Scheidung bei Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinde / Baptisten aus deren Sicht

Menschen christlichen Glaubens stehen oft vor der Frage, ob sie sich als Christen überhaupt scheiden lassen dürfen.

Dabei gibt es Gründe, die auch von Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden aus biblisch / moralischer Perspektive als ausreichend für die Auflösung des Ehebandes angesehen werden:

Scheidungsgründe für Christen:

– Scheidung aufgrund schwersten ehelichen Fehlverhaltens, insbesondere berechtigt bei Untreue und / oder sexuell abnormaler Handlungsweise

– Scheidung aus Glaubensgründen, speziell wenn der (standesamtlich) verehelichte Partner den Beitritt zur Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde ablehnt oder andere Vorbehalte geltend macht, die dem gläubigen Ehepartner die angemessene Ausübung seiner Religion unmöglich machen

– Böswilliges verlassen, wenn also ein Ehepartner ohne Einwilligung des anderen aus der ehelichen Gemeinschaft ausbricht Vorausgesetzt, dass gründlich reflektiert wurde und ein ernsthaftes Bemühen um Versöhnung und Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft erkennbar waren, ist in solchen Fälle eine biblische Scheidung moralisch gerechtfertigt.

Darf man wieder heiraten?

Wenn eine Scheidung wegen schwersten ehelichen Fehlverhaltens, aus Glaubensgründen oder böswilligen Verlassens erfolgt ist, darf der untadelige Partner auch mit Gottes Segen wieder heiraten, weil die vorangegangene Ehe wegen des Fehlverhaltens (Bundesbruchs vor Gott) nicht mehr fortbesteht.

Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie einfach das Scheidungsformular aus oder nehmen Sie über Telefon oder E-Mail Kontakt zu uns auf:

Telefon aus Deutschland: 02331-409319

E-Mail: info@twitting.eu