Antrag auf Scheidung in 24 Stunden
Für Eilige biete ich einen Premium-Service: Scheidungsantrag innerhalb von 24 Stunden nach meiner Beauftragung. Diese Turbo-Bearbeitung ist der erste Schritt zur Lösung Ihrer Krise. Bei mir finden Sie nicht nur schnelle, sondern auch gründliche Bearbeitung Ihrer Ehesache. Mehr als 25 Jahre Erfahrung in internationalen Scheidungssachen machen diese Geschwindigkeit möglich. Ich weis, was andere erst nachforschen müssen.
Kontaktieren Sie mich gerne für eine Beratung – für eine Scheidung ohne unnötige Verzögerungen und mit einem professionellen Beistand an Ihrer Seite.
Muss ich denn das Trennungsjahr nicht abwarten?
Das deutsche Scheidungsrecht verlangt in der Regel eine Zeit der Trennung von einem Jahr.
Wie vermeide ich das Trennungsjahr?
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner einen andere Nationalität haben, als die Deutsche, können Sie eventuell ein Scheidungsrecht wählen, welches das Trennungsjahr nicht kennt.
Das gilt auch, wenn neben der deutschen Staatsangehörigkeit weitere bestehen sollten.
In Ländern wie den USA (z. B. im Bundesstaat Nevada), der Türkei, Algerien, Japan, China, Russland, arabischen Rechtssystemen, Südkorea, Japan oder der Dominikanischen Republik gibt es das Trennungsjahr nicht. Auch in Ländern wie Mexiko oder den Niederlanden ist das Scheidungsverfahren erheblich kürzer und flexibler.
Wenn entweder Sie selbst oder Ihr Ehepartner Staatsangehöriger eines der oben genannten Länder sind (wobei die Liste der Länder ohne Trennungsjahr noch sehr viel länger ist), müssen Sie das Trennungsjahr nicht abwarten. Sie können sofort Scheidungsantrag stellen. Das gilt auch, wenn Sie in Deutschland leben. Vor der Scheidung muss dann nur eine Rechtswahlvereinbarung getroffen werden. Diese Vereinbarung entwerfe ich für Sie.
Wie erteile ich den Scheidungsauftrag?
Der Auftrag zur Scheidung wird an mich durch eine Vollmacht und Zahlung eines Vorschusses auf Gerichts- und Anwaltskosten erteilt. Gerne können Sie direkt das Scheidungsformular ausfüllen.