Immer mehr europäische Paare können ihr Scheidungsrecht selbst bestimmen. Sie können zwischen dem spanischen und dem deutschen Recht wählen, wenn
- Sie in Deutschland mit einem Spanier oder einer Spanierin verheiratet sind oder
- als deutsches Ehepaar in Spanien leben.
Als Rechtsanwalt mit über 25 Jahren Erfahrung im internationalen Familienrecht helfe ich Ihnen dabei, die für Sie optimale Wahl zu treffen. Ich kenne dabei sowohl die Besonderheiten des spanischen als auch die des deutschen Scheidungsrechts im Detail.
I. Grundlagen des spanischen Scheidungsrechts
Das spanische Scheidungsrecht stützt sich maßgeblich auf den Código Civil. Die Scheidung erfolgt ohne den Nachweis von Verschulden, genauso wie im deutschen Recht. So lautet Artikel 85 des Código Civil:
„El divorcio extingue el vínculo matrimonial sin que sea necesaria la declaración de culpa de ninguna de las partes.“ („Die Scheidung löst das eheliche Band auf, ohne dass die Schulderklärung der Parteien erforderlich ist.“)
Das spanische Scheidungsrecht kennt grundsätzlich keine gesetzlich festgelegte Trennungszeit. Anders nach deutschem Recht, wo in der Regel ein Jahr der Trennung als Voraussetzung für die Scheidung gilt, können Ehepartner in Spanien – unabhängig davon, ob Sie bereits getrennt leben oder nicht – unmittelbar den Scheidungsantrag stellen, sofern die Ehe als irreparabel gescheitert angesehen wird. Dies gilt sowohl bei einvernehmlichen als auch bei strittigen Scheidungsverfahren.
Im Gegensatz zum deutschen Recht entfällt der gesetzliche Versorgungsausgleich. Im spanischen Recht werden Rentenanwartschaften nicht automatisch geteilt, sondern können individuell verhandelt werden. Diese Freiheit erlaubt maßgeschneiderte Lösungen, birgt aber auch das Risiko finanzieller Ungleichgewichte, wenn keine sorgfältige vertragliche Regelung getroffen wird.
II. Überblick über das deutsche Scheidungsrecht
Das deutsche Scheidungsrecht, verankert im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), zeichnet sich durch detaillierte und umfassende Regelungen aus.
Nach deutschem Recht ist die zentrale Voraussetzung für die Scheidung der Ablauf des Trennungsjahres. Paare müssen also zunächst mindestens ein Jahr getrennt voneinander leben, bevor sie den Antrag auf Ehescheidung überhaupt stellen können.
Ein wichtiger Bestandteil der Scheidung nach deutschem Recht ist der Versorgungsausgleich, der sicherstellt, dass während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften beider Partner gerecht verteilt werden. Diese gesetzliche Vorgabe bietet einen hohen Schutz für die finanzielle Absicherung im Alter, kann jedoch zu komplexen und teilweise langwierigen Verfahren führen. Die präzise Regelung sorgt für Rechtssicherheit, schränkt jedoch die Flexibilität bei individuellen Lösungen ein.
III. Rechtswahl und internationale Optionen
Ein besonderer Aspekt im internationalen Scheidungsrecht ist die Möglichkeit, das für die jeweilige Situation passende nationale Verfahren zu wählen – unabhängig vom gewöhnlichen Wohnsitz. Dabei ergeben sich zwei interessante Optionen:
Ehepartner in Spanien:
Auch Ehepartner, die beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Spanien leben, können sich für das spanische Scheidungsrecht entscheiden. Die dortigen Regelungen, insbesondere der Verzicht auf einen automatischen Versorgungsausgleich, bieten in bestimmten Fällen eine schnellere und weniger konfrontative Lösung.
Ehepartner in Deutschland:
Ebenso haben Ehepartner, die in Deutschland leben, die Möglichkeit, das spanische Scheidungsrecht in Anspruch zu nehmen – vorausgesetzt, einer der Partner besitzt die spanische Staatsangehörigkeit. Diese Option eröffnet grenzüberschreitende Perspektiven und ermöglicht es, von den spezifischen Vorzügen des spanischen Verfahrens zu profitieren, selbst wenn der gewöhnliche Aufenthaltsort in Deutschland liegt.
Diese Wahlmöglichkeiten unterstreichen die Bedeutung einer fundierten, internationalen Beratung. Jede Option bringt individuelle Chancen und Risiken mit sich, die es sorgfältig abzuwägen gilt.
IV. Vor- und Nachteile im Vergleich
Scheidungsverfahren und Verfahrensablauf
Spanien:
Vorteile:
- Es gibt kein Trennungsjahr. Der Scheidungsantrag kann selbst dann gestellt werden, wenn die Ehepartner noch zusammen leben.
- Flexible, individuelle Vereinbarungen – gerade im Hinblick auf die Aufteilung von Rentenanwartschaften.
Nachteile:
- Der fehlende gesetzliche Versorgungsausgleich kann zu finanziellen Ungleichgewichten führen, wenn keine individuellen Regelungen getroffen werden.
- Potenziell geringere Rechtssicherheit bei langfristigen Vermögensfragen.
Deutschland:
Vorteile:
- Der gesetzlich verankerte Versorgungsausgleich sorgt für eine faire Aufteilung der Rentenanwartschaften und sichert beide Partner finanziell ab.
- Klare gesetzliche Vorgaben bieten hohe Transparenz und Rechtssicherheit.
Nachteile:
- Es muss zunächst das Trennungsjahr abgewartet werden, bevor ein Antrag auf Ehescheidung überhaupt gestellt werden kann.
- Die umfangreichen Regelungen zum Versorgungsausgleich können das Verfahren komplex, zeitintensiv und kostenaufwendig gestalten.
- Eingeschränkte Flexibilität bei der individuellen Anpassung der Vermögensaufteilung.
V. Besondere internationale Optionen
In Spanien lebende Ehepartner (auch Deutsche):
Die Anwendung des spanischen Scheidungsrechts ermöglicht hier eine zügige und flexible Abwicklung, wobei jedoch der individuell zu regelnde Versorgungsausgleich besondere Aufmerksamkeit erfordert.
In Deutschland lebende Ehepartner (bei spanischer Staatsbürgerschaft eines Partners):
Diese Konstellation erlaubt es, das spanische Verfahren zu wählen – was insbesondere dann vorteilhaft sein kann, wenn eine flexiblere Gestaltung der Vermögensaufteilung gewünscht wird und kein Interesse daran besteht, das Trennungsjahr abzuwarten.
VI. Meine Expertise – Ihr verlässlicher Partner im internationalen Scheidungsrecht
Mit über 25 Jahren Berufserfahrung im nationalen und internationalen Scheidungsrecht stehe ich Ihnen kompetent zur Seite, um die optimale Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden. Mein Ziel ist es, Ihnen anhand einer objektiven Gegenüberstellung der beiden Rechtsordnungen den bestmöglichen Rat zu erteilen – unabhängig davon, ob Sie sich in Spanien oder Deutschland befinden oder welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen.
Ich begleite Sie von der ersten Beratung bis hin zur finalen Regelung Ihrer Vermögens- und Rentenanwartschaften. Dabei berücksichtige ich nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen, sondern auch Ihre persönlichen Lebensumstände und Zielsetzungen. Gemeinsam erarbeiten wir einen maßgeschneiderten Fahrplan, der Ihre Interessen optimal wahrt.
VII. Fazit
Die Entscheidung für das spanische oder deutsche Scheidungsrecht hängt maßgeblich von den individuellen Lebensumständen und Prioritäten der Beteiligten ab.
Das spanische Scheidungsrecht besticht durch seinen flexiblen Ansatz – es verzichtet auf das Trennungsjahr und auf einen gesetzlichen Versorgungsausgleich, was in bestimmten Fällen zu schnelleren und individuelleren Lösungen führen kann.
Das deutsche Scheidungsrecht bietet durch den klar geregelten Versorgungsausgleich und die umfangreichen gesetzlichen Vorgaben eine hohe Rechtssicherheit, führt jedoch zu komplexeren Verfahren und verlangt insbesondere den Ablauf des Trennungsjahres.
Die Wahlmöglichkeiten unterstreicht die Bedeutung einer fundierten und individuellen Beratung. Vertrauen Sie auf meine langjährige Expertise im internationalen Scheidungsrecht, um gemeinsam die für Sie bestmögliche Lösung zu finden. Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Beratungsgespräch und lassen Sie uns den optimalen Weg für Ihre Situation erarbeiten.
Ich freue mich darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie einfach das Scheidungsformular aus oder nehmen Sie über Telefon oder E-Mail Kontakt zu mir auf:
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