Wenn Sie als Ukrainerin in Deutschland leben, können Sie sich auch in Deutschland scheiden lassen. Das Scheidungsverfahren kann für Sie kostenlos sein, wenn Sie einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben. Dann übernimmt der Staat alle Kosten Ihrer Scheidung.
Wenn Sie mit einem Ukrainer verheiratet sind, richtet sich die Scheidung in Deutschland nach ukrainischem Recht. Ja, Sie haben richtig gelesen: Das deutsche Gericht scheidet Sie nach ukrainischem Recht.
Das hat sogar Vorteile:
Der Scheidungsantrag wird auf die Artikel 110 bis 112 ff. des ukrainischen Familiengesetzbuchs gestützt. Danach kann die Ehe geschieden werden, wenn sie kaputt und endgültig gescheitert ist. Dieses wird vermutet, wenn der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.
Auch wenn der Antragsgegner nicht mit dem Scheidungsantrag einverstanden ist, kann geschieden werden, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht, man also nicht mehr zusammen wohnt.
Ein Trennungsjahr, wie nach deutschem Recht, gibt es nicht. Die Ehe kann also, wenn sie kaputt ist nach ukrainischem Recht sofort geschieden werden.
Auf den Versöhnungszeitraum kann verzichtet werden, wenn die Weiterführung der Ehe nicht mehr im Interesse der Beteiligten liegt.
Der Scheidung dürfen keine Rechtsvorschriften entgegen stehen. Die beabsichtige Scheidung darf weder Rechte noch Interessen Dritter verletzen. Die Ehefrau darf weder nicht schwanger sein. Aus der Ehe hervorgegangene Kinder müssen älter als ein Jahr sein.
Die Ehefrau kann dem Gericht im Scheidungsverfahren mitteilen, ob sie beabsichtigt, ihren Geburtsnamen wieder anzunehmen.
Wenn Sie nicht mit einem Ukrainer verheiratet sind richtet sich das anwendbare Scheidungsrecht nach internationalen Regeln. Gerne kläre ich Sie hier auf.
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