechtliche Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte.

Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie einfach das Scheidungsformular aus oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf:

Festnetz aus Deutschland: 02331 409319

Festnetz aus dem Ausland: +492331409319

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Italienische Scheidung optimiert – Das neue „Divorzio breve“

Schneller geschieden nach italienischem Recht in Deutschland

Viele Eheleute mit italienischer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland leben sind überrascht, wie sehr sich das italienische Scheidungsrecht in den letzten Jahren verändert hat. Daher sollte Italiener überlegen, ob es für sie besser ist, italienisches Recht bei einer Scheidung in Deutschland zu wählen. Das geht mit einer Rechtswahlvereinbarung.

Noch vor wenigen Jahren galt Italien als eines der Länder mit den längsten Wartezeiten bis zur Scheidung. Doch mit der Reform von 2015 hat sich das geändert:
Das neue „divorzio breve“ („kurze Scheidung“) hat die Verfahren spürbar beschleunigt – und macht die Trennung für viele Paare einfacher.

Trotzdem bleibt eines wichtig: Auch beim divorzio breve führt der Weg zur Scheidung über eine formell festgestellte Trennung.
Wer das berücksichtigt, kann die Vorteile dieser Reform optimal nutzen. 

Hintergrund: Früher drei Jahre Wartezeit

Bis 2015 musste in Italien zwischen der gerichtlichen Trennung und der Scheidung eine Frist von drei Jahren liegen.
Diese starre Regelung führte dazu, dass viele Eheleute jahrelang in einem unklaren Zwischenstatus lebten – rechtlich getrennt, aber noch nicht geschieden.

Das war nicht nur unpraktisch, sondern passte auch nicht mehr zu modernen Lebensrealitäten.
Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und mit dem Gesetz Nr. 55 vom 6. Mai 2015 eine grundlegende Reform eingeführt: das „divorzio breve“.

Was ist das „divorzio breve“?

Das divorzio breve ist die verkürzte Form der Scheidung nach italienischem Recht.
Es bedeutet: Die Zeitspanne zwischen der Trennung und der eigentlichen Scheidung wurde deutlich reduziert.

Heute gilt:

  • 6 Monate Wartezeit bei einvernehmlicher Trennung,
  • 12 Monate Wartezeit bei streitiger Trennung.

Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Scheidungsantrag gestellt werden.

Damit wurde die Wartezeit auf ein Fünftel der früheren Dauer verkürzt – eine erhebliche Verbesserung für alle, die ihre Ehe rechtlich beenden wollen, ohne jahrelang auf den nächsten Schritt zu warten.

Warum das „divorzio breve“ ein Fortschritt ist

Die Reform von 2015 hat das italienische Familienrecht zeitgemäßer und praxistauglicher gemacht.
Eheleute können sich heute deutlich schneller scheiden lassen, wenn sie sich über die Trennung einig sind.

Vorteile auf einen Blick:

✅ Kürzere Frist:
Nur 6 Monate bei einvernehmlicher Trennung – das ist sogar kürzer als das deutsche Trennungsjahr.

✅ Einvernehmliche Lösungen gefördert:
Das Gesetz belohnt Paare, die sich gütlich einigen, mit einem deutlich schnelleren Verfahren.

✅ Weniger Konfliktpotenzial:
Da die Trennungszeit verkürzt ist, steigt die Chance, dass sich Konflikte nicht unnötig verhärten.

✅ Moderne Alternativen zur Gerichtstrennung:
Seit 2014 kann die Trennung auch außergerichtlich, also vor einem Anwalt oder Notar, erklärt werden, wenn keine minderjährigen Kinder betroffen sind.

Diese Reform zeigt: Italien hat verstanden, dass lange Verfahren niemandem helfen – weder den Ehepartnern noch den Gerichten.

Aber: Die Trennung bleibt Voraussetzung

Trotz dieser Modernisierung bleibt der Grundgedanke des italienischen Scheidungsrechts erhalten:
Eine formelle Trennung („separazione personale“) ist weiterhin zwingend erforderlich.

Das bedeutet:

  • Die Eheleute müssen die Trennung gerichtlich feststellen lassen, oder
  • – bei Einvernehmen – eine notarielle bzw. anwaltlich beurkundete Vereinbarung über ihre Trennung schließen.

Erst wenn diese Trennung offiziell bestätigt ist, beginnt die Frist für das divorzio breve zu laufen.
Ein bloßes „Getrenntleben“ im Alltag reicht nicht aus.

Die gerichtliche Trennung („separazione giudiziale“)

Wenn die Ehepartner sich über die Trennung oder deren Folgen (z. B. Unterhalt, Sorge, Vermögen) nicht einigen können, wird die Trennung gerichtlich ausgesprochen.
Das Gericht entscheidet in diesem Verfahren, wer die Verantwortung für das Scheitern der Ehe trägt und wie finanzielle Fragen zu regeln sind.

Erst mit dem Beschluss des Gerichts beginnt die Frist von 12 Monaten, nach deren Ablauf der Scheidungsantrag gestellt werden darf.

Die einvernehmliche Trennung („separazione consensuale“)

Wenn sich die Eheleute über alles einig sind, kann die Trennung einvernehmlich erfolgen.
Das ist der häufigste und einfachste Weg.

Die Partner unterschreiben dabei eine Trennungsvereinbarung, die:

  • entweder vom Gericht bestätigt,
  • oder – seit 2014 – von einem Anwalt oder Notar beurkundet und registriert wird.

In diesem Fall beträgt die Wartefrist nur 6 Monate.
Das bedeutet: Nach einem halben Jahr kann bereits der Antrag auf Scheidung gestellt werden – schneller als in fast allen anderen EU-Ländern.

Gesetzliche Grundlage: Art. 3 Legge 1 dicembre 1970, n. 898

„La domanda di scioglimento o cessazione degli effetti civili del matrimonio può essere proposta da uno dei coniugi soltanto dopo che sia trascorso un periodo di sei o dodici mesi dalla comparizione dei coniugi davanti al presidente del tribunale nella procedura di separazione personale.“

Diese Vorschrift macht deutlich:
Die Trennung ist der Schlüssel – sie löst die Wartefrist aus, nach deren Ablauf die Scheidung möglich wird.
Ohne eine förmliche Trennung läuft keine Frist und keine Scheidung.

Vergleich: Italienisches „divorzio breve“ und deutsches Scheidungsrecht

Merkmal

Italien („divorzio breve“)

Deutschland

Beginn der Trennung

Gerichtliche oder notarielle Feststellung

Tatsächliche Trennung ohne gerichtliche Bestätigung

Mindestdauer bis Scheidung

6 Monate (einvernehmlich) / 12 Monate (streitig)

12 Monate

Notwendigkeit gerichtlicher Trennung

Ja

Nein

Möglichkeit der außergerichtlichen Lösung

Ja, seit 2014 (Anwalt/Notar)

Nicht erforderlich

Versorgungsausgleich

Kein gesetzlicher Automatismus

Zwingend durchzuführen, wenn nicht ausgeschlossen

Ergebnis:
Das italienische divorzio breve ist in der Praxis schneller, wenn die Trennung einvernehmlich erfolgt.
Allerdings bleibt der formelle Charakter der Trennung ein Nachteil gegenüber deutschem Recht.

Wann ist italienisches Recht vorteilhaft?

Das divorzio breve bietet Vorteile, wenn:

  • beide Ehepartner italienische Staatsangehörige sind oder dort lebten,
  • die Trennung einvernehmlich erfolgt,
  • und kein Versorgungsausgleich gewünscht ist.

In solchen Fällen kann das italienische Recht – im Vergleich zum deutschen – eine schnellere und unbürokratischere Scheidung ermöglichen.
Vor allem, wenn bereits eine Trennung in Italien festgestellt wurde, kann die Scheidung oft zügig abgeschlossen werden.

Rechtswahl: Wann Sie deutsches Recht bevorzugen sollten

Nach der Rom-III-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 1259/2010) können internationale Ehepaare auch wenn Sie in Deutschland leben, wählen, dass italienisches Scheidungsrecht auf ihre Scheidung anzuwenden ist.
Das ist möglich, wenn

  • ein Ehepartner Italiener ist oder
  • die Ehepartner – unabhängig von ihrer Nationalität – bis vor weniger als einem Jahr in Italien gelebt habe und einer dort auch gegenwärtig noch lebt oder
  • beide Ehepartner Italiener sind.

In vielen Fällen ist es sinnvoll, deutsches Recht zu wählen, insbesondere:

  • wenn Sie bereits getrennt leben oder
  • wenn Sie den Versorgungsausgleich nach deutschem Recht wollen.

Als erfahrener Anwalt im internationalen Scheidungsrecht prüfe ich mit Ihnen, welche Rechtswahl in Ihrem Fall die beste Lösung bietet.

Beispiel: Scheidung in Deutschland nach italienischem Recht

Ein deutsches Ehepaar lebte viele Jahre in Mailand. Nach der Trennung kehrten beide nach Deutschland zurück.
Da der Ehemann Italiener ist, konnte das Paar wählen, ob deutsches oder italienisches Recht gelten soll.

Da die Trennung bereits in Italien notariell festgestellt war, entschieden sie sich für das italienische divorzio breve.
Nur sechs Monate später war die Ehe endgültig geschieden – das gesamte Verfahren lief über das zuständige deutsche Familiengericht, das das italienische Recht anwandte.

Ein gutes Beispiel dafür, wie sich die Vorteile des italienischen Rechts mit der deutschen Gerichtszuständigkeit kombinieren lassen.

Fazit: Italien modernisiert – aber die Trennung bleibt Pflicht

Das neue divorzio breve ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer modernen, europäischen Familienrechtspraxis.
Es bietet Eheleuten in Italien – oder mit italienischem Bezug – die Möglichkeit, ihre Ehe deutlich schneller aufzulösen als früher.

Doch der Kern des Systems bleibt:
➡️ Ohne formelle Trennung keine Scheidung.

Wer diese Voraussetzung kennt und richtig nutzt, kann das Verfahren optimal gestalten – und von der neuen italienischen Regelung profitieren.
Ich unterstütze Sie dabei, die richtige Strategie zu wählen und das für Sie günstigste Recht anzuwenden – selbstverständlich vor einem deutschen Gericht.

Die Kanzlei Twitting berät Sie direkt:

Festnetz aus Deutschland: 02331 409319

Festnetz aus dem Ausland: +492331409319

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Internationale Scheidung – Wählen Sie das passende Recht selbst aus!

🧭 Verschiedene Staatsangehörigkeiten – welches Recht gilt bei der Scheidung?
Mit einer Rechtswahlvereinbarung können Ehepartner selbst entscheiden, welches Scheidungsrecht angewendet wird.
Wenn Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben und/oder sie im Ausland lebt, stellt sich im Scheidungsverfahren eine zentrale Frage:

👉 Welches Recht gilt?

Gerade bei deutsch-ausländischen Ehen oder bei im Ausland lebenden Deutschen, für deren Scheidung deutsche Gerichte zuständig sind, ist die Rechtswahlvereinbarung entscheidend.
Sie bestimmt, welches nationale Recht auf die internationale Scheidung angewendet wird – und unterliegt unterschiedlichen Formvorschriften.

⚖️ 1. Warum eine Rechtswahlvereinbarung so wichtig ist

In Ehen mit internationalem Bezug können die Scheidungsfolgen sehr unterschiedlich ausfallen, etwa bei:

  • der Trennungsdauer,
  • der Unterhaltsregelung,
  • dem Versorgungsausgleich,
  • oder der Anerkennung einer Scheidung im Ausland.

Mit einer wirksamen Rechtswahlvereinbarung legen die Ehepartner selbst fest, welches Recht gelten soll –
und vermeiden so Unsicherheiten, doppelte Verfahren oder Zuständigkeitsstreitigkeiten.

📚 2. Gesetzliche Grundlagen: Rom-III-Verordnung und deutsches Recht

a) Rom-III-Verordnung (EU Nr. 1259/2010)

Das deutsche internationale Scheidungsrecht regelt seit 2012 die Rom-III-Verordnung,
denn Deutschland hat sie in das eigene Rechtssystem übernommen.

Das heißt konkret:

  • Auch wenn beide Ehepartner außerhalb der EU leben,
  • und selbst wenn der andere Staat die Rom-III-Verordnung nicht kennt,
  • wendet das deutsche Gericht (bei eigener Zuständigkeit) die Rom-III-Regeln an, um das anwendbare Recht zu bestimmen.

b. Nach Art. 5 Rom III können Ehegatten wählen zwischen:

  • dem Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder zuletzt hatten,
  • dem Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit einer oder beide besitzen,
  • dem Recht des Staates, in dem das Gericht angerufen wird.

Diese Wahl ist jederzeit, spätestens aber bis zur Antragstellung beim Gericht, möglich.

⚖️ 3. (Form-) Voraussetzungen der Rechtswahl

a. Grundsätzliches

Eine Rechtswahlvereinbarung muss:

  • schriftlich abgefasst,
  • datiert und
  • von beiden Ehegatten unterzeichnet

Diese Grundform gilt als Mindeststandard.

b. Nationale Zusatzformen bei gemeinsamem Aufenthalt

Art. 7 Abs. 2 Rom-III-Verordnung:
„Sieht jedoch das Recht des teilnehmenden Mitgliedstaats, in dem beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, zusätzliche Formvorschriften für solche Vereinbarungen vor, so sind diese Formvorschriften anzuwenden.“

Damit erlaubt und verpflichtet die Verordnung die Anwendung nationaler zusätzlicher Formvorschriften,
wenn beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl im selben teilnehmenden Mitgliedstaat ansässig sind.

c. Absatz 3 und 4 Rom-III-Verordnung; weitere Konstellationen

  • Leben die Ehepartner in verschiedenen teilnehmenden Mitgliedstaaten, genügt es, wenn die Vereinbarung den Formvorschriften eines dieser Staaten entspricht (Art. 7 Abs. 3).
  • Hat nur einer der Ehepartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem teilnehmenden Mitgliedstaat, gelten die strengeren Formvorschriften dieses Staates (Art. 7 Abs. 4).

d. Die deutsche Sonderregel (Art. 14 Abs. 1 Satz 3 EGBGB)

Deutschland muss es – wie so oft – mal wieder komplizierter gestalten, weil unter gewissen Voraussetzungen die Rechtswahl notariell beurkundet werden muss.

Die Pflicht zur notariellen Beurkundung greift immer dann, wenn

  • beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Damit verlangt Deutschland eine notarielle Beurkundung auch für die bloße Rechtswahl über das auf die Scheidung anwendbare Recht – unabhängig davon, ob weitere vermögensrechtliche Regelungen getroffen werden.

Trotz dieser Sonderregelung ist eine im Ausland geschlossene Rechtswahlvereinbarung aber voll wirksam, wenn sie die Ehevertragsform nach dem gewählten Recht oder dem Recht des Abschlussortes wahrt. Erlaubt also das ausländische Recht eine Rechtswahl ohne notarielle Beurkundung und wird die Vereinbarung im Ausland geschlossen, so braucht es keinen Notar.

⏰ 4. Wann kann eine Rechtswahl getroffen werden?

  • Vor der Eheschließung,
  • während der Ehe,
  • bis zur Anrufung des Gerichts (Art. 5 Abs. 3 Rom III),
  • auch noch während des Scheidungsverfahrens (dann aber nur noch durch Anwaltsvereinbarung oder zu Protokoll des Gerichts).

🔍 5. Typische Fallkonstellationen 

Fall 1: Ehe in Deutschland, gemischte Staatsangehörigkeiten

Ein deutscher Mann und eine vietnamesische Frau leben in Hamburg.
Sie können zwischen deutschem und vietnamesischem Recht wählen.
Da ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt, muss die Vereinbarung notariell beurkundet werden (§ 14 Abs. 1 S. 3 EGBGB).

Fall 2: Beide Ehegatten leben im Ausland, einer ist Deutscher

Ein deutsches Ehepaar lebt dauerhaft in Frankreich. Wird die Rechtswahlvereinbarung in Frankreich geschlossen ist dies nach Art. 172 Code Civil Frankreich durch einfach schriftliche Vereinbarung zulässig.

Fall 3: Ehe außerhalb der EU

Ein deutscher Ehemann und eine südafrikanische Ehefrau leben in Kapstadt.
Die Rechtswahlvereinbarung muss nicht notariell beurkundet werden, weil das südafrikanische Recht die einfache Schriftform ausreichen lässt.

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✅ 6. Fazit

Eine Rechtswahlvereinbarung bietet Sicherheit und Klarheit –
aber nur, wenn sie formwirksam geschlossen wird.

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С кем остаются дети. Алименты. Развод для украинцевС кем остаются дети. Алименты. Развод для украинцев

Обычная ситуация

Наш опыт показывает, что в семьях украинцев несовершеннолетние дети почти всегда остаются с матерью. Это, как правило, соответствует желанию всех заинтересованных сторон. Так хотят дети, и чаще всего с этим соглашается отец. Если родители и дети приходят к такому решению, суд при разводе не принимает другое решение.
Желание родителей и детей имеет приоритет.

Если возникают споры

Если родители не могут договориться, с кем дети будут жить после развода, решение принимает семейный суд. Если дети живут в Германии, решение принимается в соответствии с немецким законодательством.
Суд руководствуется принципом благополучия ребенка (Kindeswohl). Для принятия решения суд запрашивает мнение отдела по делам молодежи (Jugendamt).
Сотрудники Jugendamt общаются как с родителями, так и с детьми, после чего дают суду рекомендации. Jugendamt при этом осматривает квартиры родителей.

Для суда особенно важно, чтобы забота о детях, особенно младшего возраста, была обеспечена. Суд оценивает, какой из родителей может лучше заботиться о ребенке.

Конечно, суд также спрашивает самих детей, хотят ли они жить с мамой или папой. Желание детей, особенно начиная с 12 лет, играет большую роль при принятии решения.

Пособие на ребенка

На каждого несовершеннолетнего ребенка государство выплачивает детское пособие (Kindergeld), которое предоставляет касса детских пособий Федерального агентства труда (Kindergeldkasse).
Пособие выплачивается также и на совершеннолетних детей, если они продолжают учиться в школе или вузе. На данный момент пособие составляет 250 евро в месяц на каждого ребенка. С января 2025 года размер пособия увеличится до 255 евро.

Пособие получает тот родитель, с которым живет ребенок. Если пособие по ошибке получает другой родитель, можно подать заявление в кассу детских пособий на изменение лица, получающего выплаты.

Алименты на ребенка

Родитель, с которым проживает ребенок (чаще всего это мать), имеет право на алименты на ребенка. Алименты выплачиваются не государством, а другим родителем (чаще всего отцом).
Родитель, с которым ребенок не живет, обязан выплачивать алименты сверх детского пособия.

Если дети живут в Германии, размер алиментов определяется в соответствии с немецким законодательством. Местонахождение родителя, выплачивающего алименты, не имеет значения — платить нужно в любом случае.

Размер алиментов зависит от дохода обязанного родителя и возраста ребенка. Все суммы указаны в так называемой Дюссельдорфской таблице.

Доход в месяц Netto                       Возраст ребёнка                    Алименты в месяц

1.) до  2.100 EUR                              0-5 лет                                   357 EUR

2.) 2.101 – 2.500 EUR                       0-5 лет                                   382 EUR

3.) 2.501 – 2.900 EUR                       0-5 лет                                   406 EUR

4.) 2.901 – 3.300 EUR                       0-5 лет                                   430 EUR

5.) до 2.100 EUR                               6-11 лет                                 429 EUR

6.) 2.101 – 2.500 EUR                       6-11 лет                                 457 EUR

7.) 2.501 – 2.900 EUR                       6-11 лет                                 485 EUR

8.) 2.901 – 3.300 EUR                       6-11 лет                                 513 EUR

9.) до  2.100 EUR                              12-17 лет                               524 EUR

10.) 2.101 – 2.500 EUR                     12-17 лет                               557 EUR

11.) 2.501 – 2.900 EUR                     12-17 лет                               589 EUR

12.) 2.901 – 3.300 EUR                     12-17 лет                               622 EUR

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Chinesische Scheidung. Abläufe und Mega-Vorteile.

Chinesen in Deutschland können nach chinesischem Recht geschieden werden. Das bedeutet auch: Es gibt kein Trennungsjahr!

Nach deutschem Recht muss immer das Trennungsjahr abgewartet werden. Erst dann darf überhaupt ein Antrag auf Ehescheidung gestellt werden. Das ist schlecht, wenn die Ehepartner sich schnell scheiden lassen wollen.

Ihr Privileg: Wählen Sie chinesisches Recht

Auch wenn Sie und Ihr Ehepartner schon lange in Deutschland leben: Es gibt keine Pflicht zur Scheidung nach deutschem Recht. Sie müssen nur Folgendes tun, bevor Sie den Antrag auf Ehescheidung stellen: Durch einen kleinen, schriftlichen Vertrag wählen Sie chinesisches Recht. Diese Wahl ist für das deutsche Gericht bindend. Das deutsche Gericht muss Sie also nach chinesischem Recht scheiden.

Details der chinesischen Scheidung

Die einvernehmliche Scheidung nach § 31 Ehegesetz der Volksrepublik China (im Folgenden kurz: EheG) ist zulässig. Diese Vereinbarung muss aber vor Gericht getroffen werden. Mit einem reinen privaten Vertrag kann die Ehe nicht geschieden werden.

Voraussetzung für die Scheidung der Ehe nach chinesischem Recht ist die Zerrüttung. Das ist nach § 32 Absatz 2 EheG der Fall, wenn zum Beispiel die Charaktere der Ehepartner unverträglich sind. Bei häuslicher Gewalt oder Fremdgehen wird die Zerrüttung der Ehe vermutet. Dies ist in § 32 Absatz 3 EheG geregelt.

Will nur ein Ehepartner geschieden werden, muss vorher ein Schlichtungsverfahren beantragt werden. Dieses macht in Deutschland ein Gericht.

Gegen den Willen eines Militärangehörigen ist die Scheidung grundsätzlich nicht möglich.

Eine Scheidung ist auch nicht möglich

-während einer Schwangerschaft und bis zu einem Jahr nach der Geburt eines Kindes

-innerhalb eines halben Jahres nach einem Schwangerschaftsabbruch

Wie wird Vermögen der Ehepartner nach chinesischem Recht aufgeteilt?

Gesetzlicher Güterstand der Volksrepublik China ist die Errungenschaftsgemeinschaft. Diese wird im Ehegesetz in der Neufassung vom 28. April 2001 geregelt. Bedeutung: Das gesamte während der Ehe erworbener Vermögen der Ehepartner wird gemeinsames Eigentum (§ 17 EheG). Auch das durch Schenkung oder Erbe erworbene Vermögen wird gemeinsames Eigentum. Davon gibt es nur eine Ausnahme: Der Schenker oder der Verstorbene haben ausdrücklich angeordnet, dass es nur einem der Ehepartner zustehen soll.

Zum Alleineigentum („Eigengut“) eines Ehepartners gehört auch das, was er schon vor der Ehe besessen hat. Auch  Gebrauchsgegenstande des täglichen Lebens die ausschließlich von einem Ehepartner benutzt werden, gehören diesem zu Alleineigentum (§ 18 EheG).

Eine Verfügung über das gemeinsame Vermögen, also Schenkung oder Verkauf ist nur einvernehmlich möglich (§ 17 Abs. 2 EheG).

Wann aber ist chinesisches Güterrecht überhaupt anwendbar?

Vorsicht: Sie haben chinesisches Scheidungsrecht bereits gewählt. Aber das bedeutet nicht, dass damit automatisch chinesisches Güterrecht Anwendung findet. Vielmehr gilt Folgendes:

Es ist zwischen Eheschließungen ab dem 9. April 1983 und Eheschließungen ab dem 1. April 2011 zu unterscheiden:

Eheschließung ab dem 09. April 1983

Es findet deutsches internationales Recht Anwendung. Soweit die Ehegatten keine abweichende vertraglich Vereinbarung getroffen haben, gilt für die güterrechtlich Wirkung der Ehe das Recht des Staates, dem beide Eheleute zum Zeitpunkt der Eheschließung angehört haben (Art. 15 II EGBGB; Art. 15 I i.V.m Art 14 I Ziff. 1 EGBGB). Waren also beide Ehepartner zum Zeitpunkt der Heirat Chinesen, so findet das Güterrecht Volksrepublik China Anwendung.

Bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten zum Zeitpunkt der Heirat wäre das Recht der Volksrepublik China nur dann anzuwenden, wenn beide Ehepartner zum Zeitpunkt der Heirat in China gewohnt haben.

Eheschließung ab dem 01. April 2011

Ab dem 1. April 2011 ist in China das Gesetz über die Rechtsanwendung in Zivilsachen mit Auslandsberührung anzuwenden (nachfolgend kurz RAG). Danach können die Ehegatten, das anzuwendende Güterrecht vertraglich regeln. Zur Auswahl stehen gemäß § 24 RAG:

    -das Recht des Wohnortes eines Ehegatten

    -das Recht der Staatsangehörigkeit eines Ehegatten

    -das Recht des Ortes, an dem sich das Vermögen im wesentlichen befindet

    Haben die Ehegatten keine Rechtswahl getroffen, so wird das Recht ihres gemeinsamen Wohnortes angewandt. Wohnen die Ehepartner nicht gemeinsam, so gilt das Recht der gemeinsamen Staatsangehörigkeit.

    Über das gemeinsame Eigentum sollen die Ehegatten anlässlich der Scheidung gemeinsam Verfügen und es dadurch Auseinandersetzen. Gelingt eine Einigung nicht, ist das Gericht dazu berufen und wird eine Aufteilung 50/50 verfügen, wobei es aber besondere Umstände und die Interessen der Kinder und der Ehegatten besonders würdigen muss.

    Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie einfach das Scheidungsformular aus oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf:

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