Zwei ausländische Scheidungen nicht anerkannt in Deutschland

Kurz erklärt: Problem und Lösung bei doppelter Nichtanerkennung

Ein besonders schwieriger Fall im internationalen Familienrecht liegt vor, wenn:

zwei ausländische Scheidungen in Deutschland nicht anerkannt werden.

Das bedeutet:
Ein Mann hat im Ausland zweimal geheiratet und zweimal geschieden – gilt aber in Deutschland noch immer als mit zwei Frauen verheiratet.

Dieses Problem tritt häufig bei Scheidungen aus Ländern wie:

  • Syrien
  • Libanon
  • Irak
  • Jordanien

auf, insbesondere bei religiösen Scheidungen (z. B. Scharia-Verfahren).


❗ Das Problem in Deutschland

Auch wenn die Scheidungen im Ausland wirksam sind, gilt nach deutschem Recht:

  • Die erste Scheidung wird nicht anerkannt → erste Ehe besteht weiter
  • Die zweite Scheidung wird nicht anerkannt → zweite Ehe besteht ebenfalls weiter

👉 Ergebnis:

Nach deutschem Recht bestehen gleichzeitig zwei Ehen.

Diese Situation ist rechtlich problematisch und muss geklärt werden.


⚠️ Typische Folgen der doppelten Nichtanerkennung

Ein ungeklärter Familienstand kann zu erheblichen Schwierigkeiten führen, z. B.:

  • Probleme bei Heirat in Deutschland
  • Probleme beim Familiennachzug / Visum
  • Schwierigkeiten mit Behörden und Standesämtern
  • Unsicherheiten bei Unterhalt und Erbrecht
  • Probleme bei Kindern und Abstammung

👉 Ohne Klärung bleibt die Rechtslage dauerhaft unsicher.


⚖️ Die Lösung: Scheidung in Deutschland

Die rechtlich saubere Lösung ist eindeutig:

Beide Ehen müssen in Deutschland erneut geschieden werden.

Das bedeutet konkret:

  • Für jede Ehe ein eigenes Scheidungsverfahren
  • Durchführung vor deutschen Familiengerichten
  • unabhängig davon, dass im Ausland bereits Scheidungen erfolgt sind

Erforderlich sind dabei u. a.:

  • Einleitung von zwei Scheidungsverfahren
  • Klärung der internationalen Zuständigkeit
  • ggf. Umstellung des Verfahren auf Nichtanerkennung beim Oberlandesgericht (OLG)
  • Zustellung an beide Ehepartnerinnen (auch im Ausland)

👉 Erst danach besteht ein rechtlich eindeutiger Personenstand.


❓ Ist das strafbar?

Viele Betroffene fragen sich:

„Mache ich mich strafbar, wenn ich nach deutschem Recht zwei Ehen habe?“

Die klare Antwort in diesen Fällen:

👉 Nein – in der Regel nicht.

Warum?

  • Die Ehen und Scheidungen wurden im Ausland nach dortigem Recht geschlossen
  • Die fehlende Anerkennung beruht auf Unterschieden der Rechtssysteme
  • Es liegt regelmäßig kein vorsätzliches strafbares Verhalten vor

👉 Wichtig ist jedoch:
Die Situation muss rechtlich geordnet werden.


👨‍⚖️ Warum Sie einen erfahrenen Anwalt brauchen

Der Fall der doppelten Nichtanerkennung gehört zu den schwierigsten Bereichen des Familienrechts.

Er erfordert:

  • Erfahrung im internationalen Scheidungsrecht
  • Kenntnis der OLG-Rechtsprechung zur Anerkennung
  • sichere Durchführung von mehreren parallelen Verfahren
  • Umgang mit ausländischen Urkunden und Zustellungen

Fehler können zu:

  • langen Verfahrenszeiten
  • zusätzlichen Kosten
  • rechtlichen Nachteilen

führen.


✅ Ihre Lösung: Rechtssichere Klärung Ihrer Ehen

Ich bin seit über 25 Jahren im internationalen Familienrecht tätig und habe bereits zahlreiche Fälle bearbeitet, in denen:

  • zwei ausländische Ehen bestanden
  • zwei Scheidungen nicht anerkannt wurden
  • beide Ehen in Deutschland neu geschieden werden mussten

Ich unterstütze Sie dabei:

  • Ihre Situation rechtlich korrekt einzuordnen
  • die notwendigen Scheidungsverfahren einzuleiten
  • eine klare und sichere Lösung zu erreichen

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Haben Sie:

  • im Ausland zweimal geheiratet
  • sich dort scheiden lassen
  • und erfahren, dass dies in Deutschland nicht anerkannt wird?

👉 Dann lassen Sie Ihre Situation prüfen.

Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Füllen Sie einfach das Scheidungsformular aus oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf:

Festnetz aus Deutschland: 02331 409319

Festnetz aus dem Ausland: +492331409319

Handy: +491721570178

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