Internationale Scheidung in Deutschland. Welches Recht passt Ihnen am besten.

Das beste Recht für Sie  bei internationalen Scheidungen richtet sich nach Wohnort und Staatsangehörigkeit.

Ehepaare mit ausländischem oder Migrationshintergrund können unter mindestens 2 Rechtssystemen wählen und sich das bessere aussuchen:

  • wenn beide Ehepartner Ausländer mit gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland sind
  • wenn einer der Partner die deutsche Staatsangehörigkeit hat, der andere Ausländer ist und beide in Deutschland wohnen
  • wenn eine der Eheleute in Deutschland wohnt, der andere im Ausland
  • wenn einer oder beide Deutsche sind und im Ausland wohnen

Voraussetzung für die Wahl des Rechts: Ein Vertrag zwischen den Eheleuten noch vor Einreichung der Scheidung bei Gericht. Vorteil der Wahl des Rechts: Bei vielen ausländischen Rechtsordnungen geht die Scheidung schneller als nach deutschem Recht, weil es zum Beispiel kein Trennungsjahr und keinen Versorgungsausgleich gibt.

Welches Recht gilt bei internationalen Scheidungen, wenn ich nichts wähle:

Wenn beide Partner in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, gilt deutsches Recht. Dabei kommt es nicht darauf an, welche Staatsangehörigkeiten die Ehegatten besitzen. Oder es gilt das Recht des Staates, in dem Sie zuletzt zusammen gelebt haben, wenn dieses nicht länger als ein Jahr her ist und einer der Partner dort noch wohnt. Oder es gilt das Recht des Landes, dessen Staatsangehörigkeit Sie beide haben. Oder es gilt das Recht des Landes, in dem der Antrag auf Ehescheidung gestellt wird. Wenn Sie nicht sicher sind, welches Recht Sie wählen sollen oder können, fragen Sie einen kompetenten Scheidungsanwalt.

Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie einfach das Scheidungsformular aus oder nehmen Sie über Telefon oder E-Mail Kontakt zu uns auf:

Telefon aus Deutschland: 02331-409319

Telefon aus dem Ausland: +492331409319

E-Mail: info@twitting.eu

Türkische Scheidung. Scheidung in Deutschland

Sie können sich in Deutschland scheiden lassen, wenn:

  • Sie beide türkische Staatsbürger sind und in Deutschland leben
  • Einer von Ihnen Deutscher ist, der andere Türke und Sie beide in Deutschland wohnen
  • Einer von Ihnen in Deutschland wohnt, der andere in der Türkei oder irgendwo im Ausland
  • Einer von Ihnen vor weniger als 1 Jahr in die Türkei umgezogen ist
  • Einer von Ihnen vor länger als 1 Jahr in die Türkei umgezogen ist

 Welches Gericht ist verantwortlich?

Den Scheidungsantrag müssen Sie normal beim Amtsgericht Ihres Wohnortes oder Ihres letzten Wohnortes in Deutschland stehlen. Wenn es Kinder gibt, ist das Amtsgericht zuständig, wo Ihre Kinder wohnen.

Nach welchem Recht wird Ihre Scheidung durchgeführt?

Ihre Scheidung kann nach Vertrag zwischen den Ehepartnern nach deutschem oder türkischem Scheidungsrecht gemacht werden. Wohnen Sie beide in Deutschland gilt – ohne Vertrag – deutsches Recht.

Sollen Sie deutsches oder türkisches Scheidungsrecht wählen?

Wenn für Sie der Versorgungsausgleich wichtig ist, wählen Sie deutsches Recht. Wenn für Sie eine schnelle Scheidung viel wichtiger ist, wählen Sie türkisches Recht. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt beraten. Der Anwalt empfiehlt Ihnen die beste Lösung.

Was kostet meine Scheidung?

Scheidungskosten können Sie selbst mit dem Scheidungsrechner abrechnen. Oder der Anwalt kann für Sie Verfahrenshilfe beantragen. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie einfach das Scheidungsformular aus oder nehmen Sie über Telefon oder E-Mail Kontakt zu uns auf: Telefon: 02331-409319 E-Mail: info@twitting.eu