Unterhalt, Vermögen und Renten – aber welches Recht gilt wirklich?
Wenn Sie sich nach thailändischem Recht scheiden lassen, bedeutet das nicht automatisch, dass auch alle Scheidungsfolgen diesem Recht unterliegen.
Gerade bei deutsch-thailändischen Ehen ist die Rechtslage komplexer.
Viele Mandanten gehen davon aus:
👉 „Wenn thailändisches Scheidungsrecht gilt, gilt es für alles.“
Das ist nicht immer richtig.
⚠️ Wichtig: Unterschiedliche Rechtsordnungen für verschiedene Bereiche
Während sich das Scheidungsrecht selbst häufig nach thailändischem Recht richtet, können für andere Bereiche andere Rechtsordnungen maßgeblich sein, insbesondere:
- Unterhalt → nach dem Haager Unterhaltsprotokoll (HUP)
- Güterrecht → nach internationalem Privatrecht (häufig erstes gemeinsames Eheleben)
Das führt dazu, dass in einem Verfahren gleichzeitig mehrere Rechtsordnungen zur Anwendung kommen können.
Getrenntlebensunterhalt – Beispiel aus der Praxis
Ein gutes Beispiel liefert eine Entscheidung des Amtsgerichts Pankow zu Aktenzeichen 201 F 8958/24, Beschluss vom 7.10.2025:
Das Gericht stellt klar:
- Maßgeblich ist nicht automatisch deutsches Recht
- sondern das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Unterhaltsberechtigten
Im konkreten Fall:
- Ehefrau lebt in Thailand
- → Anwendung thailändischen Rechts nach Art. 3 HUP
Das Gericht führt aus:
„Die rechtliche Beurteilung […] erfolgt nach thailändischem Recht gem. Art. 3 Abs. 1 HUP.“
Und weiter:
Eine engere Verbindung zum deutschen Recht wurde verneint, da der gemeinsame Lebensmittelpunkt in Thailand lag.
👉 Ergebnis:
Obwohl der Ehemann Deutscher ist und in Deutschland lebt, wurde thailändisches Unterhaltsrecht angewendet.
Getrenntlebensunterhalt nach thailändischem Recht
Das thailändische Recht kennt – anders als häufig angenommen – doch eine Form des Trennungsunterhalts, allerdings deutlich schwächer ausgestaltet.
Nach § 1530 des thailändischen Zivil- und Handelsgesetzbuches:
„Das Gericht kann auf Antrag eine angemessene Regelung über den Unterhalt der Ehegatten treffen, wie es dies für richtig hält.“
Wesentliche Unterschiede zum deutschen Recht:
- kein automatischer Anspruch
- Entscheidung im billigen Ermessen des Gerichts
- starke Betonung der Eigenverantwortung
Das zeigt auch die oben zitierte Entscheidung:
Das Gericht sprach lediglich 250 € monatlich zu – trotz deutlich höherer Forderung.
Nachehelicher Unterhalt
Auch hier gilt:
👉 Welches Recht Anwendung findet, bestimmt sich nach dem HUP – nicht automatisch nach thailändischem Recht.
Wenn aber thailändisches Recht anwendbar ist:
Nach § 1523:
„Ist die Scheidung auf das Verschulden eines Ehegatten zurückzuführen, so kann der andere Ehegatte Unterhalt oder Schadensersatz verlangen.“
Das bedeutet:
- kein Unterhalt ohne Verschulden
- kein Unterhalt bei einvernehmlicher Scheidung
- deutlicher Unterschied zum deutschen Recht
Güterrecht – häufig deutsches Recht!
Beim Güterrecht gilt eine andere Kollisionsregel.
Hier ist entscheidend:
👉 Wo hatten die Ehegatten ihren ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt nach der Eheschließung?
Das führt häufig zu folgendem Ergebnis:
- Leben die Eheleute zunächst in Deutschland → deutsches Güterrecht (Zugewinnausgleich)
- Leben sie zunächst in Thailand → thailändisches Güterrecht
Das ist ein häufiger Beratungsfehler in der Praxis.
Wenn thailändisches Güterrecht gilt
Dann gilt:
§ 1474:
„Gemeinschaftliches Vermögen ist das während der Ehe erworbene Vermögen.“
§ 1533:
„Das gemeinschaftliche Vermögen ist zu gleichen Teilen aufzuteilen.“
Also:
- klare 50/50-Teilung
- kein komplizierter Zugewinnausgleich
Versorgungsausgleich
Hier bleibt es dabei:
👉 Das thailändische Recht kennt keinen Versorgungsausgleich.
Aber auch hier gilt die Einschränkung:
- Wird deutsches Recht angewendet → Versorgungsausgleich zwingend
- Wird thailändisches Recht angewendet → kein Ausgleich
Gerade dieser Punkt ist oft wirtschaftlich entscheidend.
Hausratsteilung
Auch hier gilt:
- kein eigenständiges System wie in Deutschland
- Zuordnung zum Vermögen
Das bedeutet:
- Hausrat = Teil des gemeinschaftlichen Vermögens
- → Aufteilung im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung
Fazit: Ohne Prüfung keine richtige Strategie
Die wichtigste Erkenntnis:
👉 Sie können nicht einfach „thailändisches Recht wählen“ und damit alle Folgen bestimmen.
Vielmehr ist zu prüfen:
- Welches Recht gilt für die Scheidung?
- Welches Recht gilt für den Unterhalt (HUP)?
- Welches Recht gilt für das Güterrecht?
- Gibt es einen Versorgungsausgleich?
Nur mit dieser Analyse lässt sich eine wirtschaftlich sinnvolle Strategie entwickeln.
Lassen Sie sich beraten
Gerade bei deutsch-thailändischen Ehen kommt es entscheidend auf die richtige rechtliche Einordnung an.
Die Anwaltskanzlei Twitting prüft für Sie:
- welches Recht tatsächlich Anwendung findet
- welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen
- wie Sie wirtschaftlich optimal geschieden werden
Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie einfach das Scheidungsformular aus oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf:
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