Scheidungskosten sparen

Sie können bei Ihrer Scheidung sparen, indem Sie von Anfang an Kosten vermeiden helfen.Die besten Kosten sind nämlich die, welche erst gar nicht entstehen.

  • Zum Scheidungskosten-Rechner
  • So kann gespart werden: (Scheidung kostenlos mit Verfahrenskostenhilfe, hier klicken!
  • Eine Einigung mit dem Ehepartner (er-)spart den zweiten Rechtsanwalt

Nur der Ehepartner braucht einen Anwalt, der die Scheidung einreicht. Der andere Ehepartner muss sich keinen Anwalt nehmen.

  • Das Ziel: Niedriger Verfahrenswert

Was die Scheidung kostet, hängt von dem Verfahrenswert ab. Der richtet sich nach Ihrem Nettoeinkommen.  Um einen geringen Verfahrenswert zu erreichen, wird die Kanzlei-Twitting bei Gericht den Antrag stellen, den Verfahrenswert um bis zu 30% zu reduzieren. Leider spielen da nicht alle Gerichte mit. Die Absenkung ist aber die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf bei einer Scheidung ohne Streit.

  • Vermeiden Sie Streit über Unterhalt, Vermögensausgleich oder Sorgerecht

Stellen Sie einen Scheidungsantrag, macht das Gericht auch nur die Scheidung und den Rentenausgleich (Versorgungsausgleich). Alle Zusätzliche bläht die Kosten der Scheidung auf. Verzichten Sie besser darauf und einigen Sie sich mit Ihrem Partner. Die Kanzlei-Twitting hilf Ihnen dabei, sich mit Ihrem Partnet zu einigen.

  •  Halten Sie Ihre Kosten im Rahmen

Weil Sie keinen Termin beim Anwalt brauchen (es sei den, Sie wollen), gibt es keine Fahrtkosten und Sie verschwenden keinen halben Urlaubstag. Wohnen Sie sehr weit weg vom Gericht (im Ausland?!), dann bitten wir das Gericht darum, dass Sie nicht zum Termin reisen müssen.

  • Keine Portokosten.

Senden Sie alles per Email!

  •  Komfortable Ratenzahlung

Sie können die Anwaltskosten in Raten zahlen. Das ist bei der Kanzlei Twitting kein Problem. Ausnahme: Gerichtskosten. Diese will das Gericht als Vorschuss komplett haben.  Startseite