Das beste Recht für Sie bei internationalen Scheidungen richtet sich nach Wohnort und Staatsangehörigkeit.
Ehepaare mit ausländischem oder Migrationshintergrund können unter mindestens 2 Rechtssystemen wählen und sich das bessere aussuchen:
- wenn beide Ehepartner Ausländer mit gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland sind
- wenn einer der Partner die deutsche Staatsangehörigkeit hat, der andere Ausländer ist und beide in Deutschland wohnen
- wenn eine der Eheleute in Deutschland wohnt, der andere im Ausland
- wenn einer oder beide Deutsche sind und im Ausland wohnen
Voraussetzung für die Wahl des Rechts: Ein Vertrag zwischen den Eheleuten noch vor Einreichung der Scheidung bei Gericht. Vorteil der Wahl des Rechts: Bei vielen ausländischen Rechtsordnungen geht die Scheidung schneller als nach deutschem Recht, weil es zum Beispiel kein Trennungsjahr und keinen Versorgungsausgleich gibt.
Welches Recht gilt bei internationalen Scheidungen, wenn ich nichts wähle:
Wenn beide Partner in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, gilt deutsches Recht. Dabei kommt es nicht darauf an, welche Staatsangehörigkeiten die Ehegatten besitzen. Oder es gilt das Recht des Staates, in dem Sie zuletzt zusammen gelebt haben, wenn dieses nicht länger als ein Jahr her ist und einer der Partner dort noch wohnt. Oder es gilt das Recht des Landes, dessen Staatsangehörigkeit Sie beide haben. Oder es gilt das Recht des Landes, in dem der Antrag auf Ehescheidung gestellt wird. Wenn Sie nicht sicher sind, welches Recht Sie wählen sollen oder können, fragen Sie einen kompetenten Scheidungsanwalt.
Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie einfach das Scheidungsformular aus oder nehmen Sie über Telefon oder E-Mail Kontakt zu uns auf:
Telefon aus Deutschland: 02331-409319
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